Kopierpapier, Logopapier und teilweise bedruckte Briefhüllen für die AOK Rheinland/Pfalz-Saarland Die Gesundheitskasse Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-04-22-RPS-PEN
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kopierpapier, Logopapier und teilweise bedruckte Briefhüllen für die AOK Rheinland/Pfalz-Saarland Die Gesundheitskasse
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse schreibt den Bedarf an Kopierpapier, Logopapier und Briefhüllen jeweils als Rahmenvertrag losweise aus.
Kopierpapier
Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland
Lieferung von Kopierpapier in den Formaten:
— DIN A4 (210 x 297 mm) und
— DIN A3 (297 x 420 mm).
Das Papier muss zur multifunktionalen Weiterverarbeitung, d. h. für alle im Büro gängigen Zwecke (kopieren, scannen, faxen, bedrucken per Laserdrucker) einsetzbar sein.
Folgende Produktspezifikationen hat das Kopierpapier in den 2 unterschiedlichen Formaten jeweils vorzuweisen:
— Grammatur: 80 g/m2,
— CIE Weiße: mindestens 159,
— holzfrei,
— mindestens elementar-chlorfrei-gebleicht (ECF,
— undurchsichtig,
— beidseitig bedruckbar.
Geforderte umweltrelevante Produktzertifikate/Gütesiegel:
(1) Nachweis zur nachhaltigen Forstwirtschaft, wie z. B.
— PEFC-Zertifizierung (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) oder
— FSC-Zertifizierung (Forest Stewardship Council) oder vergleichbarer Nachweis und
(2) Nachweis eines Umweltzertifikates, wie z. B. EU Ecolabel oder vergleichbarer Nachweis).
Der Bedarf an Kopierpapier beträgt jährlich insgesamt ca. 19 000 000 Blatt DIN A4 und 70 000 Blatt DIN A3.
In beiden Fällen handelt es sich weder um die Mindestbestell- noch um die Mindestabnahmemenge.
Das Kopierpapier im Format DIN A4 und DIN A3 wird nach Bedarf abgerufen. Einzelne Abrufe betragen mindestens:
— DIN A4 = 100 000 Blatt,
— DIN A3 = 2 500 Blatt.
Der Vertrag kann optional zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.7.2025.
Ist der Auftraggeberin das angebotene Papier nicht bekannt, behält Sie sich vor, von dem erstplatzierten Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, 5 000 Blatt Papier zum Angebotspreis für die verifizierende Teststellung anzufordern. Der Bieter wird rechtzeitig durch die Auftraggeberin informiert.
Die Verifizierung dient der Auftraggeberin zur Überprüfung, ob das angebotene Papier den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. Zudem erfolgt die verifizierende Teststellung auf mindestens einem Drucker. Sollte das Papier nicht geeignet sein, erfolgt der Ausschluss des Angebotes und der zweitplatzierte Bieter wird zur verifizierenden Teststellung aufgefordert.
Ein Ausschluss der angebotenen Papiersorte erfolgt u. a. bei folgenden Auffälligkeiten:
— Papierstau,
— Starker Verformung des Papiers,
— Auffälliger Bildung von Papierstaubbildung.
Logopapier
Bundesland Saarland
Das Logopapier muss zur multifunktionalen Weiterverarbeitung, d.h. für alle im Büro gängigen Zwecke (kopieren, scannen, faxen, bedrucken per Tintenstrahldrucker, bedrucken per Laserdrucker, bedrucken per Offset-Druckmaschine, kuvertierbar bei gängigen Kuvertiermaschinen) einsetzbar sein.
Folgende Produktspezifikationen hat das Papier vorzuweisen:
— Format: DIN A4 (210 x 297mm),
— Grammatur: 80 g/m2,
— CIE Weiße: mindestens 159,
— holzfrei,
— Mindestens elementar-chlorfrei-gebleicht (ECF-Standard),
— undurchsichtig,
— einseitig bedruckbar.
Geforderte umweltrelevante Produktzertifikate/Gütesiegel:
(1) Nachweis zur nachhaltigen Forstwirtschaft, wie z. B.
— PEFC-Zertifizierung (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) oder
— FSC-Zertifizierung (Forest Stewardship Council) oder vergleichbarer Nachweis und
(2) Nachweis eines Umweltzertifikates, wie z. B. EU Ecolabel oder vergleichbar).
Der Bedarf an Logopapier beträgt jährlich insgesamt ca. 3 000 000 Blatt DIN A4. Hierbei handelt es sich weder um die Mindestbestell- noch um die Mindestabnahmemenge. Die jeweiligen Lieferungen erfolgen an eine zentrale Lieferstelle im Saarland.
Der Vertrag kann optional zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.7.2025.
1. Die Lieferung der ersten Charge i.H. von 750 000 Blatt soll im Zeitraum 16.8.2021 – 20.8.2021 (KW 33) an eine Lieferstelle im Saarland erfolgen, wo sie auf Abruf eingelagert wird.
Hinweis: Vor jeder Produktion erfolgt eine Information zur Beibehaltung oder Änderung des Layouts durch die Auftraggeberin.
2. Ist der Auftraggeberin das angebotene Logoapier nicht bekannt, behält Sie sich vor, von dem erstplatzierten Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, 1 000 Blatt Logopapier im Format DIN A4 zum Angebotspreis zur Verifizierung anzufordern. Der Bieter wird rechtzeitig durch die Auftraggeberin informiert. Die Papiermuster sollen bedruckt sein – nicht notwendigerweise mit dem AOK-Logo – aber so, dass diese der späteren Qualität entsprechen. Die Verifizierung dient der Auftraggeberin zur Überprüfung, ob das angebotene Logopapier den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entspricht. Bei Bedarf erfolgt auch eine Teststellung auf mindestens einem Drucker. Sollte das Papier nicht geeignet sein, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Ein Ausschluss der angebotenen Papiersorte erfolgt u. a. bei folgenden Auffälligkeiten:
— Papierstau,
— Starker Verformung des Papiers,
— Auffälliger Bildung von Papierstaubbildung.
Briefhüllen
Bundesland Saarland
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die bedarfsbezogene Produktion (Herstellung und Druck) von verschiedenen Briefhüllen mit und ohne Fenster in verschiedenen Ausführungen entsprechend der Leistungsbeschreibung. Die nachfolgend genannten Mengenangaben stellt den voraussichtlichen Jahresbedarf dar. Hierbei handelt es sich weder um die Mindestbestell- noch um die Mindestabnahmemenge.
(1) 112 000 Stück DIN lang Briefhüllen, ohne Fenster, selbstklebend, Offsetdruck,
(2) 21 000 Stück C6/5 Briefhüllen, mit Fenster, gummierte Klappe, Offsetdruck,
(3) 105 000 Stück C5 Versandtasche, mit Fenster, haftklebend, Offsetdruck,
(4) 26 000 Stück C5 Versandtasche, ohne Fenster, haftklebend, Offsetdruck,
(5) 70 500 Stück C4 Versandtasche, mit Fenster, haftklebend, Offsetdruck,
(6) 10 000 Stück C4 Versandtasche, ohne Fenster, haftklebend, Offsetdruck,
(7) 10 500 Stück B4 Versandtaschen, haftklebend, Natron-braun, Offsetdruck,
(8) 15 500 Stück B4 Faltentasche, haftklebend, Natron-braun, Offsetdruck,
(9) 10 000 Stück C4 Faltentasche, mit Fenster, haftklebend, Natron-braun, Offsetdruck,
(10) 90 000 Stück Antwortkuverts, Maße ca.105 x 215 mm, nassklebend, mit Adressaufdruck „Koblenz“ oder Adressaufdruck „Saarbrücken“,
(11) 15 000 Stück DIN lang Briefhüllen, ohne Fenster, haftklebend, Farbe: kräftiges/dunkles blau, mit Adressaufdruck „Simmern“,
(12) 6 000 Stück C4 Briefhüllen, ohne Fenster, haftklebend, Farbe: kräftiges/dunkles blau, mit Adressaufdruck „Simmern“,
(13) 4 000 Stück C4 Briefhüllen, ohne Fenster, haftklebend, Farbe: kräftiges/dunkles blau, ohne Adressaufdruck,
(14) 30 000 Stück C5 Versandtasche, mit Fenster, selbstklebend weiß, Offsetdruck.
Die Produktspezifikationen sind im Einzelnen der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Geforderte umweltrelevante Produktzertifikate/Gütesiegel für die Pos. (1) bis (7) und (11):
— Nachweis zur nachhaltigen Forstwirtschaft, wie z. B. PEFC-Zertifizierung (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) oder FSC-Zertifizierung (Forest Stewardship Council) oder vergleichbarer Nachweis.
Der Vertrag kann optional zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.7.2025.
1. Da sich noch im Jahr 2021 das Logo der Auftraggeberin ändern wird, sind erstmal nur die Liefermengen (gem. Anlage 2 Leistungsbeschreibung, Punkt 3.1) in dem unter gleichem Punkt genannten Lieferzeitraum zu produzieren und zu liefern. Darüberhinausgehende Mengen sollen nicht vorproduziert werden.
Die Lieferung der ersten Charge ist an eine Lieferstelle im Saarland zu liefern.
2. Die Auftraggeberin behält sich vor, vom Erstplatziertem 5 Stück als Muster je Angebotsposition (vgl. Preisblatt Anlage 3) anzufordern. Der Bieter wird rechtzeitig durch die Auftraggeberin informiert.
Dabei können die Muster der Briefhüllen der Pos. 1-10 äußerlich unbedruckt und vom Innendruck farblich abweichen.
Die Muster der Briefhüllen Pos. 11-15 können äußerlich unbedruckt sein. Die Verifizierung dient der Auftraggeberin zur Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung gestellten Anforderungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Der Auftragnehmer weist spätestens 4 Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in angemessener Höhe verfügt, welche Sach-, Personenschäden und Vermögensschäden abdeckt.
(2) Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge/Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Angaben von mindestens einer aktuellen Referenz, welche innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurde und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar ist. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu den Auftraggebern, einschl. Referenzansprechpartnern und Telefonnummer.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft kann die zuvor genannte Erklärung gemeinsam erbracht werden. Dabei ist die Erklärung jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit den Angebot einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Für Los 1: Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine Referenz gewertet, wenn die Lieferung von mindestens 10 000 000 Blatt Kopierpapier DIN A4 innerhalb eines Jahres an unterschiedliche Standorte Gegenstand eines Auftrags bzw. eines Rahmenvertrags war.
Für Los 2: Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine Referenz gewertet, wenn die Produktion und Lieferung von mindestens 2 000 000 Blatt DIN A4-Logopapier (Geschäftsbogen) innerhalb eines Jahres Gegenstand eines Auftrags bzw. eines Rahmenvertrags war.
Für Los 3: Für dieses Los sind insgesamt 3 Referenzen einzureichen: Als vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung wird eine Referenz gewertet, wenn die nachfolgend aufgeführten Briefhüllen Gegenstand eines Auftrags bzw. eines Rahmenvertrags war.
1. Referenz Briefhüllen für den Geschäftsbedarf:
Lieferung von 3 verschiedenen Briefhüllensorten (unterschiedlichen Formaten) mit Firmenlogo und insgesamt mindestens 300 000 Stück.
2. Referenz Antwortbriefhüllen:
Lieferung von Briefhüllen mit Adressaufdruck und insgesamt mindestens 50 000 Stück.
3. Referenz Sonderbriefhüllen:
Lieferung von mindestens 2 verschiedenen Briefhüllensorten (z. B. DIN C4 und C5), welche farbig und blickdicht sind und mit einem Adressaufdruck versehen wurden. Die Menge muss insgesamt mindestens 15 000 Stück betragen.
Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 2 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz)
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist/sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen einzureichen.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort
Abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDT89
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.