Bau von Oberflächenabdichtungen für Deponien
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 651 / 949-15060
Fax: +49 651 / 949-18005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau von Oberflächenabdichtungen für Deponien
Auf dem insgesamt 21 ha großen Deponiestandort im Entsorgungs- und Verwertungszentrum in Mertesdorf sollen 2 Deponieabschnitte mit einem DK II-Oberflächenabdichtungssystem abgedichtet und stillgelegt werden. Der Oberflächenbauabschnitt 1 (OBA 1) weist eine Größe von etwa 44 000 m2 auf und der zweite Oberflächenbauabschnitt (OBA 2) weist eine Fläche von 78 000 m2 auf. Die Bauabschnitte sind beide parallel zu bearbeiten. Die Bauabschnitte liegen räumlich etwa 400 m voneinander entfernt.
Entsorgung- und Verwertungszentrum Mertesdorf
Unter dem Galdberg 1
54318 Mertesdorf
Folgende Hauptleistungen sind zu erbringen:
— Profilierung der Bestandsoberfläche.
Herrichtung des Oberflächenabdichtungssystems bestehend aus:
— gasgängiger Trag- Ausgleichschicht,
— Geosynthetischer Tondichtungsbahn,
— Kunststoffdichtungsbahn,
— Kunststoffdränelement im OBA 1/mineralische Entwässerungsschicht im OBA 2,
— Rekultivierungsschicht,
— Herstellung der Oberflächenentwässerung (Grabensystem, Kaskaden, Regenrückhaltebecken),
— Wegebau und Infrastrukturmaßnahmen.
Weiterhin gehört zu den Leistungen der Anschluss des aktiven Gasfassungssystems an die Oberflächenabdichtung und Gasunterstationen, die Vorbereitung der passiven Entgasung sowie alle Nebenarbeiten die zur Erfüllung der genannten Hauptleistungen notwendig sind.
Der voraussichtliche Baubeginn ist in der 2. Jahreshälfte 2021 geplant, die Voraussetzungen dafür ist die Erteilung der Genehmigung durch die SGD Nord.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens. Der Nachweis (Ausdruck aus dem elektronischen Register) darf nicht älter als drei Monate sein.
— Bankerklärung oder vergleichbare Erklärung des Bürgen über die Bereitschaft zur Übernahme der Bürgschaft (5 v. H. der Brutto-Auftragssumme für Vertragserfüllung, für Mängelansprüche 3 v. H. der Brutto-Auftragssumme),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 3 Mio. EUR für Personen und Sachschäden sowie 5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall (2-fach maximiert pro Jahr.),
— Eigenerklärung nach Formblatt 124 (oder Formblatt EEE – Einheitliche Europäische Eigenerklärung),
— Ggf. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird (Formular 235) und Verpflichtungserklärung der entsprechenden Unternehmer nach Maßgabe von § 6 d EU ABs. 1 Satz 2 VOB/A, dass die Mittel/Kapazitäten auch tatsächlich bei Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen (Formular 236),
— Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Als vergleichbare Leistungen sind die Herstellung von Oberflächenabdichtungssystemen gemäß den Vorgaben der DepV für DK II-Dichtungssysteme mit einer Flächengröße von mindestens 5,0 ha anzusetzen. Der Mindestjahresumsatz bezogen auf die vergleichbaren Leistungen muss mind. 5,0 Mio. EIR netto betragen.
— Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Vergleichbare Leistungen sind die Herstellung von Oberflächenabdichtungssystemen entsprechend den Vorgaben der DepV für DK II-Dichtungssysteme mit einer Flächengröße von mindestens 5,0 ha. Vorzulegen sind 3 Referenznachweise zu Dichtungen aus Kunststoffdichtungsbahnen und geosynthetischen Tondichtungsbahnen aus den letzten 5 Jahren,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt,
— Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, die mit der Baustelle betraut sein werden,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, die entsprechenden Formblätter sind hierfür zu verwenden.
Weitere Eignungskriterien:
1. Mindestens eine persönliche Referenz des Bauleiters und des Poliers zu vergleichbaren Deponiebauprojekten mit Dichtungen aus Kunststoffdichtungsbahnen und geosynthetischen Tondichtungsbahnen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Anerkennung als Fachbetrieb für den Einbau von Kunststoffdichtungsbahnen, weiteren Kunststoffteilen in Deponieabdichtungssystemen gem. Richtlinie der Bundesanstalt für Materialforschung- und -prüfung (BAM) 3) Nachweis Befähigung Kunststoffschweißer gemäß LAGA, BQS 8-1 und SKZ.
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG),
— Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Bieter dürfen beim Öffnungsverfahren nicht anwesend sein. Sie werden automatisch über die Vergabeplattform über das Ausschreibungsergebnis informiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.