TUB – Gesamtbaumaßnahme Verlagerung Therapiebereiche – BA 2 Fachplanung TA HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 93-20 (200)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67071
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/klinik-ludwigshafen/bg-klinik-ludwigshafen/
Abschnitt II: Gegenstand
TUB – Gesamtbaumaßnahme Verlagerung Therapiebereiche – BA 2 Fachplanung TA HLS
Die BG Kliniken Tübingen und Ludwigshafen gGmbH planen am Standort der Klinik Tübingen, Schnarrenberg Straße 95 in 72076 Tübingen die Etablierung einer zentralen Notaufnahme mit Sprechstunden- und Diagnostikbereich sowie die Erweiterung und Modernisierung des Pflegebereiches für Querschnittgelähmte.
Es werden stufenweise die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2013 i. V. m. Anl. 15 Nr. 15.1 vergeben.
Zudem werden die Besonderen Leistungen des Fortschreibens der Bestandsunterlagen – Aufnahme in Bestandsdokumentation (u. a Leitungsplanung), das Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches, Varianten inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Mitwirken bei der vertieften Kostenberechnung, Mitwirken bei der Herstellung von Wandabwicklungen, Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners, Fortschreiben von Ausführungsplänen bis zum Bestand, sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Zusätzlich wird die Eventualposition Planung Hubschrauber-Hangar neben dem Dachlandeplatz vergeben.
BG Klinik Tübingen
Schnarrenbergstraße 95
72076 Tübingen
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die BG Kliniken Tübingen und Ludwigshafen gGmbH planen am Standort der Klinik Tübingen, Schnarrenberg Straße 95 in 72076 Tübingen die Etablierung einer zentralen Notaufnahme mit Sprechstunden- und Diagnostikbereich sowie die Erweiterung und Modernisierung des Pflegebereiches für Querschnittgelähmte.
Diese Maßnahme (Maßnahme 2) ist Teil einer groß angelegten Entwicklung dieses Standortes. Für die Umsetzung wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser Machbarkeitsstudie wurden folgende Teilbereiche untersucht:
— Neubau EG (Ebene-2) im Patientengarten mit Notaufnahme und Radiologie,
— Umbau Bestand EG (Ebene-2) in der Nähe des Haupteingangs für Sprechstunde,
— Neubau OG (Ebene-1) für Pflegestation Querschnitt-Patienten,
— Umbau Bestand OG (Ebene-1) Pflegestation Querschnitt-Patienten, Querschnitt-Ambulanz und Chefarzt-Bereich Querschnitt,
— Vergrößerung des Hubschrauber-Dachlandeplatzes am Standort gemäß gesetzlicher Vorgaben.
Die Maßnahme soll als Ganzes in mehreren Bauabschnitten umgesetzt werden. Hierbei ist auf eine Wegeführung sowie ordnungsgemäße Organisation der Bauabschnitte zu achten.
Abgestimmte Soll-Raumprogramm der Betriebsstellen ZNA Notaufnahme, Sprechstunden/Gutachten, Diagnosezentrum/Radiologie sowie Stationen Pflege Querschnittspatienten aus Ende 2015 liegen vor und sind nach einer Plausibilisierung hinsichtlich nachträglich eingetretener Anforderungen z. B. des Gemeinsamen Bundesausschusses etc. der Planung zugrunde zu legen. Hierbei ist grob von 2 250 m2 NUF für den Bereich Diagnostik und Therapie und grob von 2 600 m2 NUF für den Bereich Pflege auszugehen.
Es handelt sich überwiegend um übliche Klinikräume. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach DIN 18040 sind im Neubau zu berücksichtigen und im Umbaubereich als wesentliches Ziel zu beachten. Die Erschließung der neuen Notaufnahme soll über die Elfriede-Aulhorn-Straße erfolgen. Die Zuwegung für die Notfallpatienten ist in 2 Bereiche zu unterteilen: Liegend-Krankentransport und Zufahrt für Selbsteinweiser. Die Bereiche sollen klar getrennt und mit separierten Eingängen versehen werde.
Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde auch die Technik bereits mit geprüft. Ggf. müsste im Bereich des Neubaus eine Übergabestation 20 kV verlegt werden; eine Überbauung ist zu vermeiden.
Der Neubau ist auf der einzigen derzeit verfügbaren freien Fläche geplant. Hier ist jedoch eine gute, sowie zentrale Anbindung an die Kernzonen der Klinik möglich. Die Lage ist in der Machbarkeitsstudie dargestellt.
Für die Tragwerksplanung ist entscheidend, dass sich die Klinik in der Erdbebenzone 3 befindet und ein schwieriger Baugrund vorhanden ist, sodass wohl von einer Pfahlgründung ausgegangen werden muss. Weiterhin ist die Planung Neubau so auszulegen, daß eine Aufstockung um mindestens 2 Geschosse bis auf OP-Ebene möglich ist.
In den U/B-Räumen und Patientenzimmern sind Heiz- und Kühldecken vorgesehen. Im Untergeschoß des Neubaus ist eine Technikzentrale vorgesehen, unter anderem mit Bereichen für Trafos und die neue Lüftungszentrale.
Die Machbarkeitsstudie zu Maßnahme 2 sowie die entsprechenden Anlagen dazu werden den Bewerbern gegen Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Nicht enthalten sind die Darstellungen zu den 2 verworfenen Varianten. Ebenso wird die Struktur des Projekthandbuch zur Verfügung gestellt werden, dessen Vorlagen zu Projektstart anzupassen sind.
Es ist insgesamt von Kosten in Höhe von etwa 47 Mio. EUR brutto (mit 19 % MwSt.), hochgerechnet mit Indexprognose für 2025/2026 auf grob 56 Mio. EUR brutto auszugehen. Die Kostenermittlung ist der Machbarkeitsstudie zu entnehmen. Der Umbauanteil beträgt etwa 35 %.
Die anrechenbaren Kosten für die Technische Ausrüstung (KG 400) liegen bei grob 16 Mio. EUR netto. Die anrechenbaren Kosten der Technischen Ausrüstung HLSK (KG 410-430, 480) liegen bei grob 9 Mio. EUR netto.
Eine Förderung der Maßnahme durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. ist vorgesehen. Hierbei wird eine projektbegleitende intensive Unterstützung bei den Antragstellungen an die Förderstelle durch das Planungsteam inklusive Architekt nötig. Die Ausführungsbestimmungen für die Förderung aus Mitteln des Gemeinschaftsfonds sind einzuhalten. Alle Objekt- und Fachplaner haben die Verfahrensordnung zur Investitionsförderung des DGUV e. V., insb. die in Anhang A bezeichneten Ausführungsbestimmungen zur Verfahrensordnung zur Investitionsfinanzierung einzuhalten (siehe Vertrag).
Die Fertigstellung der Baumaßnahme soll Herbst 2025 (Neubau) bzw. Frühjahr 2026 (Umbau) erfolgen. Die Genehmigungs-Planung soll bis Ende 2022 abgeschlossen sein, der Baubeginn ist auf Herbst 2023 angesetzt.
Für diese Baumaßnahme werden in einzelnen Vergabeverfahren die Leistungen des Projektsteuerers, des Objektplaners Gebäude und Innenräume, der Fachplaner Technische Ausrüstung HLS, Technische Ausrüstung ELT, Technische Ausrüstung Medizintechnik und Fachplanung Tragwerksplanung vergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK:
Es werden stufenweise die Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI 2013 i. V. m. Anl. 15 Nr. 15.1 vergeben.
Zudem werden die Besonderen Leistungen des Fortschreibens der Bestandsunterlagen – Aufnahme in Bestandsdokumentation (u. a Leitungsplanung), das Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches, Varianten inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Mitwirken bei der vertieften Kostenberechnung, Mitwirken bei der Herstellung von Wandabwicklungen, Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners, Fortschreiben von Ausführungsplänen bis zum Bestand, sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Zusätzlich wird die Eventualposition Planung Hubschrauber-Hangar neben dem Dachlandeplatz beauftragt. Die beiliegende Aufgabenbeschreibung, sowie die Machbarkeitsstudien werden in Bezug genommen.
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK: 10 %,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität/Personalstärke an Vollzeitkräften, im Mittel der letzten 3 Jahre: 10 %,
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Krankenhäuser: 80 %.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 1.1.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
—— Krankenhausbau der Maximalversorgung (sehr gut vergleichbar),
—— Sonstige Gebäude des Gesundheitswesens und der medizinischen Rehabilitation (gut vergleichbar),
—— Umbauten oder Neubauten (jeweils sehr gut vergleichbar, sowohl Umbau als auch Neubau sollten jedoch bereits im Portfolio insgesamt erbracht worden sein),
—— Erfahrung mit Förderprogrammen (sehr gut vergleichbar),
—— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen über alle abgefragten Anlagengruppen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Gesamtprojektkosten (KG 200-700) von grob 40 Mio. EUR netto, die anteiligen Kosten für die Technische Ausrüstung HLS (KG 410, 420, 430, 480) liegen bei ca. 9 Mio EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung (KG 410, 420, 430, 480) von 6 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, das ausgeschriebene Projekt durchzuführen.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Die Leistungen werden Stufenweise nach Leistungsphasen entsprechend HOAI vergeben.
— Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2,
— Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9.
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Herbst 2025 (Neubau) bzw. Frühjahr 2026 (Umbau).
Weitere projektbezogene Unterlagen, werden den Bewerbern nach Abgabe einer Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
— Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
— der Nachweis der fachlichen Qualifikation („Ingenieur“ oder „Ingenieurin“) für den Inhaber, die Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens oder dem(r) Projektleiter(in) ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)) zu führen. Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
— (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer für die Auftragsausführung angemessenen Deckungssumme für Personen- und Sachschäden (Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall; Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung),
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Umsatz des Unternehmens beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
— Jährliches Mittel der vom Bewerber/der ARGE (ggf. inkl. Unterauftragnehmer) in den letzten 3 Jahren beschäftigten Architekten inkl. Inhaber (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH/Bachelor/Master oder vergleichbare Berufszulassung),
— Referenzen: Erklärung, dass in den letzten 8 Geschäftsjahren (Zeitraum 1.1.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist) vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Auftraggeber (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensstruktur) und zum Referenzprojekt. Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht. Angaben zu:
— Art der Aufgabenstellung:
Krankenhausbau der Maximalversorgung, Sonstige Gebäude des Gesundheitswesens und der medizinischen Rehabilitation, Umbauten oder Neubauten (jeweils sehr gut vergleichbar, sowohl Umbau als auch Neubau sollten jedoch bereits im Portfolio insgesamt erbracht worden sein), Erfahrung mit Förderprogrammen, Bauen im lfd. Betrieb,
— erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8,
— Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Gesamtprojektkosten (KG 200-700) von grob 40 Mio. EUR netto, die anteiligen Kosten für die Technische Ausrüstung HLS (KG 410, 420, 430, 480) liegen bei ca. 9 Mio EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung (KG 410, 420, 430, 480) von 6 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
(Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ sowie im Formblatt „Referenzbogen“ erforderlich).
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehaltenVerweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:Ingenieur gem. LBO und IngG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal erhältlich. Sämtliche Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3. Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ aufgeführten Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt „Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag“ aufgelistet ist, welche Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem Teilnahmeantrag NICHT vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Bieter, die aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH geführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHDTS4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/