Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI Neubau Kindertagesstätte mit Mensa und Erweiterung Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: GMD_MU-2021-0004-D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 0733800019
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mutterstadt
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67112
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mutterstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI Neubau Kindertagesstätte mit Mensa und Erweiterung Grundschule
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI für den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte mit Mensa und die Erweiterung der Pestalozzi-Grundschule in Mutterstadt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 vorgesehen.
Mutterstadt
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI für den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte mit Mensa und die Erweiterung der Pestalozzi-Grundschule in Mutterstadt.
Als Ersatz für einen 1969 errichteten Kindergarten beabsichtigt die Gemeinde Mutterstadt den Neubau einer 7-gruppigen Kindertagesstätte mit Mensa auf dem Gelände des ehemaligen Bauhofs an der Pestalozzistraße. Die gegenüberliegende Pestalozzi-Grundschule nutzt den Messbereich gemeinsam mit der Kindertagesstätte und erhält einen Erweiterungsbau mit 4 Klassenräumen und 4 Betreuungsräumen.
Gebäude Kita:
Die Mensa im EG wird vom Schulhof aus erschlossen. Der große Mensaraum wird für Schulveranstaltungen zur Aula, im Normalbetrieb kann der Raum geteilt werden für die Speisenversorgung der Schulkinder und der Kindergartenkinder. Die Ausgabe erfolgt über die im rückwärtigen Bereich liegende Wirtschaftsküche. Die Anlieferung der Küche erfolgt von Süd-Osten über die PKW-Haltezone.
Der Eingang der Kita liegt westlich der Mensa an der Pestalozzi-Straße. Das Gebäude wird über 2 Geschosse in „Häusern“ organisiert: Je Haus und Geschoss gibt es einen Gruppenraum mit Ruheraum und Sanitärbereich, der sich zum Garten nach Süd-Osten orientiert. Gegenüberliegend befinden sich die dazugehörigen Funktions- und Nebenräume.
Im Erdgeschoss befindet sich direkt am Eingang das Büro der Kindergartenleitung. Im OG über der Mensa sind die Essräume, der Personalraum und mit Ausrichtung zum Garten noch 2 Gruppenräume untergebracht.
Gebäude Schulneubau:
Der Schulneubau sitzt nordwestlich des Schulhofs an der Goethestraße. Im Erdgeschoss sind 2 Betreuungsräume, ein Klassenzimmer und Nebenräume wie Arzt-/Elternsprechzimmer, Schulsozialarbeit, WC-Anlage und Technikraum untergebracht. Im 1. OG befinden sich drei Klassenzimmer und 2 Betreuungsräume, im Dachgeschoss ein großer, teilbarer Mehrzweckraum und ein Lehrmittelraum. Der Dachraum steht für mögliche Erweiterungsflächen zur Verfügung.
Konstruktion/Materialkonzept:
Die Konstruktion des Gebäudes ist mit lastverteilender Bodenplatte, Stahlbeton-Flachdecken und tragenden Außen- und Innenwänden mit gedämmten Mauerziegelsteinen vorgesehen.
Die geschlossenen Fassadenflächen erhalten eine Fassadenbekleidung aus Klinker oder Riemchen.
Die transparenten Fassadenflächen aus Holz-Alu-Pfosten-Riegel-Fassade bzw. Holz-Alu-Fensterelementen erhalten einen sonnenstandsgeführten, außenliegenden Sonnenschutz. Nichttragende Wände werden als Trockenbau ausgeführt. Die abgehängten Decken sind als Trockenbaudecken mit Akustikbekleidungen vorgesehen. Die Dachflächen werden mit Gefälledämmung und extensiver Dachbegrünung ausgeführt.
Freianlagen:
Die Freianlagen teilen sich auf in drei unterschiedliche Bereiche:
— Garten Kita ca. 1 400 qm Fläche,
— Schulhof ca. 1 600 qm Fläche,
— Straßen- und Parkplatzflächen ca. 1 800 qm Fläche.
Der Gartenbereich der Kita wird in verschiedene Spielbereiche gegliedert mit befestigten Flächen für Fahrzeuge, Sandkasten mit Sonnensegel und altersgerechten Spielgeräten. Zur umgebenden Bebauung wird der Garten mit einer Hecke abgegrenzt. Bäume bilden eine natürliche Verschattung für die Spielbereiche. Auf dem Schulhof der Pestalozzi-Grundschule ist der Baum mit Sitzbereich zu erhalten. Die Vordachanlage, die Fahrradabstellplätze und die Hof- und Spielflächen müssen neu gestaltet werden.
Der Straßenbelag der Pestalozzi-Straße ist zu erneuern, die neue Zuwegung zwischen Turnhalle und Kita und eine Hol- und Bringzone mit Stellplätzen für die Mitarbeiter der Kita ist auf der Fläche eines ehemaligen Spielplatzes herzustellen.
Für diese anspruchsvolle Aufgabe wird ein sowohl in Fragen der Planung als auch in der Bauabwicklung versiertes und leistungsfähiges Planungsbüro gesucht.
Die Baukosten für die Kostengruppen (jeweils netto) werden durch den Auslober nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt geschätzt:
— Gesamtsumme KG 200 und KG 500 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto,
— KG 200 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Darin enthalten:
— Bauteil Schulerweiterung ca. [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Bauteil KiTa / Mensa ca. [Betrag gelöscht] EUR netto,
— KG 500 ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Darin enthalten
— Bauteil Schulerweiterung ca. [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Bauteil KiTa / Mensa ca. [Betrag gelöscht] EUR netto.
Durchführungszeitraum:
Ziel ist eine gleichzeitige Ausführung aller Bauteile des „KinderCampus“.
Dabei sind versetzte Bauphasen (Schulerweiterung 3-5 Monate vor KiTa/Mensa) als Option vorgesehen.
— Einreichung Genehmigungsplanung: 12/2021,
— Ausführungsplanung: bis 06/2022,
— Ausschreibung/Vergabe: 02/2022 bis 08/2022,
— Baubeginn 08/2022,
— Erstellung Freianlagen 08/2023 bis 04/2024,
— Nutzung ab 05/2024.
Weitere Angaben s. VI.3).
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren, festangestellte und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeiter, Wichtung 10,00 v. H.
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Unterkriterium Personalstruktur
— ≥ 3 Personen = 3 Punkte,
— ≥ 2 Personen = 2 Punkte.
2. Angaben zu den Referenzen in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Unterkriterien Angaben zu den Referenzen vergleichbarer Leistungen
2.1. Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen je Wertungskriterium:
— Wertungskriterium 1-2 Büro/Unternehmen 5 v. H.,
— Wertungskriterium 1-2 Projektleiter 5 v. H.,
— Wertungskriterium 1-2 Bauleiter 5 v. H..
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen, des Unternehmers/Bewerbers (Büro/Unternehmen), des Projektleiters und des verantwortlichen Bauleiters, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
— ≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte,
— = 2 Referenzen je WK = 2 P.,
— = 1 Referenz je WK = 1 P.,
— < 1 Referenz je WK = Ausschluss.
2.2. Unterkriterium Qualität der Referenzen:
Wichtung Qualität der Referenzen je Wertungskriterium:
— Wertungskriterium 1-2 Büro/Unternehmen 10 v. H.,
— WK 1-2 Projektleiter 10 v. H.,
— WK 1-2 Bauleiter 10 v. H..
Für das Büro/Unternehmen/für den Projektleiter/den Bauleiter jeweils:
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen in Planung einer Freifläche mit Spiel- und Bewegungsangebot für Kinder und Jugendliche in vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten (KG 500) brutto.
A) Qualität der entstandenen Freianlagen, Gestalterische Qualität, Atmosphäre, Materialien, Details
— Überduchschnittlich = 3 Punkte,
— Durchschnittlich = 2 P.,
— geringer als durchschnittlich = 1 P..
B)
— Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebot = 3 Punkte,
— sonstige Spiel- und Sportanlagen für Kinder und Jugendliche = 2 P.,
— sonstige Anlagen mit Bewegungsangebot = 1 P..
C)
— ≥ [Betrag gelöscht] EUR KG 500 brutto = 3 Punkte,
— ≥ [Betrag gelöscht] EUR und < [Betrag gelöscht] EUR = 2 P.,
— ≥ 100 000 Mio. EUR und < [Betrag gelöscht] EUR = 1 P..
Die Punktwerte zu A. bis C. werden je Referenz mit folgenden Faktoren multipliziert und addiert: A x 0,7; B x 0,15 und C x 0,15.
Wertungskriterium 2:
Erfahrungen in Planung einer Freifläche mit Spiel- und Bewegungsangebot für Vorschulkinder in vergleichbarer Komplexität und Größenordnung, mindestens [Betrag gelöscht] EUR Baukosten (KG 500) brutto.
A)
— KiTa-Freiflächen mit Spiel- und Bewegungsangebot = 3 Punkte,
— Freianlagen mit Spiel- und Bewegungsangebot für Vorschulkinder = 2 P.,
— sonstige Anlagen mit Bewegungsangebot = 1 P..
B)
— ≥ [Betrag gelöscht] EUR KG 500 brutto = 3 Punkte,
— ≥ [Betrag gelöscht] EUR und < [Betrag gelöscht] EUR = 2 P.,
— ≥ 100 000 Mio. EUR und < [Betrag gelöscht] EUR = 1 P..
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz mit folgenden Faktoren multipliziert und addiert: A x 0,5, B x 0,5.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insagesamt max. 300 Punkte.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3).
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen,
— Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 3,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden, mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, abzuschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Allgemeines:
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie der Projektleiter (PL) und der Bauleiter (BL) sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1).
Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleiter müssen eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in den LPH 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 2-8, für den PL die Leistungsphasen 2-8 und für den BL die Leistungsphase 8 umfassen.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt:
— für Referenzen von Büro/Unternehmen darf die Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2015 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2021 begonnen haben,
— für Referenzen von Projektleiter/in darf die Leistungserbringung der LPH 2 nicht vor 2015 begonnen haben; die Leistungserbringung der LPH 8 muss spätestens 2021 begonnen haben,
— für Referenzen von Bauleiter/in darf die Leistungserbringung der LPH 8 nicht vor 2015 begonnen haben.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
Für das Büro/Unternehmen/für den Projektleiter und für den Bauleiter ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz - mit vergleichbarem Leistungsgegenstand - wie unter II.2.9 beschrieben vorzulegen.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“, „Architekt“, „Ingenieur“ und/oder „Beratender Ingenieur“ und/oder „M.Sc.“ oder vergleichbar (dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL)) und/oder Bachelor (dies gilt für den/die Bauleiter(in) BL) berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten Projektleiter(in) (und für die Leistungsphase 8 einen Bauleiter(in)) zu benennen welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht,
— Projekt- und Planbesprechungen finden in Mutterstadt statt,
— die örtliche Präsenz in Mutterstadt ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen,
— die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen,
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.4): Der Auftraggeber beabsichtigt die abschnitts- und stufenweise Beauftragung von Teilleistungen der Leistungsphasen 1-9, ergänzt durch Besondere Leistungen. Dabei sind folgende Stufen vorgesehen:
— 1. Stufe Leistungen der LPH 1-4,
— 2. Stufe Leistungen der LPH 5-9.
Zu II.2.9): Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine kostenlose Registrierung als Bewerber auf der Vergabeplattform. Nur dann können Sie aktiv informiert werden, sobald eine neue Version der Unterlagen von der Vergabestelle veröffentlicht wird oder neue Nachrichten zum Verfahren vorliegen.
Sofern Sie sich nicht registrieren, müssen Sie sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren.
Zu Bietergemeinschaften:
Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
Der Bewerber hat eine Aufstellung beizufügen, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in den letzten drei Jahren Beschäftigten gesamt, Beschäftigten der Fachrichtungen (entsprechend der geforderten Dienstleistungen) und die Anzahl seiner Führungskräfte (§ 46 Abs. 3 Nr. (8) VgV) hervorgeht.
Im Falle von Unteraufträgen ist anzugeben, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt sind (§ 46 Abs. 3 Nr. (10) VgV). Zum Nachweis, dass die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, sind die Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen bis zur Auftragsvergabe einzureichen.
Im Fall der Eignungsleihe hat das eignungsverleihende Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag eine „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ abzugeben sowie die einschlägigen Eignungsnachweise vorzulegen.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
§ 160 (3) GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.