Beschaffung von Mikroaufklärungsdrohnen für den Ortsbereich (Mikado) einschl. Erstausbildung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Voraussichtlich Materiallager 76187 Karlsruhe und 26826 Weener sowie 29633 Munster
NUTS-Code DE12 Karlsruhe,DE94C Leer,DE938 Heidekreis
34711200 Unbemannte Luftfahrzeuge
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. allgemeine Bedingungen für Beschaffungsverträge des Bundesministeriums der Verteidigung (ABBV) – Ausgabe 1.5.1999,
2. Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)“ – Fassung 2003 – vom 5.8.2003,
3. Zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (ZVB/BMVg) in der Fassung der 1. Änderung vom 10.5.2001 mit Ausnahme der Nrn. 11.4 und 11.5; an deren Stelle gilt die Interimsfassung der Nrn. 11.4 und 11.5 vom 28.1.2005.
Die VOL/B ist im Bundesanzeiger (BAnz) Nr. 178a vom 23.9.2003, die ZVB/BMVg in der Fassung der 1. Änderung vom 10.5.2001 sind im BAnz Nr. 96, Seite 10285 vom 23.5.2001 veröffentlicht. Die Interimsfassung der Nrn. 11.4 und 11.5 ZVB/BMVg vom 28.1.2005 ist im Internet unter der Adresse https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/downloads unter der Rubrik „Formulare Vergabe – Angebotsabgabe/Vertragsbedingungen“ zu beziehen.
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft unterschriebene Anlage BAAINBw B-V 047 beizufügen.
(Das Formular ist aus dem Internet unter www.baainbw.de/Organisation/Ausrüstung/Vergabe/Unterlagen für Ihren Teilnahmeantrag und zur Angebotsabgabe zur beziehen,).
Bewerbergemeinschaften müssen darüber hinaus durch geeignete, nachprüfbare und objektive Kriterien glaubhaft machen, dass die Bildung der Arbeitsgemeinschaft keine fusionskontrollrechtlichen Bedenken aufwirft und entwedera) jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied für sich alleine nicht in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen oder
b) dass nur ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft in der Lage wäre, ein Angebot abzugeben und dass die Bildung einer Bietergemeinschaft in diesem Fall wirtschaftlich zweckmäßig und kaufmännisch vernünftig erscheint.
Hierzu haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag ein Konzept zur beabsichtigten Aufgaben- und Leistungsverteilung innerhalb der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft unter Darlegung der Organisationsstrukturen und Verantwortlichkeiten vorzulegen.
2. Der Auftraggeber führt eine Produktdemonstration in der Eigenverantwortung des jeweiligen Bieters als Flug unter Vorgabe messbarer und vergleichbarer Parameter durch. Im Rahmen dieser Produktpräsentation und Flugdemonstration muss der Bieter demonstrieren, dass das angebotene System ausgewählte Leistungsanforderungen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfüllt, ohne dass Anpassentwicklungen oder Änderungen am System notwendig sind,
3. Vorliegen eines Sicherheitsbescheides des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Sofern dieser Bescheid zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegt, ist im Teilnahmeantrag die Bereitschaft zu erklären, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheides zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden,
4. Eine abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung Ü1 (einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SiÜG) muss für alle beteiligten Mitarbeiter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns vorliegen. Sofern entsprechende Nachweise zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen, ist mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass die Bereitschaft zur Überprüfung besteht und der Bewerber entsprechende Vereinbarungen mit seinen Mitarbeitern treffen wird.
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass:
a) der Bewerber die Materialbewirtschaftung für mindestens 10 Jahre sicherstellen kann,
b) für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers das Verschlüsselungsprogramm „Chiasmus“ genutzt wird,
c) die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden. Die Anlage kann unter https://bmwi-sicherheitsforum.de/start/ abgerufen werden,
d) für die Abwicklung des Vertrages und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.,2. Darstellung der Eigentums- und Kontrollstruktur des Bewerbers (Organigramm mit Angaben zu Kapitalanteilen und ggf. abweichenden Stimmrechten nebst Beteiligungen des Bewerbers),
3. Unterschriebene formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber den Auftraggeber bereits im laufenden Vergabeverfahren über jede Änderung seiner Organisation (bspw. Eigentümerstruktur, Umstrukturierungen, Ausgliederungen) und seiner eignungsrelevanten Nachunternehmer (bspw. deren Eigentümerstruktur, Inhalte der Verpflichtungserklärung, Wechsel der juristischen Person) informiert.
4. Aktueller Auszug aus dem Handels-, Partnerschafts-, oder Berufsregister am Sitz der Hauptverwaltung des Bewerbers bzw. Vorlage eines vergleichbaren Nachweises des Herkunftslandes im Sinne des Anhangs VII Richtlinie 2009/81/EG. Der Auszug darf nicht älter als ein Jahr sein gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4),
5. Unterschriebene Erklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB:Formular BAAINBw-B-V 034/10.2019,
6. Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber gemäß Formular BAAINBw-B-V 031/04.2016 und ggf. durch den Unterauftragnehmer gemäß Formular BAAINBw-B-V 032/04.2016. Hinweis 1: Obige Kriterien müssen vom Bewerber, von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie vorgesehenen Unterauftragnehmern für sich selbst nachgewiesen bzw. abgegeben werden. Wird bei einem Bewerber oder einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder vorgesehenen Unterauftragnehmer die persönliche Eignung nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Hinweis 2: Abgesehen von den grundsätzlich zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 23 VSVgV behält sich der Auftraggeber vor, Bewerber mangels Eignung gemäß § 24 VSVgV auszuschließen. Hinweis 3: Unterlagen, die in einer anderen als der deutschen Sprache vorliegen, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Es sind sowohl die deutsche Übersetzung als auch das jeweilige Dokument in Originalfassung einzureichen, Hinweis 4: Die o. a. Formulare stehen unter „www.baainbw.de/Organisation/Ausrüstung/Vergabe/Unterlagen für Ihren Teilnahmeantrag und zur Angebotsabgabe“ zur Verfügung.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft auf Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe), sind die von den Bewerbern und Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag von demjenigen Unterauftragnehmer vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hierzu werden folgende Nachweise verlangt:1. Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre sowie der jeweiligen Lageberichte,
2. Erklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes (netto) und über die Höhe des Umsatzes für den durch den Auftragsgegenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
3. Nachweis über das Vorliegen oder rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer Produkt- sowie Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung auftragsspezifischer Risiken bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Das auftragsspezifische Risiko muss dabei mindestens mit 1,5 Millionen EUR je Schadensfall abgesichert sein. Akzeptiert wird auch die Zusage des Versicherungsträgers, im Falle einer Beauftragung seines Kunden (vorliegend Bewerber) die Deckungssumme zum Vertragsbeginn zu erhöhen, um die geforderte Mindestdeckung sicherzustellen.
4. Angabe der Auftragnehmernummer bzw. Kreditorennummer der Bundeswehr, sofern der Bewerber bereits Auftragnehmer der Bundeswehr ist.
Hinweis 1: Die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit muss vom Bewerber oder von der Bewerbergemeinschaft für sich selbst nachgewiesen werden. Die o.a. Nachweise sind von jedem Bewerber und der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Wird bei einem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft die wirtschaftlich-finanzielle Leistungsfähigkeit nicht festgestellt, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers, der Bewerbergemeinschaft insgesamt von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Hinweis 2: Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Hinweis 3: Unterlagen, die in einer anderen als der deutschen Sprache vorliegen, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Es sind sowohl die deutsche Übersetzung als auch das jeweilige Dokument in Originalfassung einzureichen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofern sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft auf Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe), sind die von den Bewerbern und Bewerbergemeinschaften geforderten Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag von demjenigen Unterauftragnehmer vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Technische Angaben die durch Eigenerklärungen nachzuweisen sind:
1. Nachweis der Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von taktischen Unmanned Aerial Systems (UAS) durch Vorlage einer Liste mit Referenzen (mindestens eine Referenz) der wesentlichen erbrachten Lieferungen in diesem Geschäftsfeld in den letzten 5 Jahren.
Die Liste hat folgende Angaben zu beinhalten:
— Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben zu Auftragsinhalt und -umfang,
— Ausführungsort,
— Ausführungszeitraum sowie
— Name und Adresse des Auftraggebers,
— Technische Datenblätter zu den Eigenschaften der Produkte.
Sofern der Bewerber nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist die Erfahrung des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
2. Bewerber müssen Erfahrung in der Erstellung von Nachweisen für eine Sicherheitsprüfung (im Sinne einer Zulassung) für UAS in Form einer tabellarischen Übersicht unter Angabe der Referenzen dokumentieren. Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
— Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
— Kurze Darstellung der (Teil-)Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
3. Bestätigung der Projektsprache Deutsch, d. h., dass im Projekt alle Dokumente in deutscher Sprache verfasst werden. Ausgenommen hiervon ist das Benutzerhandbuch und die Systembeschreibung, die auch in englischer Sprache vorgelegt werden dürfen. Die gesamte Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
4. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in der entsprechenden Sparte (UAS) des Bewerbers der letzten drei Jahre unter Bezugnahme auf die Darstellung seiner aktuellen Unternehmensstruktur. Sofern der Bewerber nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist zusätzlich die Beschäftigtenzahl in der entsprechenden Sparte (UAS) des Originalsystemherstellers nachzuweisen.
5. Sofern der Bewerber nicht selbst der Originalsystemhersteller ist, ist nachzuweisen, dass die für die Beschaffung und die geplante zehnjährige Nutzungszeit des UAS notwendige Unterstützung des Entwicklungsbetriebs sichergestellt ist. Hierfür ist darzustellen, wie die Zusammenarbeit mit den Entwicklungsbetrieben des UAS erfolgt bzw. welche vertraglichen Vereinbarungen vorliegen.
6. Beschreibung der Maßnahmen zur Sicherung der Qualität (Sicherheits- und Qualitätsstrategie, Verfahren und Qualitätssicherungssystem).
7. Der Bieter muss bis Ende der Flugdemonstration (voraussichtlich Mitte Oktober 2021) mindestens über einen nach DIN EN 9100 zertifizierten Betrieb (Entwicklung und Herstellung) oder einen Betrieb mit vergleichbarem Qualitätsmanagementsystem verfügen und die Zertifizierung während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Hinweis: Unterlagen, die in einer anderen als der deutschen Sprache vorliegen, müssen ins Deutsche übersetzt werden (siehe Ausnahme unter Ziffer 4). Es sind sowohl die deutsche Übersetzung als auch das jeweilige Dokument in Originalfassung einzureichen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/Konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis zum benannten Schlusstermin (Ziff. IV.3. 4) eingegangen sind.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bewerber sollen die vorgenannten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Zu unterzeichnen sind insbesondere Eigenerklärungen und Verpflichtungserklärungen der Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die zu unterzeichnenden Bestandteile des Teilnahmeantrags, die nicht nur eins der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern die Bewerbergemeinschaft als solche betreffen, von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder vom bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen; im Übrigen reicht die Unterzeichnung durch das jeweils von der Erklärung betroffene Mitglied der Bietergemeinschaft. Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern sind jeweils von diesen zu unterzeichnen.Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut eine Beurteilung der Eignung vornehmen.
Bewerberfragen können per E-Mail an [removed] oder schriftlich an die unter I.1) genannte Kontaktstelle BAAINBw L2.2 unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme und des Aktenzeichens (vergleiche Ziffer IV.3.1) gerichtet werden. Bewerberfragen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Es werden nur Bewerberfragen beantwortet, die bis einschließlich zum 1.6.2021, 23.59 Uhr eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.Es gilt deutsches Recht.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fristen der § 134, § 135 und § 160 GWB einzuhalten sind.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 UnwirksamkeitOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]