Neubau 1. BA OP- u. Funktionsgebäude
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbbnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 1. BA OP- u. Funktionsgebäude
— ca. 200 m Einfriedungsmauer abbrechen und neu herstellen,
— 1 Stück LKW-Reifenwaschanlage aufbauen,
— 63 Monate betreiben, abbauen,
— ca. 1 500 m3 Boden für Verkehrsflächen, Baugruben, Gräben abtragen, entsorgen,
— ca. 3 100 m2 Grabenverbau bis 6 m Grabentiefe,
— ca. 2 100 m2 Befestigung einer Liegenschaftsstraße in Asphaltbauweise mit ungebundener Schottertragschicht,
— ca. 1 900 m3 Grabenaushub für Abwasserkanäle,
— ca. 1 300 m3 Verfüllmaterial Gräben,
— ca. 180 m Fahrbahnmarkierung,
— ca. 200 m2 Fahrbahnmarkierung Sperrfächen und Sonderzeichen,
— ca. 100 m Rückhaltesystem Beton,
— ca. 650 m Einfassungen, Bordsteine, Muldenrinnen aus Beton,
— ca. 160 m Abwasserleitungen PP DN150 bis DN500,
— ca. 6 Kontrollschächte DN 1 000 Beton,
— ca. 1 000 m Schutzrohre, Leerrohre, Mehrfachbelegungsrohre PE,
— 3 Drehflügeltore elektrisch Baubreite ca. 1 m bis 5 m,
— 1 Schiebetor elektrisch Baubreite ca. 6,50 m,
— ca. 45 m Lärmschutzwand Holzbauweise Bauhöhe 2,60 m,
— ca.1 150 m Strom- und Steuerkabel, Elektroarbeiten zur Erschließung der Toranlagen, Steuerungen,
— ca. 10 000 t Entsorgung Boden- und Bauabfälle.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Lahnstein
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Zusätzliche Baugrundverbesserung für Böschung und zusätzliche Verbesserung für Baustelleneinrichtung.
Ort: Lahnstein
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56112
Land: Deutschland
Herstellung einer zusätzlichen Asphaltfläche von 850 qm und Böschungssicherung.
Diese Leistungen waren unabdingbar erforderlich, um eine fach- und termingerechte Abwicklung der diversen Bautätigkeiten sicher zu stellen und Beeinträchtigungen für den Liegenschaftsverkehr zu vermeiden. Gemäß § 132 GWB sind diese Änderungen nicht vorhersehbar gewesen und aufgrund von Umständen erforderlich geworden.