Neubau Verwaltungsgebäude EWL – Ingenieurleistungen für Tragswerksplanungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 15_2 EWL 2021

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 079-202705)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ew-landau.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Verwaltungsgebäude EWL – Ingenieurleistungen für Tragswerksplanungen

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 15_2 EWL 2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Neubau Verwaltungsgebäude EWL, Albert-Einsteinstraße 18

Ingenieurleistungen für Tragwerksplanungen, Teil 4 Abschnitt 1 HOAI.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/05/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 079-202705

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der Albert-Einstein-Straße 18 in 76829 Landau. Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI. Der Neubau ist auf dem Bauhofgrundstück so zu integrieren, dass mögliche wechselseitige Störungen im Betriebsablauf minimiert werden. Der EWL legt als Umweltschutzbetrieb sehr großen Wert Nachhaltigkeit. Dies bedeutet, dass bei Neubaumaßnahmen die Lebenszykluskosten des Gebäudes, von der Errichtung bis zu einem späteren Rückbau, unabdingbar Berücksichtigung finden. Dabei fließen auch die durch den Bau und den Betrieb verursachten CO2-Äquivalenz-Emissionen in die Betrachtung mit ein. Diese Umweltkosten werden aktuell zusätzlich mit [Betrag gelöscht] EUR/Mg CO2-Äquvalente bepreist. Das Gebäude soll nach den Grundsätzen der Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zertifiziert werden, zumindest der Gold-Standard soll erreicht werden, angestrebt wird Platin-Standard. Entsprechend ist der Planungsprozess zu gestalten. Zum Abschluss der Errichtung des Gebäudes sind die erforderlichen Unterlagen dem Bauherrn zu übergeben. Der Zertifizierungsprozess ist mit zu begleiten. Die Verwendung von Holz und Recyclingbeton zur Errichtung des Gebäudes wird vom EWL ausdrücklich gewünscht. Während des Planungsprozesses ist zu entscheiden, ob eine funktionale Ausschreibung für die Realisierung des Projektes von Vorteil ist. Dies kann bei der Realisierung als Holzbauwerk der Fall sein. So kann den standardisierten Bauweisen der Hersteller der notwendige Gestaltungsfreiraum gegeben werden. Die Gestaltung des Gebäudes soll zu erkennen geben, welcher Stellenwert der Umweltschutz für den EWL hat. Die Arbeitsplätze sollen attraktiv gestaltet sein. Auf ein gutes Arbeitsklima im Gebäude, auch bei hohen sommerlichen Temperaturen, ist zu achten. Das Dach ist in Form eines begrünten Daches mit einer Substrathöhe von mehr als 10 cm auszubilden. Der Einsatz von Photovoltaik zur Eigenstromerzeugung ist für den EWL selbstverständlich. Zu prüfen ist, inwieweit auch eine dauerhafte Fassadenbegrünung realisierbar ist. Der Bedarf an Büroflächen wird, unter Berücksichtigung der konventionellen Büroplanung, auf rund 500 qm geschätzt. Gerechnet wird mit einem Personalstand von rund 45 Personen. Unter Einbeziehung eines Sitzungsraumes, sowie von Besprechungsräumen, Umkleiden und sonstigen Räumen wird der gesamte Flächenbedarf auf rund 1.000 qm geschätzt. Beschleunigt durch die Covid-Pandemie verfügen über 50 Prozent der Beschäftigten über die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird umfangreich genutzt. Im Rahmen einer nachhaltigen Raumausnutzung ist in Diskussion mit den Beschäftigten ein neues Raumkonzept zu erarbeiten, die der sich im Wandel befindlichen Arbeitswelt Rechnung trägt. Stichworte sind hierbei auch agiles Arbeiten und Co-Work-Spaces. Das Gebäude ist selbstverständlich barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass auf jede Etage und jeder Raum auch von behinderten Menschen erreichbar sein muss und in jeder Etage eine entsprechende Sanitäreinrichtung zur Verfügung steht. Die Vorgaben des Bebauungsplanes D9 der Stadt Landau in der Pfalz sind bei der Planung zu einzuhalten, oder wo notwendig sind Befreiungen von den Vorgaben zu beantragen. Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze (PKW und Fahrräder) sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Die erforderlichen Änderungen an den vorhandenen Einrichtungen des Bauhofes sind im Auftragsumfang enthalten, sind mit zu planen und in der Umsetzung zu betreuen. Voraussichtliche Rahmentermine: Abgabe erstes Preisangebot Mai 2021 Beauftragung Objektplanung Juni/Juli 2021 Beschluss Entwurfsplanung im Dezember 2021 Einreichung Genehmigungsplanung 1. Quartal 2022 Ausführung 2022 bis Ende 2023. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-9 vorgesehen.

Stufe 1: LP 1 bis 3

Stufe 2: LP 4

Stufe 3: LP 5 bis 7

Stufe 4: LP 8 bis 9.

Nach jeder Stufe ist dem EWL ein Abschlussbericht zu übergeben.

muss es heißen:

Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der Albert-Einstein-Straße 18 in 76829 Landau. Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI. Der EWL legt als Umweltschutzbetrieb sehr großen Wert Nachhaltigkeit. Dies bedeutet, dass bei Neubaumaßnahmen die Lebenszykluskosten des Gebäudes, von der Errichtung bis zu einem späteren Rückbau, unabdingbar Berücksichtigung finden. Dabei fließen auch die durch den Bau und den Betrieb verursachten CO2-Äquivalenz-Emissionen in die Betrachtung mit ein. Diese Umweltkosten werden aktuell zusätzlich mit [Betrag gelöscht] Euro/Mg CO2-Äquvalente bepreist. Das Gebäude soll nach den Grundsätzen der Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zertifiziert werden. Entsprechend ist der Planungsprozess zu gestalten. Zum Abschluss der Errichtung des Gebäudes sind die erforderlichen Unterlagen dem Bauherrn zu übergeben. Der Zertifizierungsprozess ist mit zu begleiten. Die Verwendung von Holz und Recyclingbeton zur Errichtung des Gebäudes wird vom EWL ausdrücklich gewünscht. Während des Planungsprozesses ist zu entscheiden, ob eine funktionale Ausschreibung für die Realisierung des Projektes von Vorteil ist. Dies kann bei der Realisierung als Holzbauwerk der Fall sein. So kann den standardisierten Bauweisen der Hersteller der notwendige Gestaltungsfreiraum gegeben werden. Die Gestaltung des Gebäudes soll zu erkennen geben, welcher Stellenwert der Umweltschutz für den EWL hat. Die Arbeitsplätze sollen attraktiv gestaltet sein. Auf ein gutes Arbeitsklima im Gebäude, auch bei hohen sommerlichen Temperaturen, ist zu achten. Der Neubau ist auf dem Bauhofgrundstück so zu integrieren, dass mögliche wechselseitige Störungen im Betriebsablauf minimiert werden. Das Dach ist in Form eines begrünten Daches mit einer Substrathöhe von mehr als 10 cm auszubilden. Der Einsatz von Photovoltaik zur Eigenstromerzeugung ist für den EWL selbstverständlich. Zu prüfen ist, inwieweit auch eine dauerhafte Fassadenbegrünung realisierbar ist. Der Bedarf an Büroflächen wird, unter Berücksichtigung der konventionellen Büroplanung, auf rund 500 qm geschätzt. Gerechnet wird mit einem Personalstand von rund 45 Personen. Unter Einbeziehung eines Sitzungsraumes, sowie von Besprechungsräumen, Umkleiden und sonstigen Räumen wird der gesamte Flächenbedarf auf rund 1 000 qm geschätzt. Beschleunigt durch die Covid-Pandemie verfügen über 50 Prozent der Beschäftigten über die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird umfangreich genutzt. Im Rahmen einer nachhaltigen Raumausnutzung wird mit den Beschäftigten ein neues Raumkonzept zu erarbeiten, die der sich im Wandel befindlichen Arbeitswelt Rechnung trägt. Stichworte sind hierbei auch agiles Arbeiten und Co-Work-Spaces. Die Grundstruktur des Gebäudes soll flexibel auf zukünftige Herausforderungen ausgelegt sein. Das Gebäude ist selbstverständlich barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass auf jede Etage und jeder Raum auch von behinderten Menschen erreichbar sein muss und in jeder Etage eine entsprechende Sanitäreinrichtung zur Verfügung steht. Die Vorgaben des Bebauungsplanes D9 der Stadt Landau in der Pfalz sind bei der Planung zu einzuhalten, oder wo notwendig sind Befreiungen von den Vorgaben zu beantragen. Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze (PKW und Fahrräder) sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Die erforderlichen Änderungen an den vorhandenen Einrichtungen des Bauhofes sind im Auftragsumfang enthalten, sind mit zu planen und in der Umsetzung zu betreuen. Voraussichtliche Rahmentermine: Abgabe erstes Preisangebot Mai 2021 Beauftragung Objektplanung Juni/Juli 2021 Beschluss Entwurfsplanung im Dezember 2021 Einreichung Genehmigungsplanung 1. Quartal 2022 Ausführung 2022 bis Ende 2023. Die grob geschätzte Summe der Baukosten beläuft sich auf rund 3,5 Mio. Euro brutto. Für die Kostengruppe 300 geht der EWL von Nettokosten in der Größenordnung von 1,4 Mio. Euro netto aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-6 vorgesehen.

Stufe 1: LP 1 bis 3, Stufe 2: LP 4, Stufe 3: LP 5 bei Bedarf, Stufe 4: LP 6. Nach jeder Stufe ist dem EWL ein Abschlussbericht zu übergeben.

Abschnitt Nummer: II.2.9)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Anstatt:

NACH Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstück seines Bauhofes in der Albert-Einstein-Straße 18 in 76829 Landau. Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI. Der EWL legt als Umweltschutzbetrieb sehr großen Wert Nachhaltigkeit. Dies bedeutet, dass bei Neubaumaßnahmen die Lebenszykluskosten des Gebäudes, von der Errichtung bis zu einem späteren Rückbau, unabdingbar Berücksichtigung finden. Dabei fließen auch die durch den Bau und den Betrieb verursachten CO2-Äquivalenz-Emissionen in die Betrachtung mit ein. Diese Umweltkosten werden aktuell zusätzlich mit [Betrag gelöscht] Euro/Mg CO2-Äquvalente bepreist. Das Gebäude soll nach den Grundsätzen der Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen zertifiziert werden. Entsprechend ist der Planungsprozess zu gestalten. Zum Abschluss der Errichtung des Gebäudes sind die erforderlichen Unterlagen dem Bauherrn zu übergeben. Der Zertifizierungsprozess ist mit zu begleiten. Die Verwendung von Holz und Recyclingbeton zur Errichtung des Gebäudes wird vom EWL ausdrücklich gewünscht. Während des Planungsprozesses ist zu entscheiden, ob eine funktionale Ausschreibung für die Realisierung des Projektes von Vorteil ist. Dies kann bei der Realisierung als Holzbauwerk der Fall sein. So kann den standardisierten Bauweisen der Hersteller der notwendige Gestaltungsfreiraum gegeben werden. Die Gestaltung des Gebäudes soll zu erkennen geben, welcher Stellenwert der Umweltschutz für den EWL hat. Die Arbeitsplätze sollen attraktiv gestaltet sein. Auf ein gutes Arbeitsklima im Gebäude, auch bei hohen sommerlichen Temperaturen, ist zu achten. Der Neubau ist auf dem Bauhofgrundstück so zu integrieren, dass mögliche wechselseitige Störungen im Betriebsablauf minimiert werden. Das Dach ist in Form eines begrünten Daches mit einer Substrathöhe von mehr als 10 cm auszubilden. Der Einsatz von Photovoltaik zur Eigenstromerzeugung ist für den EWL selbstverständlich. Zu prüfen ist, inwieweit auch eine dauerhafte Fassadenbegrünung realisierbar ist. Der Bedarf an Büroflächen wird, unter Berücksichtigung der konventionellen Büroplanung, auf rund 500 qm geschätzt. Gerechnet wird mit einem Personalstand von rund 45 Personen. Unter Einbeziehung eines Sitzungsraumes, sowie von Besprechungsräumen, Umkleiden und sonstigen Räumen wird der gesamte Flächenbedarf auf rund 1.000 qm geschätzt. Beschleunigt durch die Covid-Pandemie verfügen über 50 Prozent der Beschäftigten über die Möglichkeit im Home-Office zu arbeiten. Diese Möglichkeit wird umfangreich genutzt. Im Rahmen einer nachhaltigen Raumausnutzung wird mit den Beschäftigten ein neues Raumkonzept zu erarbeiten, die der sich im Wandel befindlichen Arbeitswelt Rechnung trägt. Stichworte sind hierbei auch agiles Arbeiten und Co-Work-Spaces. Die Grundstruktur des Gebäudes soll flexibel auf zukünftige Herausforderungen ausgelegt sein. Das Gebäude ist selbstverständlich barrierefrei zu gestalten. Das bedeutet, dass auf jede Etage und jeder Raum auch von behinderten Menschen erreichbar sein muss und in jeder Etage eine entsprechende Sanitäreinrichtung zur Verfügung steht. Die Vorgaben des Bebauungsplanes D9 der Stadt Landau in der Pfalz sind bei der Planung zu einzuhalten, oder wo notwendig sind Befreiungen von den Vorgaben zu beantragen. Die notwendigen zusätzlichen Stellplätze (PKW und Fahrräder) sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Die erforderlichen Änderungen an den vorhandenen Einrichtungen des Bauhofes sind im Auftragsumfang enthalten, sind mit zu planen und in der Umsetzung zu betreuen. Voraussichtliche Rahmentermine: Abgabe erstes Preisangebot Mai 2021 Beauftragung Objektplanung Juni/Juli 2021 Beschluss Entwurfsplanung im Dezember 2021 Einreichung Genehmigungsplanung 1. Quartal 2022 Ausführung 2022 bis Ende 2023. Die grob geschätzte Summe der Baukosten beläuft sich auf rund 3,5 Mio. EUR brutto. Für die Kostengruppe 300 geht der EWL von Nettokosten in der Größenordnung von 1,4 Mio. Euro netto aus. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LP) 1-vorgesehen.

Stufe 1: LP 1 bis 3

Stufe 2: LP 4

Stufe 3: LP 5 bei Bedarf

Stufe 4: LP 6.

Nach jeder Stufe ist dem EWL ein Abschlussbericht zu übergeben.

muss es heißen:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise und Wertung nachfolgender objektiven Kriterien: Entsprechend der den Unterlagen beigefügten Wertungsmatrix:

1. Beschreibung strukturiertes Vorgehen zur Findung von Lösungen der Planungsaufgabe mit folgenden Mindestanforderungen: Nachhaltigkeit bei Bau, Unterhalt und Rückbau des Gebäudes sowie Flexibilität der Gebäudestruktur.

2. Größe des Planungsteams für Leistungen nach Paragraph 51 HOAI Mindestbedingung:

3 3. Anzahl Bürogebäude (HOAI Paragraph 51 LP 1 bis 6) seit 2010 Mindestbedingung: 2.

4. Anzahl Bürogebäude 900 bis 1 200 m2 Nutzfläche (HOAI Paragraph 51 LP 1 bis 6) seit 2010 Mindestbedingung: 1.

5. Anzahl der durch den benannten Projektleiter betreuten Bürogebäude (HOAI Paragraph 51 LP 1 bis 6) seit 2010 Mindestbedingung: 1.

6. Anzahl Projekte Kostenrahmen nach Entwurfsplanung eingehalten (max. 5 Prozent Überschreitung) seit 2015 Mindestbedingung: 2.

7. Begleitung/Zuarbeit Planungen mit Lebenszykluskostenrechnung seit 2015 Keine Mindestbedingung.

8. Begleitung/Zuarbeit Planungen mit Umweltbilanz seit 2015 Keine Mindestbedingung.

9. Begleitung/Zuarbeit zu funktionalen Ausschreibungen seit 2010 Keine Mindestbedingung.

10. Zertifizierung Büro nach der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen oder gleichwertiger Nachweis. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag zu belegen. Keine Zertifizierung: 0 Punkte, DGNB Registered Professional: 5 Punkte, DGNB Consultant: 10 Punkte, DGNB Auditor: 15 Punkte Bei dem Kriterium 1 können in vier Bewertungsstufen 0 bis 15 Punkte erreicht werden. Die Gewichtung erfolgt mit 40 Prozent. Bei den Kriterien 2 bis 6 werden in drei Bewertungsstufen jeweils 5 bis 15 Punkte vergeben. Bei den Kriterien 7 bis 10 werden in vier Bewertungsstufen 0 bis 15 Punkte vergeben. Die erreichte Gesamtpunktezahl der Kriterien 2 bis 10 werden mit 60 Prozent gewichtet Zwingend vorzulegen sind:

— Nachweis der geforderten Haftpflichtversicherung,

— Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,

— Erklärung nach dem LTTG Rheinland-Pfalz.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Diese Änderung beinhaltet auch die Änderung aus der Änderungsbekanntmachung vom 4.5.2021, 14.44 Uhr mit der vorläufigen Referenz TED91-0133_MRN/2021-600328, interne Referenz 21-236074-001

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