Ausschreibung: Laboranalysesysteme für die Hämostaseologie Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-KWO_Labor-2021-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67550
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-worms.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung: Laboranalysesysteme für die Hämostaseologie
Das Zentrallabor der Klinikum Worms gGmbH führt an 365 Tagen im Jahr in einem 24- Stunden Betrieb Laboruntersuchungen für die verschiedenen Hauptfachabteilungen sowie die Belegabteilungen durch.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Bereitstellung von 2 Labor-Analysesystemen gleicher Bauweise und identischer technischer Ausstattung für den Bereich der Hämostase im Rahmen eines Nutzungs- und Servicevertrags über eine Dauer von 5 Jahren mit der Option den Vertrag nach Ablauf der Festmietzeit zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Beschaffung beinhaltet außerdem Wartung, Instandhaltung und Prüfung der Geräte.
Die Geräte werden als Mietvertrag ohne Kaufoption einschließlich aller Kosten für Geräteinstallation inklusive Anbindung an das Laborinformationssystem (LIS) ausgeschrieben.
Bereitstellung sämtlicher zur Ergebniserstellung notwendiger Reagenzien und Materialien.
Klinikum Worms gGmbH
Gabriel-von-Seidl-Straße 81
67550 Worms
Gegenstand dieser Vergabe ist die Bereitstellung von 2 Labor-Analysesystemen gleicher Bauweise und identischer technischer Ausstattung für den Bereich der Hämostase im Rahmen eines Nutzungs- und Servicevertrags über eine Dauer von 5 Jahren mit der Option den Vertrag nach Ablauf der Festmietzeit zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern. Die Beschaffung beinhaltet außerdem Wartung, Instandhaltung und Prüfung der Geräte.
Die Geräte werden als Mietvertrag ohne Kaufoption einschließlich aller Kosten für Geräteinstallation inklusive Anbindung an das Laborinformationssystem (LIS) ausgeschrieben.
Bereitstellung sämtlicher zur Ergebniserstellung notwendiger Reagenzien und Materialien.
Der Vertrag erhält die Verlängerungsoption, den Vertrag nach Ablauf der Festmietzeit zweimal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweise der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieses Auftrags sein und muss in deutscher Sprache bzw. beglaubigter deutscher Übersetzung vorliegen. (Formblatt Anlage 1),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Maßnahmen zur Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, Vergabesperre. (Formblatt Anlage 3),
a) Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären.
b) Sonstige Ausschlussgründe
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Ausschlussgründe zu erklären.
— Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung entsprechend den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung,
— Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder Vorlage einer entsprechenden Befreiung von der Mitgliedschaft,
— Erklärung des Unternehmens zur sach- und fachgerechten Erbringung des Auftrags,
— Benennung der Mitglieder und Benennung eines Bevollmächtigten zur Führung der Verhandlungen und Abschluss von Verträgen.
Die Abforderung von Nachweisen im Rahmen des Verfahrens bleibt vorbehalten.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Tätigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen und bis zur Beendigung des Vertrages aufrechtzuerhalten. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden;
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögens- und Sachschäden;
— [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden.
— Referenzen
Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9BRYP9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 GWB gilt in diesem Fall nicht.