Instandsetzungsrahmenvertrag Werk 2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Instandsetzungsrahmenvertrag Werk 2021
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Werk des Auftragnehmers

NUTS-Code DE Deutschland

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 5
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Der Systemverbund SATCOMBw dient dazu, satellitengestützte, gesicherte Kommunikationswege von Deutschland aus zu Einsatzgebieten weltweit und innerhalb der Einsatzgebiete zur Verfügung zu stellen und damit die Voraussetzungen für globale und flexible Einsätze der Bundeswehr im nationalen und internationalen Rahmen zu schaffen.
Hierfür stehen ortsfeste oder verlegbare Bodenstationen unterschiedlichen Typs und Leistungsfähigkeit in Deutschland und in den Einsatzgebieten bereit, die gemeinsam mit verschiedenen Satelliten sowie terrestrischen Anteilen Kommunikationsnetze unterschiedlicher Art bilden.
Für alle mobilen Komponenten sind sowohl turnusmäßig als auch im Falle einer Störung oder eines Defektes regelmäßig Instandsetzungsleistungen erforderlich, um die Funktion der jeweiligen Komponenten und schlussendlich auch die Funktion des Gesamtsystemverbundes SATCOMBw aufrecht zu erhalten.
Diese Bedarfe sind einerseits nicht immer planbar und andererseits so vielseitig, dass es zur konsequenten und wirtschaftlichen Umsetzung einer Rahmenvereinbarung mit einem technisch und qirtschaftlich qualifizierten Auftragnehmer bedarf, auch welchem dann der jeweilige Bedarf spezifisch abgerufen werden kann.
Diese hier vorgesehene RV soll folgende Leistungsarten beinhalten:
— Instandsetzung von IT-Geräten, Mechanischen Komponenten, Baugruppen und kompletten Bodenstationen,
—— Befundung/Fehlersuche, Konfigurationsaufnahme, Instandhaltung, Instandsetzung, Hauptinstandsetzung, Grundüberholung,
—— Durchführung von Prüfungen nach einschlägigen Prüfprozeduren des Instandsetzungsbetriebes,
—— Instandsetzung schadhafter wiederverwendbarer Verpackungen (z. B. wieder verwendbarer Behälter mit Zubehör), in denen das Gerät zugeführt worden ist,
—— Lieferung von wiederverwendbaren Verpackungen, soweit die für die Zuführung verwendeten Verpackungen nicht für die Rücklieferung ver-wendbar oder instandsetzungswürdig sind. Diese müssen den Vertragsbestimmungen entsprechen,
— Bereitstellung von Ersatzteilen und/oder Ersatzteilbeistellung durch Bw über ZEBEL,
— Durchführung von Umbaumaßnahmen anhand des aktuellen Konstruktionsstandes (auf Grundlage des Obsoleszenz Management SATCOMBw Stufe 2),
— Zusammenarbeit mit den Vertragshaltern SATCOMBw Stufe 2 zu Technisch logistischer Betreuung (RV TLB), zu Software-Pflege-Änderung (RV SWPÄ) und ggf. zu Realisierungsverträge.
Dabei Leistungen sollen z. B. auf das folgende Material Anwendung finden:
— Geräte aus 2 großen Bodenstationen (BSg),
— Geräte aus der Systemführung (SysFü)/Netzführung Betrieb (NFüB),
— Geräte aus den folgenden verlegefähigen Bodenstationen (BS), ortsfesten Ausbildungsanlagen (AA) und die BS selbst,
—— 10 x Bodenstation mittel Multiband, handelsüblich (BSmM hü),
—— 6 x Bodenstation mittel Multiband, handelsüblich Typ II (BSmM hü Typ II),
—— 1 x Ausbildungsanlage Mehrkanal, handelsüblich (AAmk hü),
—— 27 x Bodenstation klein Multiband (BSkM),
—— 6 x Bodenstation dynamisch Multiband (BSdynM),
—— 20 x Bodenstation dynamisch Multiband, modifiziert (BSdynM mod),
—— 20 x Bodenstation dynamisch Multiband Typ II (BSdynM Typ II),
—— 3 x Ausbildungsanlage taktische Systeme (AAtS),
—— 340 x Receiver Broadcast Terminals (RBM),
—— 60 x Bodenstation kleinst (BS kleinst),
—— 16 x Bodenstation mittel Multiband (BSmM),
—— 7 x Bodenstation mittel C-Band (BSmC),
—— 2 x Ausbildungsanlage Mehrkanal (AAmk),
—— 1 x Ausbildungsanlage Weitverkehr (AAWV),
—— 6 x GefStd FmAusstg OSA,
—— 10 x Trupp FmAusstg OSA.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

50000000 Reparatur- und Wartungsdienste

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Das Gerät der Bundeswehr muss grundsätzlich regelmäßig in Stand gesetzt und gewartet werden. Der benötigte Gesamtbedarf ist über den geplanten Zeitraum von mind. 5 Jahren nicht hinreichend antizipierbar. Er hängt von den Einsatzsituationen, Materialbelastungen und technischen Unwägbarkeiten ab.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Option zur Vertragsverlängerung um 2 Jahre.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.1.2022. Abschluss 31.12.2026

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Von allen Unternehmen ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe einzureichen (BAAINBw-B-V 034). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durcheine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.
Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine – auf Aufforderung des Auftraggebers auch beglaubigte – Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft und ein gemeinsamer Vertreter.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass:
— für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehenist, das die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht,
— für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogrammgenutzt werden wird.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben, können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 1.10.2021
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahrenzuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,
— Angaben zur Eigentümerstruktur,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung,
— unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034),
— unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber bei Aufträgen nach §104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031).

Die Formulare stehen zum Download unter www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe zur Angebotsabgabe bereit. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Vergabeunterlagen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten indem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mittelnfürdas Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungenverlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vorZuschlagserteilungvorzulegen.
Einzureichen sind:
— Geschäftsbericht, Jahresabschlüsse, Bilanzen des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020),
— aktuelle Bankerklärungen aller Kontoführenden Banken mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zuden finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung. Aktuell sind Bankerklärungen aus den letzten 6 Monaten, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4) dieser Bekanntmachung,
— Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutztenGeschäftsbereich der letzten 3 Geschäftsjahre.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe)/Bietergemeinschaft (BieGe) erfolgen soll, ist dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fallder erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaftzusammenzuschließen, ergibt.
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitglieder einerBewGe/BieGe abzugeben.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesenUnternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten indem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln fürdas Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungenverlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Für die einzelnen beizubringenden Angaben und Nachweise siehe Anlage „R1993_Bewertungsmatrix_Teilnahmewettbewerb“. Die dort gestellten Fragen und Aufforderungen sind vollständig, schlüssig und richtig zu beantworten.
Werden die Kriterien der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb nicht erfüllt, oder werden unschlüssige, unvollständige oder falsche Angaben gemacht, so führt dies Ablehnung des Teilnahmeantrages.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Siehe Anlage „R1993_Bewertungsmatrix_Teilnahmewettbewerb“.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Siehe Anlage „R1993_Bewertungsmtrix_Teilnahmewettbewerb“.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Q/I2BM/R1993
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
1.6.2021 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Teilnahmeanträge sind in 3-Facher schriftlicher (1 Original, 2 Kopien) und 1-facher elektronischer (USB-Stick, CD oder DVD) Ausfertigung einzureichen.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zurichtenan an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht öffnen – Vergabeverfahren Teilnahmewettbewerb Q/I2BM/R1993“
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zuunterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Sonstiges:

Die Übermittlung von Bewerber-/Bieterfragen hat ausschließlich per E-Mail an [removed] unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.) zu erfolgen.

Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 17.5.2021 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Antworten zu den Bewerber-/Bieterfragen werden über die EU-Plattform veröffentlicht bzw. per Mail beantwortet.
Die Bewerber/Bieter sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26.4.2021

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