Entwicklung und Herstellung eines Messestandes zur Repräsentation der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel durch den Moselwein e. V. auf der ProWein ab 2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weinland-mosel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teamwerk.ag
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung und Herstellung eines Messestandes zur Repräsentation der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel durch den Moselwein e. V. auf der ProWein ab 2022
Der Verein Moselwein e. V. beschafft im Rahmen dieses wettbewerblichen Dialogs die Entwicklung und Herstellung eines Messestandes zur Repräsentation der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel durch den Moselwein e. V. auf der ProWein ab 2022.
Messe ProWein in Düsseldorf
Entwicklung und Herstellung eines Messestandes zur Repräsentation der geschützten Ursprungsbezeichnung Mosel durch den Moselwein e. V. auf der ProWein ab 2022 inkl. Aufbau-, Messe- und Lagerleistungen.
Der Messestand soll für min. 40 Aussteller an einzelnen Countern bieten. Der Messestand setzt sich u.a. aus folgenden Teilbereiche und Funktionsbauten zusammen:
— Verkostungsbereich/Theke,
— Loungebereich/e,
— Counter (Typ A bis Typ C),
— Küchenbereich und
— Lagerbereich.
Genauere Ausführungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Gestaltung des Messestandes richtet an der CI von Moselwein e. V. und am Designleitfaden der Agentur des AG.
Der AG ist im Sinne einer einseitigen Option berechtigt, diese Vereinbarung zweimalig um ein weiteres Jahr bzw. zweimal um eine weitere ProWein-Messeveranstaltung zu unveränderten Konditionen zu verlängern.
Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt anhand nachfolgender Kriterien und Gewichtung:
Kriterium Gewichtung in %;
Fachliche Kompetenz 40;
Technische Innovationskraft 40;
Graphische Innovationskraft 20.
Die Bewertung erfolgt anhand von 3 bereits realisierten Projekten des Bewerbers aus dem Messebau für die Repräsentation von Weinanbaugebieten oder für andere Genussmittel aus den letzten 5 Jahren (2016-2020).
Deshalb muss jeder Bewerber zusammen mit seinem Teilnahmeantrag 3 einschlägige Referenzprojekte vorstellen. Hierzu sind die 3 Projekte graphisch und textlich zu erläutern. Der Umfang pro Einzelpräsentation darf einen Umfang von 15 Seiten nicht überschreiten.
Die Bewertung wird durch eine Bewertungskommission von fachkundigen Vertretern des Auftraggebers nach nachfolgendem Schema vorgenommen:
0 Punkte = Ungenügende fachliche Kompetenz und Innovationskraft.
1 Punkt = Mangelhafte fachliche Kompetenz und Innovationskraft.
2 Punkte = Ausreichende fachliche Kompetenz und Innovationskraft.
3 Punkte = Befriedigende fachliche Kompetenz und Innovationskraft.
4 Punkte = Gute fachliche Kompetenz und Innovationskraft.
5 Punkte = Sehr hohe fachliche Kompetenz und Innovationskraft.
Die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden für die Dialogphase zugelassen. Sollten mehr als 3 Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen kommt ein Losverfahren zur Anwendung.
Der AG ist im Sinne einer einseitigen Option berechtigt, diese Vereinbarung zweimalig um ein weiteres Jahr bzw. zweimal um eine weitere ProWein-Messeveranstaltung zu unveränderten Konditionen zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorzulegen sind die in Anlage 1 zu Block unter Punkt 4 geforderten Eigenerklärungen mit:
— Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Unterlagen und Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden müssen:
— Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Vorzulegen ist:
— Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020),
— Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 bis 2020), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich,
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018 bis 2020)
Unterlagen und Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden müssen:
— Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
— Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Vorzulegen ist:
— Beschreibung von dreieinschlägigen Referenzprojekten gem. der Vorgabe unter Ziffer 3.2 in Block A der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die erste Dialogrunde mit den 3 ausgewählten Bewerber findet voraussichtlich in den Kalenderwochen 28/2021 und 29/2021 statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.