Vergabe Bauleistungen IRT-Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: E-1/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Föhren
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54343
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.i-r-t.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Bauleistungen IRT-Erweiterung
Der Industriepark Region Trier (IRT) ist ein Industrie- und Gewerbegebiet in der Region Trier in Rheinland-Pfalz. Er liegt zwischen den Gemeinden Föhren, Hetzerath und Bekond in den Landkreisen Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich und grenzt an den Flugplatz Trier-Föhren sowie an das Solarkraftwerk IRT. In der Nähe verlaufen die Bundesautobahn 1/Europastraße 44, mehrere Landesstraßen und die Moselstrecke (Hbf: Trier – Koblenz).
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage für Ansiedlungsflächen soll der Industriepark Region Trier erweitert werden. Mit dem
Bebauungsplan „Industriepark Region Trier – Erweiterung“
Sollen daher neue Bauflächen generiert und baurechtlich gesichert werden.
Mit dieser Ausschreibung sollen die erforderlichen Bauarbeiten zur inneren und äußeren Erschließung des Erweiterungsgebietes vergeben werden. Dies beinhaltet auch die Verlegung eines Teilstückes der L 141 von Schweich nach Hetzerath in südöstlicher Richtung im Zuge der geplanten Erweiterung des „Industrieparkes Region Trier“ bei Föhren/Hetzerath. Zur Erschließung des Erweitrerungsareals sind Anlagen der
— Schmutzwasserbeseitigung als Freispiegel- und Als Druckleitung mit Pumpwerken,
— Niederschlagswasserbewirtschaftung, leitungsgebunden und Retentionsanlagen im Grünzug,
— Wasserversorgungsanlagen,
— Löschwasserversorgungsanlagen,
— Anlagen der Gasversorgung,
— Anlagen der Energie, Telekommunikation und Datenkommunikation vorgesehen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Beschreibung der jeweiligen Lose sowie die Vergabeunterlagen verwiesen.
Leitungsbau
Zweckverband Industriepark Region Trier
Europa-Allee 1
54343 Föhren
Schmutzwasserentsorgung
— ca. 1 800 m PVC-U DN 200,
— ca. 190 m Hausanschlussleitungen PVC-U DN 150,
— ca. 40 St. Schachtbauwerke DN 1000,
— ca. 465 m Abwasserdruckleitung HDPE DA 63,
— ca. 18 m Rohrvortrieb Stahlrohr DN 500,
— ca. 24 m Rohrvortrieb Stahlrohr DN 700.
Oberflächenwasserbewirtschaftung
— ca. 1 850 m PVC-U DN 300 bis DN 800,
— ca. 185 m Hausanschlussleitungen PVC-U DN 150 bis DN 250,
— ca. 32 St. Schachtbauwerke DN 1000 bis DN 1500,
— ca. 10 500 m3 Rückhaltemulden,
— ca. 3 St. Drosselschächte als Beton-Fertigteilbauwerke,
— ca. 18 m Rohrvortrieb Stahlrohr DN 1200.
Wasserversorgung/Löschwasserbevorratung
— ca. 2 115 m Wasserleitung GGG ZM DN 100 bis DN 150,
— ca. 130 m Hausanschlussleitungen DA 32 bis DA 63,
— ca. 2 St. GFK-Löschwasserbehälter DN 3000 V = 200 m3,
— ca. 2 St. GFK-Löschwasserbehälter DN 3000 V = 100 m3.
Gasversorgung
— ca. 1 520 m Gasleitung HDPE DA 160.
Verkehrsanlagen
Zweckverband Industriepark Region Trier
Europa-Allee 1
54343 Föhren
Erdarbeiten/Oberbodenarbeiten/Abbrucharbeiten
— ca. 23 200 m3 Oberboden aufnehmen/ Zwischenlagern,
— ca. 9 500 m3 Oberboden aufnehmen/ wieder andecken,
— ca. 47 000 m3 Bodenabtrag,
— ca. 27 000 m3 Bodenauftrag,
— ca. 33 000 m2 Asphalt fräsen,
— ca. 5 000 m3 pechhaltiges Material entsorgen,
— ca. 11 000 to Kalk/ Zement für Bodenverbesserung.
Gebundener / ungebundener Oberbau
— ca. 18 000 m3 Frostschutzschicht BK 32 bis Bk10,
— ca. 36 000 m2 Asphalttragschicht, 18-14 cm,
— ca. 36 000 m2 Asphaltdeckschicht,
— ca. 5 000 m2 Asphalttragdeckschicht,
— ca. 1 000 m2 Gussasphalt,
— ca. 850 m Gussasphaltrinne,
— ca. 5 100 m Bordanlage setzen,
— ca. 2 200 m2 Pflasterflächen,
— ca. 2 200 m Schutzeinrichtung,
— ca. 3 200 m Versorgungsleitungen verlegen.
Brückenbauwerk (offenes Rahmenprofil)
— Lichte Weite 11,50 m,
— Lichte Höhe 4,70 m,
— Brückenfläche 147 m2.
Brückenbauwerk (geschlossenes Rahmenprofil)
— Lichte Weite 5,00 m,
— Lichte Höhe 4,70 m,
— Brückenfläche 100 m2.
Wellstahlprofil
— Spannweite 4,50 m,
— Höhe 3,70 m,
— Länge 23,00 m.
Entwässerungsarbeiten:
— ca. 4 600 m2 Sickerleitung,
— ca. 4 000 m Mulde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
— Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder dessen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung eine Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1. Angaben zu Insolvenzverfahren, Liquidation,
2. Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
3. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
4. Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
Die vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung Nrn. 1.-4. sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
5. Nachweis eines Haftpflichtversicherungsschutzes durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheines mit mindestens folgenden Deckungssummen:
— für Personenschäden: 5 000 000 Mio. EUR.
— für Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
— für Umweltschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen (zweifache Maximierung). Dies ist nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung. Liegt zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens eine Versicherungsbestätigung in dieser Höhe nicht vor, so wird als ausreichender Nachweis anerkannt, wenn das jeweilige Versicherungsunternehmen bestätigt die Deckung in der geforderten Höhe (zweifach maximiert) im Auftragsfall zu gewährleisten.
Hinweis: Die Erfüllung der nachstehenden Eignungsanforderungen und der Mindeststandards (siehe nachfolgend) kann auch durch Vorlage der unter „Mindestanforderungen“ angegebenen Dritterklärungen (Zertifizierungen) nachgewiesen werden. Die Abgabe der Eigenerklärung FB 124 genügt dagegen nicht zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
— Besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit des Unternehmens und des eingesetzten Personals in Bezug auf die ausschreibungsgegenständlichen Arbeiten, nachgewiesen durch Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
— Besondere Qualifikation und Erfahrungen des eingesetzten Personals, nachgewiesen durch Angabe der technisch Verantwortlichen, der technischen Fachkräfte und des Fachpersonals; Nachweis der Qualifikation durch Vorlage der einschlägigen Schulungsunterlagen; Nachweis der besonderen Erfahrung durch einschlägige persönliche Referenzen,
— Hinreichende technischen Ausrüstung, nachgewiesen durch eine Darstellung der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
— Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung,
— Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
— Personal: Nachweis verantwortlicher Fachleute oder technisch Verantwortlicher mit durch Schulungen nachgewiesenem Fachwissen zum Einbau von Abwasserleitungen und -kanälen,
— Personal: Mindestens ständig ein Werkpolier und ein Kanalbauer für das Bauvorhaben
— Technische Ausstattung: Mindestens Absperrmaterial zur Baustellensicherung und Verkehrsleitung, Aufbruchgerät und Fugenschneider für Straßenaufbruch, Baugeräte für Bodenaushub sowie Verbaumaterial gemäß DIN 4124, Verdichtungsgeräte, Geräte für den Betrieb von Grund- und Abwasserhaltungen, Hebezeuge und Einbaugeräte, Nivellierinstrumente und Lasergeräte für die Lageprüfung der Rohrleitung, Bearbeitungsgeräte für Rohre und Formstücke entsprechend den Vorschriften der Hersteller, Prüfgeräte für Nachweise nach DIN EN 1610 und DWA-A 139,
— Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung: Vorlage eines Organisationsmanagements (Betriebliches Managementsystem).
Die vorstehenden Mindestanforderungen gelten als erfüllt, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch eine Prüfung entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die Beurteilungsgruppe AK 2 mit einem Prüfbericht nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise als Mindestanforderung zwingend erforderlich (betrifft NUR Los 1):
— Für die Verlegung der Wasserversorgungsleitungen ist der Nachweis gemäß DVGW-Regelwerk GW 301 der Gruppen W3 ge und W3 pe, oder eine vergleichbare Zertifizierung erforderlich,
— Für die Verlegung der Gasleitungen ist der Nachweis gemäß DVGW-Regelwerk GW 301 der Gruppe G3 pe, oder eine vergleichbare Zertifizierung erforderlich.
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden DVGW-Zertifikats ist. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn entsprechende Nachunternehmer im Besitz des DVGW-Zertifikats sind. Im Falle einer vergleichbaren Zertifizierung hat der Bieter die Erfüllung des Mindeststandards gemäß den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Technischen Regeln DVGW GW 301 für die benannten Beurteilungsgruppen nachzuweisen.
Der Bieter ist aufgefordert, den geforderten Qualifikationsnachweis mit dem Angebot vorzulegen. Sollte der Nachweis bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, wird das Angebot nicht gewertet.
Die Bieter werden auf die „weiteren besonderen Vertragsbedingungen zur Gütesicherung“ hingewiesen, die als Beiblatt zu FB 214 beigefügt sind.
Soweit der Auftragnehmer nicht über ein RAL-Gütezeichen 961 verfügt, verpflichtet er sich zum Abschluss einer externen Gütesicherung des Unternehmens für die Dauer der beauftragten Werkleistung. Diese ist in Form eines Gütesicherungsvertrages über die Durchführung der Gütesicherung und der damit verbundenen regelmäßigen Überprüfung des Unternehmens durch eine anerkannte Prüfstelle nachzuweisen. Die Gütesicherung muss eine den Vorgaben des RAL-GZ 961 entsprechende Leistungsqualität sichern.
Verfügt das Unternehmen über ein RAL-Gütezeichen 961, so ist der Nachweis über die Gültigkeit der bestehenden RAL-Gütesicherung (in Form der Beurkundung) nach Auftragserteilung dem Auftraggeber auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen und zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Ihre Fragen sowie die Antworten des Auftraggebers werden allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller bleiben anonym.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMDT1E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen.
Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]