Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry).

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpip-mainz.mpg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry).

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
24000000 Chemische Erzeugnisse
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry). Feste Abnehmer sind die unter Ziffer II.2.4) genannten Institute der Max-Planck-Gesellschaft. Das Lieferspektrum im Bereich der Feinchemikalien wird im elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
24000000 Chemische Erzeugnisse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: NL Nederland
Hauptort der Ausführung:

Siehe hierzu II.2.4)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abschluss einer Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry). Das Lieferspektrum im Bereich der Feinchemikalien wird im elektronischen Katalog des eProcurement-Systems der MPG für Einzelabrufe zur Verfügung gestellt. Auftragsberechtigt aus diesem Rahmenvertrag sind die Max-Planck-Gesellschaft einschließlich aller von ihr unterhaltenen Institute, Arbeitsgruppen und Forschungsstellen, sowie alle Einrichtungen, an denen die Max-Planck-Gesellschaft beteiligt ist (https://www.mpg.de/institute). Weiterhin sind die Stiftung caesar, Bonn und das Ernst Strüngmann Institut gGmbH, Frankfurt/Main, welche mit der Max-Planck-Gesellschaft wissenschaftlich assoziiert sind, auftragsberechtigt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Mai 2021 bis zum 30. April 2023. Er verlängert sich automatisch maximal 2 x um weitere 12 Monate (Höchstlaufzeit 48 Monate), wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfüllung der wissenschaftlichen Anforderungen. / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Feinchemikalien unterschiedlicher Hersteller können trotz gleichen Namens und vergleichbarer Zusammensetzung in ihrer Wirkung bei Versuchen unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Gerade daher ist die wissenschaftliche Determinierung der im konkreten Einzelfall für Versuchsreihen zu verwendende Produkte Bestandteil des Experimentaufbaus und in der Verantwortung des wissenschaftlichen Projektleiters. Die Vorgabe bestimmter Produkte liegt hier aufgrund dieses Umstandes im Leistungsbestimmungsrecht des Bedarfsträgers. Ein geäußerter Bedarf an Feinchemikalien von der Firma TCI Deutschland GmbH ist deshalb für den Einkauf produktbezogen vorgegeben und kann nicht durch Alternativprodukte ersetzt werden. Den technisch/produktspezifischen Besonderheiten der TCI Deutschland GmbH gerecht werdend, dürfen solche Bedarfe auch nur mit Produkten der TCI Deutschland GmbH gedeckt werden. Eine Austauschbarkeit verwendeter Produkte und Materialien ist somit im Bereich einer, an der Grundlagenforschung orientierten Spitzenwissenschaft nicht gegeben. Aufgrund der heterogenen wissenschaftlichen Ausrichtungen unserer Institute zeigt sich im Abnahmeverhalten kein der Industrieproduktion typisches Gauß-Kurven-Verhalten (hohe Mengen an wenigen wichtigen Produkten), sondern ein eher lineares Abnahmeverhalten über das gesamte Produktspektrum (von allem nur kleinste Mengen). Deshalb ist es gerade für institutsübergreifende Rahmenverträge wichtig, das gesamte Leistungsspektrum eines in Rede stehenden Herstellers in einem Katalog abzubilden. Sein gesamtes Produktangebot liefert der Hersteller TCI Deutschland GmbH nur im Direktvertrieb, somit kann kein Vergabewettbewerb über diese Produktpalette erzeugt werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: P149
Bezeichnung des Auftrags:

Abrufrahmenvereinbarung über die Lieferung von Feinchemikalien des Herstellers TCI Deutschland GmbH (Division of Tokyo Chemical Industry).

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.tcichemicals.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/04/2021

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