Öffentliche WC-Anlagen im Stadtgebiet Mainz: Unterhaltungsreinigungen
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 076-194812)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentliche WC-Anlagen im Stadtgebiet Mainz: Unterhaltungsreinigungen
Öffentliche WC-Anlagen im Stadtgebiet Mainz;
Angebot über Unterhaltungsreinigungen für den Zeitraum vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2023 mit Verlängerungsoption (1 + 1 Jahre).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1) Auf Anforderung sind vor Auftragsvergabe Angaben zur Kalkulation, sowie eine Urkalkulation in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag vorzulegen.
2) Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG).
3) Sicherheitsleistung: Ist, gemäß Ziffer 8 der BVB, ab [Betrag gelöscht] EUR (Netto) zu erbringen!
4) Durch den AN darf nur ausgebildetes Fachpersonal (Gebäudereiniger) eingesetzt werden. Bei Angebotsabgabe ist hierfür ein Nachweis vorzulegen. Bei Ausbildungsbetrieben ist der Einsatz von Auszubildenden im Rahmen der Ausbildungsrichtlinien möglich.
5) Der AN ist verpflichtet vor Beauftragung eine Haftpflichtversicherung gemäß der Verdingungsunterlagen nachzuweisen, die mindestens:
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Obhuts- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Wasserschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselverlustschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Je Versicherungsfall abdeckt.
1) Auf Anforderung sind vor Auftragsvergabe Angaben zur Kalkulation, sowie eine Urkalkulation in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag vorzulegen.
2) Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG).
3) Sicherheitsleistung: Ist, gemäß Ziffer 8 der BVB, ab [Betrag gelöscht] EUR (Netto) zu erbringen!
4) Die Objektleitung als aufsichtsführendes Personal muss eine Fachkraft für Gebäudereinigung sein und die entsprechenden Nachweise vorlegen. Die Reinigungskräfte müssen diese Ausbildung nicht nachweisen. Bei Ausbildungsbetrieben ist der Einsatz von Auszubildenden im Rahmen der Ausbildungsrichtlinien möglich.
5) Der AN ist verpflichtet vor Beauftragung eine Haftpflichtversicherung gemäß der Verdingungsunterlagen nachzuweisen, die mindestens:
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Obhuts- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Wasserschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselverlustschäden [Betrag gelöscht] EUR.
Je Versicherungsfall abdeckt.
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR verzichtet aufgrund personeller Engpässe auf eine verpflichtende Ortsbesichtigung der WC-Anlagen.