Rahmenvereinbarung „Lieferung von Obst und Gemüse an Grund- und Förderschulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz“ Referenznummer der Bekanntmachung: Z.21-0123
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 261 / 3029-1777
Fax: +49 261 / 29141-1500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung „Lieferung von Obst und Gemüse an Grund- und Förderschulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz“
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen, Kindergärten sowie Kindertagesstätten (Kitas) des Landes Rheinland-Pfalz in 64 Losen aus.
Je Los kommt die Rahmenvereinbarung zwischen dem/den erfolgreichen Bieter/n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD), zustande.
VG Daaden-Herdorf, VG Betzdorf-Gebhardshain, VG Kirchen (Sieg), VG Wissen
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente „Obst/Gemüse“.
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in „sozialen Brennpunkten“ und in Förderschulen (Erhöhung auf 2 Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 1.8.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal dreimalig – um jeweils 1 Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“
VG Altenkirchen-Flammersfeld, VG Asbach, VG Hamm
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Dierdorf, VG Selters, VG Hachenburg, VG Puderbach
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Bad Marienberg, VG Rennerod, VG Westerburg
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Montabaur, VG Wallmerod
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Höhr-Grenzhausen, VG Ransbach-Baumbach, VG Wirges
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Bendorf, Stadt Neuwied
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Bad Hönningen, VG Linz am Rhein, VG Unkel, VG Rengsdorf-Waldbreitbach
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, Verbandsfreie Gemeinde Grafschaft, Stadt Remagen, Stadt Sinzig, VG Bad Breisig
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Kelberg, VG Adenau, VG Altenahr, VG Brohltal
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Mayen, VG Pellenz, VG Mendig, VG Vordereifel
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Andernach
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Vallendar, VG Weißenthurm
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Maifeld, VG Rhein-Mosel
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Koblenz, Stadt Lahnstein
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Bad Ems - Nassau, VG Diez
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Aar-Einrich, VG Nastätten, VG Loreley
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Boppard, VG Hunsrück-Mittelrhein, VG Simmern-Rheinböllen, VG Kastellaun
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Cochem, VG Kaisersesch, VG Ulmen, VG Zell (Mosel)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Daun, VG Gerolstein
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Arzfeld, VG Prüm, VG Südeifel
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Bitburg, VG Bitburger Land, VG Speicher
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Wittlich, VG Wittlich-Land
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Einheitsgemeinde Morbach, VG Bernkastel-Kues, VG Traben-Trarbach, VG Thalfang am Erbeskopf
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Schweich a. d. Röm. Weinstraße, VG Trier-Land
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Trier
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Konz, VG Ruwer
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Hermeskeil, VG Saarburg-Kell
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Herrstein-Rhaunen, VG Kirchberg
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Idar-Oberstein, VG Baumholder, VG Birkenfeld
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Kirner Land, VG Nahe-Glan
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Bad Kreuznach, VG Rüdesheim, VG Wöllstein
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Bad Kreuznach
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Langenlonsheim-Stromberg, VG Sprendlingen-Gensingen, VG Rhein-Nahe
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Bingen am Rhein, Stadt Budenheim, Ingelheim am Rhein
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Mainz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Mainz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Gau-Algesheim, VG Nieder-Olm
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Bodenheim, VG Rhein-Selz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Alzey, VG Alzey-Land VG Wörrstadt
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Eich, VG Wonnegau, VG Monsheim
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Worms
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Göllheim, VG Kirchheimbolanden, VG Nordpfälzer Land, VG Winnweiler
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Otterbach-Otterberg, VG Weilerbach, VG Lauterecken-Wolfstein, VG Kusel-Altenglan
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Bruchmühlbach-Miesau, VG Oberes Glantal, VG Ramstein-Miesenbach
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Enkenbach-Alsenborn, VG Landstuhl, Kaiserslautern-Süd
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Kaiserslautern
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Grünstadt, VG Leiningerland, VG Eisenberg, VG Freinsheim
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Bad Dürkheim, VG Deidesheim, VG Wachenheim an der Weinstraße, VG Lambrecht (Pfalz)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Frankenthal, Verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim, VG Lambsheim-Heßheim
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Ludwigshafen am Rhein / VG Maxdorf (Grund- und Förderschulen)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Ludwigshafen am Rhein / VG Maxdorf (Kindertagesstätten)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Rheinauen, Schifferstadt, VG Dannstadt-Schauernheim, Limburgerhof, Mutterstadt
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Speyer
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Verbandsfreie Gemeinde Haßloch, Verbandsfreie Gemeinde Böhl-Iggelheim, VG Römerberg-Dudenhofen
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Neustadt an der Weinstraße
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Germersheim, VG Lingenfeld, VG Bellheim, VG Rülzheim
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Wörth am Rhein, VG Hagenbach, VG Jockgrim, VG Kandel
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Edenkoben, VG Maikammer, VG Herxheim, VG Offenbach an der Queich
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Landau in der Pfalz
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Annweiler am Trifels, VG Bad Bergzabern, VG Landau-Land
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
VG Dahner Felsenland, VG Hauenstein, VG Pirmasens-Land, VG Rodalben, VG Waldfischbach-Burgalben
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Pirmasens
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Stadt Zweibrücken, VG Thaleischweiler-Wallhalben, VG Zweibrücken-Land
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Die einzelnen Erfüllungsorte (Schulen und Kitas) sind je Los den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten im kommenden Schuljahr 2021/2022 fortgesetzt. Eine Fortführung in den Folgejahren ist beabsichtigt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen und Kindertagesstätten, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Je Los tritt diese Rahmenvereinbarung mit dem Zuschlag in Kraft und hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem (1) Jahr. Der für die Bemessung der Laufzeit und alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn ist der 01.08.2021. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch - maximal dreimalig - um jeweils ein (1) Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier (4) Jahre.
Siehe Abschnitt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist,
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) „Teil A – Eigenerklärungen“ zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen,
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen,
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage „Teil A – Verfügbarkeitserklärung“ (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage „Teil A – Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung“: Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
b) Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, mindestens 2 fach maximiert.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ Referenzen über wesentliche Leistungen im Bereich Lieferung von Obst und Gemüse in den letzten 3 Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und – falls zutreffend – den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Des Weiteren hat der Bieter mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Unterrichtung und Eigenerklärung Datenschutz“ einzureichen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY9V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de