Vergabe Bauleistungen IRT-Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: E-1/21
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 089-227030)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Föhren
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54343
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.i-r-t.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Bauleistungen IRT-Erweiterung
Der Industriepark Region Trier (IRT) ist ein Industrie- und Gewerbegebiet in der Region Trier in Rheinland-Pfalz. Er liegt zwischen den Gemeinden Föhren, Hetzerath und Bekond in den Landkreisen Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich und grenzt an den Flugplatz Trier-Föhren sowie an das Solarkraftwerk IRT. In der Nähe verlaufen die Bundesautobahn 1/Europastraße 44, mehrere Landesstraßen und die Moselstrecke (Hbf: Trier – Koblenz).
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage für Ansiedlungsflächen soll der Industriepark Region Trier erweitert werden. Mit dem Bebauungsplan „Industriepark Region Trier – Erweiterung“ sollen daher neue Bauflächen generiert und baurechtlich gesichert werden.
Mit dieser Ausschreibung sollen die erforderlichen Bauarbeiten zur inneren und äußeren Erschließung des Erweiterungsgebietes vergeben werden. Dies beinhaltet auch die Verlegung eines Teilstückes der L 141 von Schweich nach Hetzerath in südöstlicher Richtung im Zuge der geplanten Erweiterung des „Industrieparkes Region Trier“ bei Föhren/Hetzerath. Zur Erschließung des Erweitrerungsareals sind Anlagen der
— Schmutzwasserbeseitigung als Freispiegel- und als Druckleitung mit Pumpwerken,
— Niederschlagswasserbewirtschaftung, leitungsgebunden und Retentionsanlagen im Grünzug,
— Wasserversorgungsanlagen,
— Löschwasserversorgungsanlagen,
— Anlagen der Gasversorgung,
— Anlagen der Energie, Telekommunikation und Datenkommunikation vorgesehen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschreibung der jeweiligen Lose sowie die Vergabeunterlagen verwiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen