Sanierung Geschwister-Scholl Realschule plus in Germersheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-germersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Geschwister-Scholl Realschule plus in Germersheim
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die energetische und brandschutztechnisch Sanierungen der Geschwister-Scholl Realschule plus in Germersheim einschließlich erforderlicher Maßnahnen im Bereich der Grundschule Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung von Leistungspunkten der Leistungsphasen 5-9 HOAI vorgesehen.
Germersheim
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die energetische und brandschutztechnisch Sanierungen der Geschwister-Scholl Realschule plus, Römerweg 2, in Germersheim.
Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung von Leistungspunkten der Leistungsphasen 5-9 HOAI vorgesehen.
Der Landkreis Germersheim beabsichtigt umfangreiche energetische und brandschutztechnische Sanierungen an der Geschwister-Scholl Realschule plus in Germersheim.
Das Schulareal liegt in einem dicht bebauten Wohngebiet. Die Schule selbst wurde 1972 erbaut. 1992 wurde ein Anbau als Grundschule an der Ostseite errichtet. 1998 erfolgte eine Erweiterung der Realschule um ca. 11 m im Nordwesten, 2007 wurde ein Wärmedämmverbundsystem auf die Fassaden der Realschule aufgebracht. Die angrenzende Sporthalle befindet sich in städtischem Besitz und wird derzeit generalsaniert.
Im Wesentlichen umfassen die geplanten Arbeiten die Ertüchtigung der Schulgebäude im Hinblick auf Brandschutz und Sicherheit, Unfallschutz, Barrierefreiheit und die Einhaltung der TWVO, sowie den Einbau von EDV-Vernetzung und dezentralen Lüftungen in den Klassenräumen.
Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits vergeben.
Die geplanten Maßnahmen betreffen unterschiedliche Teilbereiche und Bauteile der Schulgebäude, u. a.:
Die Montagedecken der Flure sind schadstoffbelastet. Im Hohlraum bestehen offene Verbindungen zwischen Treppenhaus und Fluren.
Die Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes sieht eine Änderung der Treppenerschließung der Gebäudeteile vor. Geländer und Handläufe müssen den entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften angepasst werden.
Die bestehenden Türen mit vergossenen Stahlzargen sollen durch Türen mit Renovierungszargen ersetzt werden.
Die Fachraumausstattungen und die Versorgungsleitungen der Fachräume müssen teilweise ersetzt werden, ebenso die Ausstattung der Lehrküche.
Das bestehende Wärmedämmverbundsystem erfüllt nicht die brandschutztechnischen Anforderungen und soll durch ein nicht brennbares System ersetzt werden. Hierzu ist eine Ertüchtigung der Betonvorsatzschale mit Spezialankern erforderlich.
Genaue Beschreibung der Maßnahmen siehe Anlagen Erläuterung zum Entwurf.
Bauabschnitte und Abläufe Die Durchführung der Maßnahme ist im laufenden Betrieb abschnittsweise über einen Zeitraum von maximal 4 Jahren vorgesehen. Eine kürzere Bauzeit wird vom Auftraggeber angestrebt.
Der Planungsbeginn soll unmittelbar nach Beauftragung im zweiten Quartal 2021 erfolgen.
Die Umsetzung soll 2022 begonnen werden.
Die Maßnahme soll spätestens Ende 2025/Anfang 2026 abgeschlossen werden.
Die Baukosten KG 300 und 400 werden durch den Auslober nach derzeitigem Kenntnisstand auf insgesamt 7 957 164,66 Mio. EUR (brutto) geschätzt.
Baukosten nach derzeitigem Kenntnisstand:
KG 200 ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) KG 300 ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) KG 400 ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) KG 500 ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) KG 600 ca. [Betrag gelöscht] EUR (brutto).
Flächen:
Nutzungsfläche (NUF): ca. 3 000 qm Brutto-Grundfläche (BGF) gesamt: ca. 8 200 qm.
Weitere Angaben s. VI.3).
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v.H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Unterkriterium Personalstruktur ≥ 3 Personen = 3 Punkte ≥ 2 Personen = 2 Punkte.
2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen.
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen Wertungskriterium 1 bis 3 je Wertungskriterium Wertungskriterium 1-2 Büro/Unternehmen 5 v.H.
Wertungskriterium 1-2 Projektleiter 5 v.H.
Wertungskriterium 1-2 Bauleiter 5 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen),
Des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte = 2 Referenzen je WK = 2 P.
= 1 Referenz je WK = 1 P.
< 1 Referenz je WK = Ausschluss.
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen.
Wichtung Qualität der Referenzen Wertungskriterium 1-2 Büro/Unternehmen 10 v.H.
WK 1-2 Projektleiter 10 v.H.
WK 1-2 Bauleiter 10 v.H.
Für das Büro/Unternehmen / für den Projektleiter / den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in Planung und Realisierung (Sanierung) eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit, Unfallverhütung und Barrierefreiheit in vgl. Größenordnung, mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten KG 300 + 400 (brutto) gesamt..
A.
— Sanierung eines Gebäudes mit Unterrichtsräume für Kinder und Jugendliche und mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit, Unfallverhütung und Barrierefreiheit = 3 Punkte,
— Sanierung eines Gebäudes mit Aufenthalts- oder Arbeitsräume und mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Brandschutz, Sicherheit, Unfallverhütung und Barrierefreiheit = 2 Punkte,
— Neubau eines Gebäudes mit Aufenthaltsräumen = 1 P.
B.
≥ 0,9 Mio. EUR KG 300+400 brutto = 3 Punkte;
≥ 0,5 Mio. EUR und < 0,9 Mio. EUR = 2 P.;
≥ 0,25 Mio. EUR und < 0,5 Mio. EUR = 1 P.
Wertungskriterium 2:
Erfahrungen in Planung und Realisierung einer Fassadensanierung mit vergleichbaren Anforderungen an Konstruktion Brandschutz und in vgl. Größenordnung, mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten KG 300 (brutto) gesamt.
A.
— Energetische Fassadensanierung eines Gebäudes mit Beton-Vorhangfassade, Gebäudeklasse 3 = 3 Punkte,
— Energetische Fassadensanierung eines Gebäudes, Gebäudeklasse 3 = 2 Punkte,
— Fassadensanierung eines sonstigen Gebäudes = 1 P.
B.
≥ 1,0 Mio. EUR KG 300 brutto = 3 Punkte;
≥ 0,5 Mio. EUR und < 1,0 Mio. EUR = 2 P.;
≥ 0,25 Mio. EUR und < 0,5 Mio. EUR = 1 P.
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insagesamt max. 300 Punkte.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3).
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden abzuschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Allgemeines:
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie der Projektleiter (PL) und der Bauleiter (BL) sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1.
Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleiter müssen eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in den LPH 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 5-6 und 8, für den PL die Leistungsphasen 5-6 und für den BL die Leistungsphase 8 umfassen.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
— die Referenzen von Büro/Unternehmen dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 5 nicht vor 2016 begonnen haben, und die Erbringung der LPH 8 muss spätestens 2021 begonnen haben,
— die Referenzen der Projektleiter/in dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 5 nicht vor 2016 begonnen haben, und die Erbringung der LPH 6 muss spätestens 2021 begonnen haben,
— die Referenzen der Bauleiter/in dürfen mit der Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2016 begonnen haben.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
Für das Büro/Unternehmen / für den Projektleiter und für den Bauleiter ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – wie unter II.2.9) beschrieben vorzulegen.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung „Architekt“, „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ und/oder „M.Sc.“ oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL)) und/oder Bachelor oder Techniker (dies gilt für den/die Bauleiter(in) BL) berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten Projektleiter(in) (und für die Leistungsphase 8 einen Bauleiter(in)) zu benennen welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht,
— Projekt- und Planbesprechungen finden in Germersheim statt,
— Die örtliche Präsenz ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen,
— Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen,
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig,
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträge ist bei Auftragsvergabe vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4: Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung von Teilleistungen der Leistungsphasen 5-9, ergänzt durch Besondere Leistungen.
Zu II.2.9: Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Zu Bietergemeinschaften:
Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
Der Bewerber hat eine Aufstellung beizufügen, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten 3 Jahren Beschäftigten gesamt, Beschäftigten der Fachrichtungen (entsprechend der geforderten Dienstleistungen) und die Anzahl seiner Führungskräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. (8) VgV) hervorgeht.
Im Falle von Unteraufträgen ist anzugeben, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt sind (§ 46 Abs. 3 Nr. (10) VgV). Zum Nachweis, dass die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, sind die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen bis zur Auftragsvergabe einzureichen.
Im Fall der Eignungsleihe hat das eignungsverleihende Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag eine „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ abzugeben sowie die einschlägigen Eignungsnachweise vorzulegen.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
§ 160 (3) GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.