Beitritt Microsoft Campus- und School-Vertrag 1.5.2021 – 30.4.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-TUK-0584
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-kl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beitritt Microsoft Campus- und School-Vertrag 1.5.2021 – 30.4.2024
Beitritt zum Microsoft Campus- und School-Vertrag ab 1.5.2021 bis 30.4.2024
Lieferung Microsoft Lizenzen.
Technische Universität Kaiserslautern
Paul-Ehrlich-Straße, Geb. 34
67663 Kaiserslautern
Beitritt zum Microsoft Campus- und School-Vertrag ab 1.5.2021 bis 30.4.2024
Lieferung Microsoft Lizenzen
Aufgrund der Fusion TU Kaiserslautern mit der Universität Landau zum 1.1.2023 behalten wir uns vor während der Vertragslaufzeit Nachkäufe für die Universität Landau zu tätigen. Mengen sind noch nicht bekannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Crayon Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.crayon.com/de-DE/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDY4J3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de