Dynamisches Beschaffungssystem Arzneimittel Referenznummer der Bekanntmachung: Q/E2DT/R8451-BAAINBw E2.4T

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=389520
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dynamisches Beschaffungssystem Arzneimittel

Referenznummer der Bekanntmachung: Q/E2DT/R8451-BAAINBw E2.4T
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einrichtung eines DBS zur Beschaffung von Arzneimitteln verschiedener Indikationsgruppen in verschiedenen Darreichungsformen.

Das DBS erfolgt in 2 Phasen:

1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools

Das DBS wird für die genannte Dauer und das genannte Leistungsspektrum eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool.

Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren und einen Teilnahmeantrag einreichen. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in der Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben ein Angebot einreichen.

Der Bieterpool ist nicht größenbeschränkt. Jeder qualifizierte Teilnehmer wird in den Bieterpool aufgenommen.

2. Angebotsphase

Die konkreten Beschaffungen erfolgen je nach Bedarf des öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der Angebotsphase in Form von Einzelvergaben. Über den Zeitpunkt oder die Zahl der Einzelvergaben entscheidet der Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von Einzelvergaben seitens des Auftraggebers besteht.

Anlässlich der Einzelvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassene Teilnehmer des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Menge, Lieferzeit, Lieferort, Zuschlagskriterien etc.), sofern diese nicht bereits in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden.

Mit Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter, dass keine Änderungen in den Eignungskriterien erfolgen. Die eingegangenen Angebote werden inhaltlich und anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien geprüft. Der Bieter mit dem auf Grundlage der mitgeteilten Zuschlagskriterien zu ermittelnden wirtschaftlichsten Angebot erhält den Zuschlag.

Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Teilnehmer sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der Einzelvergaben abzugeben.

Die Teilnehmer müssen sich stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens (der Einzelvergabe) informieren. Etwaige Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen müssen vom Teilnehmer selbstständig auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes abgerufen werden. Etwaige Änderungen werden umgehend seitens des Auftraggebers bekannt gegeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kardiaka,Antiemetika,Magen-Darm-Therapeutika,Broncholytika-Antiasthmatika u. a.

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundeswehrdepot West Sanitätsmateriallager Epe / Bundeswehrdepot Ost Sanitätsmateriallager Krugau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

60 000 000 Einheiten (Units)

Es ist beabsichtigt im Rahmen des DBS beispielsweise die nachfolgenden Arzneimittel unter Vertrag zu bringen.

Die angegebenen Mengen (Gesamtzeit = Laufzeit des DBS; Bedarf 2021 = voraussichtlicher Jahresbedarf 2021) stellen jeweils Prognosewerte dar.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weitere Wirkstoffe durch Einzelvergaben platziert werden können.

Darüber hinaus ist vorgesehen, das DBS Antibiotika und das DBS Antidota, Corticoide, Narkotika, Analgetika und Antikoagulantia zum 31.12.2021 vorzeitig zu beenden und zum 1.1.2022 in das hier gegenständliche DBS zu überführen.

Legende: AM = Ampulle, EA = Stück, TU = Tube, BT = Bottle, TBL = Tablette, IE = Internationale Einheit

Kardiaka 1. Adenosin Injektion (Wirkstoff Adenosin 6 MG/2ML), Gesamtbedarf ca. 31 010 AM, Bedarf 2021 ca. 30 210 AM,

2. Amlodipin Tablette (Wirkstoff Amlodipin 5 MG), Gesamtbedarf ca. 907 000 EA, Bedarf 2021 ca. 2 400 EA, 3. Cafedrin- und Theodrenalinhydrochlorid Injektion (Wirkstoff 1 Cafedrin 200 MG, Wirkstoff 2 Theodrenalin 10 MG), Gesamtbedarf ca. 111.002 AM, Bedarf 2021 ca. 47.562

4. Candesartancilexetil-Tabletten (Wirkstoff Candesartan 16 MG teilbar) Gesamtbedarf ca. 1.730.176 EA, Bedarf 2021 ca. 0 EA

5. Metoprololsuccinat-Tabletten mit verlängerter Freisetzung (Wirkstoff Metoprolol 39,91 MG teilbar) Gesamtbedarf ca. 481.540 EA, Bedarf 2021 ca. 5.100 EA

6. Ramipril Tablette (Wirkstoff RAMIPRIL 2,5 MG), Gesamtbedarf ca. 804.180 EA, Bedarf 2021 ca. 0 EA

7. Ramipril Tablette (Wirkstoff RAMIPRIL 10MG) Gesamtbedarf ca. 168.200 EA, Bedarf 2021 ca. 3.600 EA

Antiemetika

1. Dimenhydrinat Injektion (Wirkstoff Dimenhydrinat 62 MG), Gesamtbedarf ca. 31.220 AM, Bedarf 2021 ca. 29.040 AM

2. Dimenhydrinat Injektion (Wirkstoff Dimenhydrinat 100 MG, Wirkstoff 2 Benzylalkohol 105 MG) Gesamtbedarf ca. 17.524 AM, Bedarf 2021 ca. 12.000 AM

3. Dimenhydrinat-Tabletten (Wirkstoff Dimenhydrinat 50 MG) Gesamtbedarf ca. 1.700.000 EA, Bedarf 2021 ca. 1.940 EA

4. Ondansetronhydrochlorid Injektion (Wirkstoff Ondansetron 4 MG) Gesamtbedarf ca. 46.485 AM, Bedarf 2021 ca. 12.025 AM

Ophthalmika

1. Acetazolamid Tablette (Wirkstoff Acetazolamid 250 MG) Gesamtbedarf ca. 93.930 EA, Bedarf 2021 ca. 90.130 EA

2. Dexpanthenol Salbe (Wirkstoff Dexpanthenol 50 MG) Gesamtbedarf ca. 157.132 TU, Bedarf 2021 ca. 27.930 TU

3. Natriumchlorid-Lösung (Wirkstoff Natriumchlorid 4,5 GM) Gesamtbedarf ca. 19.848 BT, Bedarf 2021 ca. 6.648 BT

4. Oxybuprocainhydrochlorid Augentropfen (Wirkstoff Oxybuprocain 4 MG) Gesamtbedarf ca. 24.513 BT, Bedarf 2021 ca. 19.970 BT

Dermatika

1. Aciclovir Creme (Wirkstoff Aciclovir 50 MG/G) Gesamtbedarf ca. 32.090 TU, Bedarf 2021 ca. 522 TU

2. Dexpanthenol Augen und Nasensalbe (Wirkstoff Dexpanthenol 50 MG/G) Gesamtbedarf ca. 157.132 TU, Bedarf 2021 ca. 27.930 TU

3. Fettcreme zur Behandlung von Hauterkrankungen auf trockener Haut (Wirkstoff Fettsäuren, ungesättigt 8,15 MG) Gesamtbedarf ca. 27.413 TU, Bedarf 2021 ca. 2.040 TU

4. Miconazol nitrat _Flupredniden Creme (Wirkstoff 1 Miconazol 1 MG, Wirkstoff 2 Flupredniden 0,9 MG) Gesamtbedarf ca. 15.023 TU, Bedarf 2021 ca. 4.890 TU

Magen-Darm-Therapeutika 1. Loperamidhydrochlorid Kapsel (Wirkstoff Loperamid 1,860 MG) Gesamtbedarf ca. 851.473 EA, Bedarf 2021 ca. 260.200 EA

2. Magaldrat Suspension (Wirkstoff Magaldrat 1600 MG) Gesamtbedarf ca. 198.570 BG, Bedarf 2021 ca. 0 BG

3. Pantoprazolnatrium Tablette (Wirkstoff Pantoprazol Natrium-1,5-Wasser 45,110 MG) Gesamtbedarf ca. 7.512.528 EA, Bedarf 2021 ca. 46.020 EA

4. Simeticon Kautabletten (Wirkstoff Dimeticon 40 MG) Gesamtbedarf ca. 274.260 EA, Bedarf 2021 ca. 0 EA

Erkältung 1. Cetylpyridiniumchlorid und Benzocain Lutschtablette (Wirkstoff 1 Cetylpyridinium 1,4 MG, Wirkstoff 2 Benzocain 10 MG) Gesamtbedarf ca. 5.917.888 EA, Bedarf 2021 ca. 24.480 EA

2. Myrtol Kapseln (Wirkstoff MYRTOL 300 MG) Gesamtbedarf ca. 2.593.640 EA, Bedarf 2021 ca. 48.400 EA

3. Acetylcystein Tablette (Wirkstoff Acetylcystein 600 MG) Gesamtbedarf ca. 558.430 EA, Bedarf 2021 ca. 72.680 EA

Broncholytika-Antiasthmatika 1. Codeinphosphat Tablette (Wirkstoff Codein 22,1 MG) Gesamtbedarf ca. 153.118 EA. Bedarf 2021 ca. 50.400 EA

2. Ipratropiumbromid Lösung für einen Vernebler (Wirkstoff Ipratropium Bromid 0,25 MG) Gesamtbedarf ca. 47.902 AM, Bedarf 2021 ca. 36.420 AM 3. Salbutamol Aerosol (Wirkstoff Salbutamol 1,25 MG) Gesamtbedarf ca. 178.150 EA, Bedarf 2021 ca. 73.350 EA

Antimykotika 1. Bifonazol Creme (Wirkstoff Bifonazol 10 MG) Gesamtbedarf ca. 10.000 TU, Bedarf 2021 ca. 0 TU

2. Itraconazol Kapsel (Wirkstoff Itraconazol 100 MG) Gesamtbedarf ca. 24.080 EA, Bedarf 2021 ca. 1.190 EA

3. Terbinafinhydrochlorid Creme (Wirkstoff Terbinafin 10 MG) Gesamtbedarf ca. 10.561 TU, Bedarf 2021 ca. 3.638 TU

Mund-Rachen-Therapeutika 1. Chlorhexidindigluconat Lösung (Wirkstoff Chlorhexidin 1,13 MG) Gesamtbedarf ca. 23.190 BT, Bedarf 2021 ca. 90 BT

2. Chlorhexidindigluconat Gel (Wirkstoff Chlorhexidin Digluconat 10 MG) Gesamtbedarf ca. 1.890 TU, Bedarf 2021 ca. 90 TU

Diurektika 1. Furosemidnatrium Infusion (Wirkstoff Furosemid 250 MG/25ML) Gesamtbedarf ca. 4.278 AM, Bedarf 2021 ca. 1.680 AM

2. Furosemidnatrium Injektion (Wirkstoff Furosemid 20 MG/2ML) Gesamtbedarf ca. 121.870 AM, Bedarf 2021 ca. 53.950 AM

3. Furosemidnatrium Injektion (Wirkstoff Furosemid 40 MG/4ML) Gesamtbedarf ca. 26.040 AM, Bedarf 2021 ca. 25.680 AM

4. Hydrochlorothiazid Tabletten (Wirkstoff Hydrochlorothiazid 12,5 MG) Gesamtbedarf ca. 480.000 EA, Bedarf 2021 ca. 0 EA

1. Clonazepam Injektion Gesamtbedarf ca. 38.950 AM, Bedarf 2021 ca. 36.870 AM

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 27/04/2021
Ende: 25/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Gültigkeitsdauer des DBS kann seitens des Auftraggebers jederzeit geändert, d. h. früher beendet oder über das Datum hinaus verlängert werden. Die Änderung erfolgt mittels der entsprechenden EU-(Änderungs-)Bekanntmachung gemäß § 22 Abs. 2 VgV.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Befähigung zum Inverkehrbringen von Arzneimitteln,

— Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate),

— Sofern keine Registrierungspflicht besteht, hat der Interessent die Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen zu benennen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2025
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/04/2021

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