21E0004 – Autodesk Abonnement-Verlängerung/Umstellung Named User AEC-Collection für Gesamt LBB, „1:2-Trade In“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbb.rlp.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
21E0004 – Autodesk Abonnement-Verlängerung/Umstellung Named User AEC-Collection für Gesamt LBB, „1:2-Trade In“
21E0004 – Autodesk Abonnement-Verlängerung/Umstellung Named User AEC-Collection für Gesamt LBB, „1:2-Trade In“.
Mainz
3-jährige Verlängerung von Autodesk Subscription mit Umstellung auf Named User, „1:2.Trade In“
Die Abonnement-Verlängerung/Umstellung Named User AEC-Collection erfolgt von insgesamt 104 Netzwerklizenzen (NLM) gemäß des „1:2-Trade In“ auf dann 208 Named User Lizenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
21E0004 – Autodesk Abonnement-Verlängerung/Umstellung Named User AEC-Collection für Gesamt-LBB, „1:2-Trade In“
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp
Der Bieter muss Vergabeverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern bei der unter I.1) angegebenen Vergabestelle rügen. Vergabeverstöße, die auf Grund der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der unter I.1) genannte Vergabestelle gerügt werden. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: nach § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— Der Antrag ist nach § 107 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen den Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung geänderten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.lbb.rlp.de