Öffentliche WC-Anlagen im Stadtgebiet Mainz: Unterhaltungsreinigungen
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 076-194812)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentliche WC-Anlagen im Stadtgebiet Mainz: Unterhaltungsreinigungen
Öffentliche WC-Anlagen im Stadtgebiet Mainz;
Angebot über Unterhaltungsreinigungen für den Zeitraum vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2023 mit Verlängerungsoption (1 + 1 Jahre).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1) Auf Anforderung sind vor Auftragsvergabe Angaben zur Kalkulation, sowie eine Urkalkulation in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag vorzulegen.;
2) Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG);
3) Sicherheitsleistung: Ist, gemäß Ziffer 8 der BVB, ab 50 000,- EUR (Netto) zu erbringen!;
4) durch den AN darf nur ausgebildetes Fachpersonal (Gebäudereiniger) eingesetzt werden. Bei Angebotsabgabe ist hierüber ein Nachweis vorzulegen.;
5) der AN ist verpflichtet vor Beauftragung eine Haftpflichtversicherung gemäß der Verdingungsunterlagen nachzuweisen, die mindestens:
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Obhuts- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Wasserschäden [Betrag gelöscht] EUR,
— Schlüsselverlustschäden [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall abdeckt.
1) Auf Anforderung sind vor Auftragsvergabe Angaben zur Kalkulation, sowie eine Urkalkulation in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag vorzulegen.;
2) Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG);
3) Sicherheitsleistung: Ist, gemäß Ziffer 8 der BVB, ab [Betrag gelöscht] EUR (Netto) zu erbringen!;
4) Durch den AN darf nur ausgebildetes Fachpersonal (Gebäudereiniger) eingesetzt werden. Bei Angebotsabgabe ist hierfür ein Nachweis vorzulegen. Bei Ausbildungsbetrieben ist der Einsatz von Auszubildenden im Rahmen der Ausbildungsrichtlinien möglich.;
5) Der AN ist verpflichtet vor Beauftragung eine Haftpflichtversicherung gemäß der Verdingungsunterlagen nachzuweisen, die mindestens:
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR;
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR;
— Obhuts- und Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR;
— Wasserschäden [Betrag gelöscht] EUR;
— Schlüsselverlustschäden [Betrag gelöscht] EUR.
je Versicherungsfall abdeckt.
Der Wirtschaftsbetrieb Mainz AöR verzichtet aufgrund personeller Engpässe auf eine verpflichtende Ortsbesichtigung der WC-Anlagen.