Erweiterung Deponie Hoher Weg, Ludwigshafen-Rheingönheim; Fremdüberwachung der Basisabdichtung im ersten Bauabschnitt (BA I) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 / 135
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Deponie Hoher Weg, Ludwigshafen-Rheingönheim; Fremdüberwachung der Basisabdichtung im ersten Bauabschnitt (BA I)
Erweiterung Deponie Hoher Weg — Ludwigshafen, Rheingönheim. Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die gemäß DepV erforderlichen Fremdprüfungen im ersten Bauabschnitt (5,86 ha). Die Art der Fremdprüfungen ist nach Losen unterteilt:
— Los 1: Fremdüberwachung der mineralischen Bestandteile / Böden,
— Los 2: Fremdüberwachung polymere Baustoffe,
— Los 3: Fremdüberwachung statische Prüfungen / Bodenmechanik.
Fremdüberwachung der mineralischen Bestandteile / Böden
Seit 1981 betreibt die Stadt Ludwigshafen (Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen, WBL) im Stadtteil Rheingönheim auf einem ca. 15 ha großen Areal die Deponie „Hoher Weg“ zur Ablagerung nicht brennbarer Abfälle (Bauschutt, Straßenaufbruch, Erdaushub) und sichert somit die Entsorgungsautarkie der Stadt Ludwigshafen für mineralische Abfälle. Die derzeitige Deponie Hoher Weg ist voraussichtlich im Jahr 2021 komplett verfüllt, so dass ab diesem Zeitpunkt für die Stadt Ludwigshafen die Entsorgungssicherheit nicht mehr gegeben ist. Die Erweiterung der Deponie Hoher Weg dient dazu, die Entsorgungssicherheit im Entsorgungsgebiet langfristig zu gewährleisten.
Die langfristige Sicherstellung der Entsorgungsautarkie der Stadt Ludwigshafen für Abfälle der Deponieklasse I nach DepV soll daher durch die Errichtung einer neuen Erweiterung der Deponie Hoher Weg im Norden der aktuellen Deponie Hoher Weg gewährleistet werden.
Die geplante Erweiterung Deponie Hoher Weg soll in der Gemarkung Ludwigshafen, Stadtteil Rheingönheim errichtet werden. Die Deponie soll nördlich an die bestehende Deponie Hoher Weg anschließen. Für die Erweiterung der Deponie Hoher Weg wird eine Betriebszeit von mindestens 20 Jahren prognostiziert.
Im Zuge der Errichtung der Basisabdichtung ist gemäß Deponieverordnung (DepV) die Fremdprüfung durch einen beauftragten Dritten gefordert. Die fremdprüfende Stelle muss als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 (Konformitätsbewertung -Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen) akkreditiert sein und über ein nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) - BQS 9-1 akkreditiertes Prüflaboratorium verfügen.
Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die gemäß DepV erforderlichen Fremdprüfungen im ersten Bauabschnitt (5,86 ha) - Los 1: Fremdüberwachung der mineralischen Bestandteile / Böden
Details können ausgewählte Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt den Verdingungsunterlagen entnehmen.
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0-50:
— Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0-450:
— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Wichtung 40, Bewertungszahl 0-200,
— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Wichtung 30, Bewertungszahl 0-150,
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit. Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50,
— Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
Fremdüberwachung polymere Baustoffe
Seit 1981 betreibt die Stadt Ludwigshafen (Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen, WBL) im Stadtteil Rheingönheim auf einem ca. 15 ha großen Areal die Deponie „Hoher Weg“zur Ablagerung nicht brennbarer Abfälle (Bauschutt, Straßenaufbruch, Erdaushub) und sichert somit die Entsorgungsautarkie der Stadt Ludwigshafen für mineralische Abfälle. Die derzeitige Deponie Hoher Weg ist voraussichtlich im Jahr 2021 komplett verfüllt, so dass ab diesem Zeitpunkt für die Stadt Ludwigshafen die Entsorgungssicherheit nicht mehr gegeben ist. Die Erweiterung der Deponie Hoher Weg dient dazu, die Entsorgungssicherheit im Entsorgungsgebiet langfristig zu gewährleisten.
Die langfristige Sicherstellung der Entsorgungsautarkie der Stadt Ludwigshafen für Abfälle der Deponieklasse I nach DepV soll daher durch die Errichtung einer neuen Erweiterung der Deponie Hoher Weg im Norden der aktuellen Deponie Hoher Weg gewährleistet werden.
Die geplante Erweiterung Deponie Hoher Weg soll in der Gemarkung Ludwigshafen, Stadtteil Rheingönheim errichtet werden. Die Deponie soll nördlich an die bestehende Deponie Hoher Weg anschließen. Für die Erweiterung der Deponie Hoher Weg wird eine Betriebszeit von mindestens 20 Jahren prognostiziert.
Im Zuge der Errichtung der Basisabdichtung ist gemäß Deponieverordnung (DepV) die Fremdprüfung durch einen beauftragten Dritten gefordert. Die fremdprüfende Stelle muss bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als fremdprüfende Stelle für Kunststoffkomponenten zugelassen sein oder als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 (Konformitätsbewertung -Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen) akkreditiert sein und über ein nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) akkreditiertes Prüflaboratorium verfügen.
Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die gemäß DepV erforderlichen Fremdprüfungen im ersten Bauabschnitt (5,86 ha) - Los 2: Fremdüberwachung polymere Baustoffe
Details können ausgewählte Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt den Verdingungsunterlagen entnehmen.
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0-50:
— Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0-450:
— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Wichtung 40, Bewertungszahl 0-200,
— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Wichtung 30, Bewertungszahl 0-150,
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit. Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50,
— Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
Fremdüberwachung statische Prüfungen / Bodenmechanik
Seit 1981 betreibt die Stadt Ludwigshafen (Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen, WBL) im Stadtteil Rheingönheim auf einem ca. 15 ha großen Areal die Deponie „Hoher Weg“ zur Ablagerung nicht brennbarer Abfälle (Bauschutt, Straßenaufbruch, Erdaushub) und sichert somit die Entsorgungsautarkie der Stadt Ludwigshafen für mineralische Abfälle. Die derzeitige Deponie Hoher Weg ist voraussichtlich im Jahr 2021 komplett verfüllt, so dass ab diesem Zeitpunkt für die Stadt Ludwigshafen die Entsorgungssicherheit nicht mehr gegeben ist. Die Erweiterung der Deponie Hoher Weg dient dazu, die Entsorgungssicherheit im Entsorgungsgebiet langfristig zu gewährleisten.
Die langfristige Sicherstellung der Entsorgungsautarkie der Stadt Ludwigshafen für Abfälle der Deponieklasse I nach DepV soll daher durch die Errichtung einer neuen Erweiterung der Deponie Hoher Weg im Norden der aktuellen Deponie Hoher Weg gewährleistet werden.
Die geplante Erweiterung Deponie Hoher Weg soll in der Gemarkung Ludwigshafen, Stadtteil Rheingönheim errichtet werden. Die Deponie soll nördlich an die bestehende Deponie Hoher Weg anschließen. Für die Erweiterung der Deponie Hoher Weg wird eine Betriebszeit von mindestens 20 Jahren prognostiziert.
Im Zuge der Errichtung der Basisabdichtung ist gemäß Deponieverordnung (DepV) die Fremdprüfung durch einen beauftragten Dritten gefordert.
Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die gemäß DepV erforderlichen Fremdprüfungen im ersten Bauabschnitt (5,86 ha) - LOS 3: Fremdüberwachung statische Prüfungen / Bodenmechanik
Details können ausgewählte Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt den Verdingungsunterlagen entnehmen.
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0-50:
— Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0-450:
— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Wichtung 40, Bewertungszahl 0-200,
— Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), Wichtung 30, Bewertungszahl 0-150,
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit. Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50,
— Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers, Wichtung 10, Bewertungszahl 0-50.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift zum Nachweis der Befähigung ((Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV. Für Los 1 und Los 2 ist der Nachweis der Akkreditierung als Inspektionsstelle für die Fremdprüfung im Deponiebau nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 (Konformitätsbewertung -Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen) und der Akkreditierung des Prüflaboratoriums nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 (Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien) zu erbringen.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber- / Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden; Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB, Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten 3 Jahre (2018, 2019, 2020) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben. Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Für Los 1:
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte im Bereich von Ingenieurleistungen angesehen:
Für den Bewerber:
a) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen zur Fremdüberwachung der mineralischen Bestandteile / Böden für eine Basisabdichtung und / oder geologische Barriere im Deponiebau;
Für die Projektleitung:
b) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen zur Fremdüberwachung der mineralischen Bestandteile / Böden für eine Basisabdichtung und / oder geologische Barriere im Deponiebau
Sofern nicht für jeden der Punkte a) und b) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Für Los 2:
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte im Bereich von Ingenieurleistungen angesehen:
Für den Bewerber:
c) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen zur Fremdüberwachung von polymeren Baustoffen im Deponiebau für die Projektleitung:
d) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen zur Fremdüberwachung von polymeren Baustoffen im Deponiebau sofern nicht für jeden der Punkte c) und d) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Für Los 3:
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte im Bereich von Ingenieurleistungen angesehen:
Für den Bewerber:
e) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen zu statischen Prüfungen im Deponiebau als Fremdüberwachung; für die Projektleitung:
f) Mindestens 1 Referenz im Bereich von Ingenieurleistungen zu statischen Prüfungen im Deponiebau als Fremdüberwachung sofern nicht für jeden der Punkte e) und f) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Für alle Lose:
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System (nicht akkreditiert) Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden. Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen. Jedes Mitglied einer Bewerber- / Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. IS. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]