Beschaffung der Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung sowie der technischen Ausrüstung für die verfahrenstechnische Erweiterung des Wasserwerks Bettingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prüm
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54595
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung der Objektplanung für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung sowie der technischen Ausrüstung für die verfahrenstechnische Erweiterung des Wasserwerks Bettingen
Die Landwerke Eifel AöR planen das Wasserwerk Bettingen in das Verbundnetz (Ost-West-Trasse) zu integrieren und das gegebene Rohwasserdargebot stärker zu nutzen. Derzeit werden ca. 200 000 m3/a genutzt, nach Einbindung in das Verbundnetz muss ein Dargebot von ca. 2 500 000 m3/a nutzbar sein. Aus diesem Grund ist eine Kapazitätserhöhung in der vorhandenen Aufbereitung notwendig. Weiterhin soll in einer zweiten Aufbereitungsstufe das Wasser enthärtet werden. Damit verbunden ist die erforderliche bauliche Erweiterung des vorhandenen Wasserwerks.
Erbracht werden sollen für die Ingenieurbauwerke und die technische Ausrüstung die Grundleistungen zu § 43 ff bzw. § 55 ff der HOAI, LPH 1-8 (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe, Bauoberleitung) und für die Tragwerksplanung die Grundleistungen zu § 51 ff der HOAI, LP 1-6, sowie ergänzende besondere Leistungen.
Bettingen
Die Kapazitätserhöhung und Erweiterung stellt sich folgendermaßen dar:
— Bauliche Erweiterung des vorhandenen Wasserwerks, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten,
— Erweiterung der vorhandenen Filtrationsstufe um drei weitere geschlossen Druckfilter/Mehrschichtfilter inkl. der erforderlichen Nebenarbeiten zur Kapazitätserhöhung auf 2 500 000 m3/a; Qh, max=375 m3/h,
— Auslegung einer Belüftung zur Enteisenung und Entmanganung des Rohwassers sowie zum Austrag von im Rohwasser gelösten H2S und CO2, angepasst an die erforderliche Aufbereitungsleistung von 2.500.000 m3/a,
— Planung einer zweiten Aufbereitungsstufe zur Enthärtung mittels kohlensäurebasiertem Ionenaustauscher (CARIX®-Verfahren) gemäß den Vorgaben nach DVGW-Arbeitsblatt W 235 1, im Teil- oder Vollstrom, so dass Qh, max als Reinwasserabgabe erreicht wird,
— Pumpwerk mit Q = 320 m3/h und H = 230 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Es handelt sich um ein 2-stufiges Verfahren:
Stufe 1: Sie bewerben Sich mit den geforderten Unterlagen bis zum unter Pkt. IV.2.2) genannten Datum bei der Vergabestelle.
Stufe 2: Nach Prüfung der Unterlagen und Zulassung zum Verfahren erhalten die geeignetsten Bewerber eine Aufforderung zur Angebotserstellung.
2.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
3.) Der Teilnahmeantrag ist elektronisch (in Textform) bis zum 10.11.2020, 10.00 Uhr auf der Vergabeplattform subreport einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Anträgen (in Papierform) ist nicht zugelassen.
4.) Fragen von Bewerbern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stellezurichten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dementsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
5.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.