Neuausschreibung Objektplanung für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Oberes Prümtal in Watzerath
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prüm
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54595
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 261 / 301335-0
Fax: +49 261 / 301335-9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausschreibung Objektplanung für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Oberes Prümtal in Watzerath
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Oberes Prümtal, 54595 Watzerath.
Aufstockung Betriebsgebäude und neues Gebläsegebäude;
Grundleistungen (§ 34 und Anlage 10 HOAI) sowie besondere Leistungen;
Stufenvertrag mit Festlegung der Leistungserweiterung (zunächst nur verbindliche Beauftragung der in Teil B näher beschriebenen Leistungen der 1. Stufe; die Auftraggeberin behält sich die Beauftragung der 2. Stufe optional vor).
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie von Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen und den Erläuterungsbericht sowie die Studie zur Klärschlammentsorgung 2018 verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Watzerath
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Oberes Prümtal, 54595 Watzerath.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie von Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle wird voraussichtlich eine Bundesförderung nach der „Kommunalrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung von Klimaprojekten im kommunalen Umfeld vom 22.7.2020) zur Finanzierung der Leistungsphase 8 in Anspruch nehmen. Gemäß Ziffer 4 lit. e) 2. Spiegelstrich wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ihre Entscheidung zur Beauftragung der jeweils 2. Leistungsstufe folglich dann von der Bewilligung entsprechender Fördermittel abhängig macht.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Wird später seitens des Auftraggeberin entscheiden; abhängig vom Verlauf der Leistungsausführung.
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Teilnehmerkreis auf 3 bis 5 einzugrenzen. Zur Abgrenzung dient eine Bewertungsmatrix (vgl. zu den Details der Bewertung Anlage Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb).
Dabei zählen vergleichbare und den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen zu 50 %; zu weiteren 50 % zählt die Berufserfahrung des vorgeschlagenen Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters zu je 25 %.
Liegen mehrere Bewerber auf dem 3. bzw. 5. Platz, entscheidet das Los.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle wird voraussichtlich eine Bundesförderung nach der „Kommunalrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung von Klimaprojekten im kommunalen Umfeld vom 22.7.2020) zur Finanzierung der Leistungsphase 8 in Anspruch nehmen. Gemäß Ziffer 4 lit. e) 2. Spiegelstrich wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ihre Entscheidung zur Beauftragung der jeweils 2. Leistungsstufe folglich dann von der Bewilligung entsprechender Fördermittel abhängig macht.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich im die Neuausschreibung eines zuvor teilaufgehobenen Verfahrens (vgl. ABl. 2021/S 065-167459 sowie 2021/S 033-082594).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auszug aus dem Handels-oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2). Bei ausländischen Bewerbern ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen,
2. Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (TNW Anlagen – Anlage 1),
3. Erklärung Antikorruption (TNW Anlagen – Anlage 8),
4. Bewerbergemeinschaftserklärung (TNW Anlagen – Anlage 2), falls erforderlich,
5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (TNW Anlagen- Anlage 3), falls erforderlich.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern, auf die sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit beruft (Eignungsleihe), haben auch die Nachunternehmer alle vorgenannten Erklärungen/Nachweise abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung; nicht älter als 12 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist gemäß Ziffer IV.2.2). Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Falle ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4).
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Zu 1) Mindestdeckungssumme von 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr 2-fach maximiert sein muss.
Durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von [Betrag gelöscht] EUR netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbildes der Objektplanung.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
1. Darstellung von mindestens 3 Referenzprojekten des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters oder eines anderen Mitgliedes des Projektteams aus den letzten 5 Jahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (TNW Anlagen – Anlage 7). Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (TNW Anlagen – Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß TNW Anlagen – Anlage 9.
Zu 1)
— Inhalt der 3 Referenzprojekte ist die Planungsleistung/Bauüberwachung betreffend das Leistungsbild der Objektplanung Gebäude und Innenräume bei der Sanierung, Erweiterung oder Neubau von Kläranlagen,
— Bei einem der Referenzprojekte wurde die besondere Leistungen der Planungen/Umsetzung der Maschinentechnik berücksichtigt,
— Alle 3 Referenzprojekte sind hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar: die Gesamtkosten der Kgr. 300 beliefen sich auf ≥ 0,4 Mio. EUR brutto,
— Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (2021),
— Das Projekt wurde nach dem 1.1.2015 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde,
— Die ausgewiesene Referenz ist eine eigenständige Leistung von der für die Projektleitung/stellvertretende Projektleitung oder eines anderen Mitgliedes des Projektteams vorgesehenen Person.
Zu 2) Es muss über den Zeitraum von 2018 bis zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 bauvorlagenberechtigte Entwurfsverfasser nach § 64 LBauO RLP dem Unternehmen angehören.
Die Projektleitung muss über mindestens 5 Jahre, die stellvertretende Projektleitung über mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen.
Zugelassen ist, wer nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bauvorlageberechtigt ist oder eine bauvorlageberechtigte Person Nachunternehmer hinzuzieht.
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (TNW Anlagen – Anlage 5) und zur Tariftreue nach § 4 Abs. 2 LTTG (TNW Anlagen – Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2. Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3. Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4. Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (TNW Anlagen – Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (TNW Anlagen – Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (TNW Anlagen – Anlagen 5 und 6) vorzulegen.
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung (TNW Anlagen – Anlage 3) vorzulegen.
5. Vorbehalt:
Die Vergabestelle wird voraussichtlich eine Bundesförderung nach der „Kommunalrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung von Klimaprojekten im kommunalen Umfeld vom 22.7.2020) zur Finanzierung der Leistungsphase 8 in Anspruch nehmen.
Gemäß Ziffer 4 lit. e) 2. Spiegelstrich wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ihre Entscheidung zur Beauftragung der 2. Leistungsstufe folglich dann von der Bewilligung entsprechender Fördermittel abhängig macht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
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Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/