Karl-Kreuter-Grundschule & Georgensschule, Ludwigshafen – Sporthalle und Erweiterungsbau; Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 Referenznummer der Bekanntmachung: 0136.20_Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 076-194653)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Karl-Kreuter-Grundschule & Georgensschule, Ludwigshafen – Sporthalle und Erweiterungsbau; Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6
Ingenieurleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 ff HOAI.
Beauftragung für den Neubau einer Einfeldsporthalle und den Schul-Erweiterungsbau der Karl-Kreuter-Grundschule und der Georgensschule, Am Brückelgraben 91/ Rheinhorststr. 32-36 67071 Ludwigshafen am Rhein, LPH 2-3 und 5-8.
Die Grundschule Karl-Kreuter-Schule besteht aus mehreren 1-3 geschossigen Gebäudeteilen mit einer BGF von ca. 4 650 m².
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 700 m² zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Mehrzweckraum, Lehrerzimmer, Speiseraum, Verteilerküche (ca. 50 m²). Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig.
Die Förderschule Georgens-Schule besteht aus einem 1-geschossigen sowie einem 3-geschossigen Gebäude mit einer BGF von ca. 5 050 m².
Es besteht ein zusätzlicher Bedarf an NUF von ca. 1 200 m² zzgl. Abstell- und Sanitärräumen. Es handelt sich dabei um Unterrichtsräume, Lehrküchen, Lehrerzimmer, Erweiterung Speiseraum, Erweiterung Wärme- und Spülküche. Verkehrsflächen und Technikflächen sind konzeptabhängig.
Der zusätzliche Bedarf beider Schulen ist dauerhaft durch einen Neubau und durch Umnutzungs- bzw. Umbaumaßnahmen zu decken. Die Mensa der Karl-Kreuter-Schule muss erweitert, bzw. je nach Konzept im Neubau abgebildet werden. Im Bestand wird gegebenenfalls ein Umbau aufgrund von Umnutzung von ca. 250 m² erforderlich. Die Erweiterungsplanung soll zukünftige Erweiterungen optional ermöglichen (z. B. weiteres Geschoss auf Neubau). Alle Maßnahmen sind im laufenden Schulbetrieb durchzuführen.
Im zu planenden Neubau auf dem Grundstück der Karl-Kreuter-Schule sollen in einem Baukörper beide Schulen mit baulicher Trennung abgebildet werden. Diese sollen über einen Flur mit abschließbaren Türen verbunden sein. Jede Schule erhält ihre eigenen Treppen und Toilettenanlagen. Es soll ein Aufzug zur Nutzung beider Schulen zentral angeordnet werden.
Die Förderschule Georgens-Schule hat zusätzlich Bedarf an einer Turn- /Gymnastikhalle (1 Übungseinheit) inkl. Nebenräume und Technik mit einer BGF von ca. 750 m².
Auf dem Gelände der Karl-Kreuter-Schule wird derzeit ein temporärer Pavillon für die Nutzung durch die Karl-Kreuter-Schule ab März 2021 bis zum Abschluss der Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Die gesamten Räumlichkeiten in der Außenstelle der Grundschule Karl-Kreuter-Schule sollen während der provisorischen Erweiterung (temp. Pavillon) komplett, bis zur Fertigstellung des Neubaus der beiden Schulen der Förderschule (Georgens-Schule) zur Verfügung gestellt werden. Bei der Planung des Neubaus muss berücksichtigt werden, dass die Räumlichkeiten der kompletten Außenstelle nach Abschluss der Erweiterung wieder der Karl-Kreuter-Schule zur Verfügung gestellt werden.
Vorläufige Kostenberechnung:
Neubau Einfeldsporthalle:
— Kostengruppe 440 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
— Kostengruppe 450 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Erweiterungsbau:
— Kostengruppe 440 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
— Kostengruppe 450 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto;
— Kostengruppe 460 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
Referenzobjekt I: Mindestanforderung!
„Neubau einer Sporthalle“ HOAI § 53 ff. LPH 2-3 und 5-8. Investitionsvolumen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (Kstgr. 440 + 450)
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
Referenzprojekt I:
„Neubau einer Sporthalle“ HOAI § 53 ff. LPH 2 - 3, 5 - 8. Investitionsvolumen mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto (Kstgr. 440 + 450)
Die Anforderung Referenzprojekt I ist Mindestanforderung entfällt!