Sachpreise für den Sicherheitspreis Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-050-EU-KOM

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Lieferauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 074-186177)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sachpreise für den Sicherheitspreis

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-050-EU-KOM
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44512000 Diverses Handwerkzeug
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist als Auftraggeberin dieser Ausschreibung Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und zuständig für Unternehmen der Holz- und Metallbranche. Für umgesetzte Präventions-Maßnahmen, die den Arbeitsschutz verbessern, verleiht die Auftraggeberin Ihren Sicherheitspreis in den Mitgliedsunternehmen.

Als Sachpreise werden u. a. hochwertige Werkzeuge in Handwerker-Qualität an die Preisträger übergeben. Bei den hier ausgeschriebenen Werkzeugen handelt es sich bspw. um:

— Akku Bohrschrauber;

— Verschiedene Steckschlüsselsortimente;

— Schraubendreher Sets;

— Pistolen Ratschen;

— Sonstige Bit Boxen oder Multi-Tools;

— Zangen Sets;

— Maßbänder;

— Schweizer Messer;

— Hand Gepäckwaagen.

Zielstellung der Auftraggeberin ist es, einen Anbieter zu finden, der

— alle vorgegebenen Produktarten mit hochwertigen Werkzeugen,

— von möglichst unterschiedlichen Herstellern und

— dem höchsten Rabattsatz auf den Hersteller-Listenpreis pro Produktart anbieten kann.

Die Ausschreibung richtet sich in erster Linie an Groß- oder Einzelhändler sowie Hersteller von Markenwerkzeugen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 074-186177

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Anstatt:
muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen

Eintragung HRA/B bzw. Gewerbeanmeldung oder anderer Zulassungsnachweis

(Dok. 05 Angebotsformblatt)

Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anstatt:
muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien

— Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre sind anzugeben im Formblatt „Eignung", Dokument 07 der Vergabeunterlagen,

— Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB.

Formblatt „Eigenerklärung", Dokument 06.

Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:
muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien

Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt Formular 5 aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.

Alle Anforderungen müssen erfüllt und durch Nachweise bzw. Eigenerklärung des Anbieters (Dokument 07, Eignung, Punkt 2.2) belegt werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes. Die eingereichten Unterlagen und sonstige schriftliche Zusicherungen werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil.

Abschnitt Nummer: VI.4.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Anstatt:
muss es heißen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.

Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).

Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf 10 Kalendertage verkürzt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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