Anmietung von 46 Gleitfallschirmsystemen und 10 Schwerlastgurtzeuge im Zeitraum vom 26.7.2021 bis zum 26.11.2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 278085
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Altenstadt, Burglachbergstraße 30, 86972, DE und Perris, 2091 Goetz Rd, CA 92570, USA
NUTS-Code DE12A Calw
60424000 Vermietung von Luftverkehrsmitteln mit Besatzung, 39523000 Fallschirme
Beschreibung der Optionen: Siehe II.2.1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2. Zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (ZVB/BMVg) in der Fassung der 1. Änderung vom 10.5.2001 Mit Ausnahme der Nrn. 11.4 und 11.5; an deren Stelle gilt die Interimsfassung der Nrn. 11.4 und 11.5 vom 28.1.2005.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bewerber aus der Europäischen Union haben zum Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung dem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem einschlägigen Berufs oder Handelsregisters gemäß der Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG beizulegen, sofern eine Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedstaats der Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Bewerber aus Staaten außerhalb der Europäischen Union haben durch eine vergleichbare Bescheinigung (z. B. Certificate of Incorporation by the Delaware Division of Corporations oder Certificate of Incorporation by the Secretary of the State of Connecticut) nachzuweisen, dass sie die in dem für die Berufsausübung erforderlichen Register vorschriftsmäßig eingetragen sind, sofern eine Eintragung gemäß den Vorschriften des Herkunfts-/Niederlassungsstaates Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Ein entsprechender Registerauszug kann in englischer Sprache vorgelegt werden. Alternativ kann ein Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Erklärung unter Eid einreichen, in der er versichert, dass er in seinem Herkunfts-/Niederlassungsstaat in dem für die Berufsausübung erforderlichen Register vorschriftsmäßig eingetragen ist oder dass es keiner solchen Registereintragung bedarf. Der Auszug, die Bescheinigung oder die Erklärung darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge unter Abschnitt IV.3.4)). Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis, die Erklärung oder die Bescheinigung durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.2. Bewerber müssen ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB beilegen. Für die Erklärung ist das Formular BAAINBw-B-V 034/09.2017 zu verwenden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Vordruck von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
3. Bewerber müssen neben Angaben zu Firma und Anschrift einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse, Telefon und Faxnummer angeben. Bewerber/Bewerbergemeinschaften können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder zum Nachweis ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Wirtschaftsteilnehmer berufen, wenn sie nachweisen, dass ihnen dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (Eignungsleihe). In diesem Fall hat ein Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, auf dessen Eignung er sich beruft (vgl. Abschnitte III.2.2) und III.2.3)). Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Wirtschaftsteilnehmers beruft, sind die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, soweit eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung im Rahmen der Eignungsleihe erforderlich ist, nur von demjenigen Wirtschaftsteilnehmer vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
4. Der Auftrag erfordert Zugang zu Unterlagen mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD, Formulare BAAINBw – B-V 031 und ggf. 032 sind auszufüllen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe), sind die von den Bewerbern und Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag von demjenigen Unterauftragnehmer vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag eine Darstellung mit Angaben von Konzernzugehörigkeiten – soweit zutreffend – beizufügen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft entsprechende Angaben zu seiner Konzernzugehörigkeit zu machen.2. Sofern der Bewerber bereits Auftragnehmer der Bundeswehr ist, hat er die entsprechende Auftragnehmernummer der Bundeswehr anzugeben. Im Fall
Einer Bewerbergemeinschaft gilt dies entsprechend für ihre einzelnen Mitglieder. Bewerber können sich auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit anderer Wirtschaftsteilnehmer berufen, wenn sie nachweisen, dass ihnen dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und es ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B. Verpflichtungserklärung) steht. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Bewerbergemeinschaften.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/ einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Hinweis: Unterlagen in einer anderen als der deutschen Sprache ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe), sind die von den Bewerbern und Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag von demjenigen Unterauftragnehmer vorzulegen, auf dessen Eignung sich derBewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Bewerber und Bewerbergemeinschaften haben ihre Erfahrung der letzten 3 Jahre bezüglich der Vermietung von Gleitfallschirmsystemen darzustellen.
Allgemeine Anforderungen an vorzulegende Nachweise und Erklärungen:
Referenzen sind vom Bewerber on der Bewerbergemeinschaft zeitlich geordnet einzureichen.
Die Referenzliste hat folgende Angaben zu beinhalten:
Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und Umfang, Ausführungsort, Ausführungszeitraum sowie Name des Auftraggebers.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Sofern der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft plant, einzelne Teilleistungen durch Unterauftragnehmer zu erbringen und sich zusätzlich auf deren Eignung beruft (Eignungsleihe), sind mit dem Teilnahmeantrag die von den Bewerbern und Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit jeweils von demjenigen Wirtschaftsteilnehmer vorzulegen, der die Leistung als Unterauftragnehmer erbringen soll und auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Unvollständigkeit der Nachweise kann zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bewerber sollen die vorgenannten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Zu unterzeichnen sind insbesondere Eigenerklärungen und Verpflichtungserklärungen der Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die zu unterzeichnenden Bestandteile des Teilnahmeantrags, die nicht nur eins der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern die Bewerbergemeinschaft als solche betreffen, von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen; im Übrigen reicht die Unterzeichnung durch das jeweils von der Erklärung betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft. Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern sind jeweils von diesen zu unterzeichnen. Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung antreten.Bewerberfragen können per E-Mail an [removed] oder schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle BAAINBw L2.2 unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme und des Aktenzeichens (vergleiche Ziffer IV.3.1) gerichtet werden. Bewerberfragen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Es werden nur Bewerberfragen beantwortet, die bis einschließlich zum 25.5.2021 23.59 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.Es gilt deutsches Recht.
Die den Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellten Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an dritte weitergegeben werden, es sei denn die Weitergabe der Information ist für die Unterbreitung des Teilnahmeantrags/Angebots oder die Auftragsausführung erforderlich (bspw. im Rahmen der Unterauftragsvergabe). Die Vertraulichkeit ist auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens zu gewährleisten.
Bewerber/Bieter haben während des gesamten Vergabeverfahrens sowie nach dessen Beendigung den Schutz aller in ihrem Besitz befindlichen oder ihnen zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten.
Entsprechendes gilt für Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 UnwirksamkeitOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]