Kontaktnachverfolgungslösung „luca“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131 / 605-0
Fax: +49 6131 / 605-146
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ldi.rlp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kontaktnachverfolgungslösung „luca“
Gegenstand der Beschaffung ist der Erwerb und die Implementierung einer digitalen Kontaktnachverfolgungslösung (Software, „luca“) zum Zwecke der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf der Grundlage eines Konzepts zum sicheren, digitalen und einfachen Datenaustausch zwischen Privaten sowie den zuständigen kommunalen und/oder Landesgesundheitsbehörden.
Rheinland-Pfalz
Gegenstand der Beschaffung ist der Erwerb und die Implementierung einer digitalen Kontaktnachverfolgungslösung (Software, „luca“) zum Zwecke der Bekämpfung der Corona-Pandemie auf der Grundlage eines Konzepts zum sicheren, digitalen und einfachen Datenaustausch zwischen Privaten sowie den zuständigen kommunalen und/oder Landesgesundheitsbehörden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aufgrund der technischen Besonderheiten der Leistung war es unbedingt erforderlich ist, den Auftrag an an die culture4life GmbH zu vergeben, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV.
Die aktuelle Pandemielage sowie die damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen bedingten die kurzfristige Beschaffung einer digitale Plattform zur besseren Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter. Es sollte insofern eine einfache und sichere Kontaktnachverfolgung mit den Gesundheitsämtern in direktem Austausch mit den Nutzern erfolgen. Das System sollte/soll auf einem öffentlichen Netzwerk basieren und sowohl Softwarekomponenten (einschließlich des Schlüsselmanagements für die Gesundheitsämter), aber auch Schnittstellen zu den bei den Gesundheitsämtern eingesetzten Programmen wie etwa Sormas enthalten. Dazu war/ist eine schnelle Einführung in den Gesundheitsämtern innerhalb von wenigen Stunden mittels Zertifikat zwingend erforderlich. Zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit sollte/soll das System zusätzlich über eine angebundene Smartphone-App für ioS-, Android- und Web-Applikationen sowie einer analogen Möglichkeit, Kontaktdaten anzugeben, verfügen. Mit Zustimmung der Nutzer soll im Fall einer Infektion eine Besuchshistorie zur Nachverfolgung an die Gesundheitsämter übermittelt werden können. Zur Funktionalität des Systems besteht das Bedürfnis nach folgendem Vorgehen: Nachdem digital Medienprofildaten bei den Betrieben (Restaurants, Pflegeheimen etc.) angefragt, dem Gesundheitsamt freigegeben und zur Verfügung gestellt wurden, erfolgen entsprechende Mitteilungen an die Kontakte über deren Smartphones, dass die Daten eingesehen wurden, wodurch die Kontaktnachverfolgung automatisiert und damit ganz wesentlich erleichtert wird. Durch eine einheitliche Datenbasis soll basierend auf nicht lesbaren Tokens auch eine Clusterrückverfolgung möglich werden, die es erlaubt, Quellcluster zu identifizieren und Personen zu informieren. Des Weiteren sollen nach erfolgter Einführung des Systems in einem weiteren Schritt Möglichkeiten geschaffen werden, Gesundheitsdaten wie Testergebnisse und auch Schnelltests zu erfassen und zu übermitteln. Schließlich sollte/soll auch eine Einbindung des sogenannten digitalen Impfnachweises vorgesehen werden. Insbesondere wird erwartet, dass eine zuverlässige und datenschutzrechtlich unbedenkliche Möglichkeit geschaffen wird, Besuche von öffentlich zugänglichen Orten auch unter Pandemiebedingungen sicherzustellen. Zudem sollte/soll zur Erhöhung der Nutzung sichergestellt werden, dass privaten Nutzern ein kostenloser Zugang zur App gewährt wird.
Die vorstehend genannten Anforderungen an die zu beschaffende Leistung sind (auch vor dem Hintergrund der damit einhergehenden Markteinschränkung) sachlich gerechtfertigt.
Im Vorfeld der Beschaffung wurde im Wege einer Recherche in öffentlich zugänglichen Informationsmedien eine Markterkundung durchgeführt, aus der sich ergeben hat, dass allein die Luca-App alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Maßgeblich waren dabei insbesondere Aspekte der Kontaktdatenerfassung (finanzielle Hürden, praktische Hürden, Verifizierung der Kontaktdaten), Datenübermittlung an Gesundheitsämter (Schnittstelle, Ver-/Entschlüsselung, SORMAS-Kompatibilität) sowie die Benachrichtigung von Kontaktpersonen. Nach Maßgabe der Markterkundung können zwar Teile der Anforderungen auch von anderen in die Betrachtung einbezogenen Apps erfüllt werden. Alle notwendigen Anforderungen werden allerdings nur von der Luca-App erfüllt.
Der Festlegung auf die Luca-App steht daher auch die ratio des § 14 Abs. 6 VgV nicht entgegen. Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist daher zulässig, denn es gibt derzeit keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kontaktnachverfolgungslösung „luca“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131160
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.add.rlp.de
§ 135 GWB:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) gegen § 134 verstoßen hat oder,
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
a) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
b) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
c) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Auftraggeber weist im Übrigen auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer