Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur technischen Nachsorge der SAD Gerolsheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerolsheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67229
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131 / 98298-10
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gbs-rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.igb-ingenieure.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieur- und fachgutachterliche Leistungen zur technischen Nachsorge der SAD Gerolsheim
Der operative Deponiebetrieb der SAD Gerolsheim wurde am 31. Dezember 2002 eingestellt. In der anschließenden Stilllegungsphase wurde die Herstellung der Oberflächenabdichtung der SAD Gerolsheim begonne, die im Jahr 2009 vollständig abgeschlossen wurde. Mit Fertigstellung der Oberflächenabdichtung begann für die SAD Gerolsheim die Nachsorgephase.
Im Rahmen der Nachsorgephase sind freiberufliche Leistungen zur technischen Nachsorge zu erbringen. Die Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfällen in Rheinland-Pfalz (GBS) beabsichtigt, die erforderlichen Ingenieur- und gutachterlichen Leistungen (freiberufliche Leistungen) zur weiteren Projektbearbeitung neu zu vergeben.
Sonderabfalldeponie Gerolsheim
Willersinnstr. 2
67229 Gerolsheim
Die zu vergebenden Leistungen umfassen im Wesentlichen - Unterstützung des AG (GBS mbh) bei Ingenieurleistungen zur technischen Nachsorge der Deponie, (z. B. bei der Überwachung des Betriebes in der Nachsorgephase; bei Kontakten zu den für die Deponie zuständigen Behörden, Durchführung projektsteuernder Maßnamen, Überblendung der Jahresvermessungen zur Setzungsbewertung, Führung und Erarbeitung technischer und organisatorischer Unterlagen, Modifzierung an Bauteilen, Prüfung der Notwendigkeit von Erneuerungen wie im Sanierungsplan beschrieben, Aktualisierung der Kostenschätzungen für den Finanzierungsplan)
— Erstellen und Überarbeiten von Zeichnungen und Lageplänen,
— Verfassen von Stellungnahmen,
— Aktualisieren des Betriebshandbuchs für die Nachsorgephase,
— Fertigung von Jahresberichten,
— Halbjährige FID-Messungen inkl. Dokumentation und Auswertung,
— Dienstleistungen als Gewässerschutzbeauftragter,
— Vorbereitung und Mitwirkung bei den Vergaben von Leistungen Dritter,
— Leistungen nach § 55 HOAI (Technische Ausrüstung),
— Leistungen nach § 47 HOAI (Verkehrsanlagen),
— Leistungen nach § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke).
Details zum Leistungsbild werden ausgewählte Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt den Verdingungsunterlagen entnehmen können.
Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 weiteres Jahr.
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0-50:
— Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0-450:
— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Wichtung 50, Bewertungszahl 0-250,
— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Wichtung 20, Bewertungszahl 0-100,
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit. Wichtung 10.
Bewertungszahl 0-50,
— Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
Optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs-
Oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer,
Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber- / Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem.
§§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) angesehen:
a) Leistungen gem. § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke), mindestens Leistungsphasen 5 - 9 für den Bau einer Sonder- oder Hausmülldeponie b) zur Steuerung und / oder Überwachung einer Sickerwasserbehandlungsanlage auf einer Deponie Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte im Bereich von Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen angesehen:
c) Leistungen gem. § 43 HOAI (Ingenieurbauwerke), mindestens Leistungsphasen 5 - 9 für den Bau einer Sonder- oder Hausmülldeponie Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis c) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System (nicht akkreditiert) Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen,
Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber- / Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. IS. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändertworden ist.
Ort: Mainz
Land: Deutschland