Fremdprüferleistungen zur Oberflächenabdichtung Deponie Sehlem
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 651 / 949-15060
Fax: +49 651 / 949-18005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdprüferleistungen zur Oberflächenabdichtung Deponie Sehlem
Vorbereitende fachtechnische Beratung und baubegleitende Überwachung durch Fremdprüfer bei der Herstellung der Oberflächenabdichtung im Bereich der West- und Südböschung sowie bei der Herstellung der Basisabdichtung DA 5c auf dem Entsorgungszentrum Sehlem.
Entsorgungszentrum Sehlem
Am Orschbach
54518 Sehlem
Fremdprüfung Geotechnik Zu überwachende Bauelemente des Oberflächenabdichtungssystems: Profilierung, Planum, gasgängige Trag- und Ausgleichsschicht, mineralische Schutzschicht, mineralische Entwässerungsmaterialien, Rekultivierungsboden, Gabionenfüllungen, Straßenunterbau Zu überwachende Bauelemente des Basisabdichtungssystems: Technische Barriere, mineralische Dichtungsschicht, mineralische Entwässerungsschicht, mineralische Schutzschicht, Frostschutzschicht, Straßenunterbau Die Leistungen beinhalten im Einzelnen für jedes Dichtungssystem:
— fachtechnische Prüfung der Ausführungsunterlagen,
— Beratung des Bauherrn und Planers zum geotechnischen Qualitätsmanagement,
— Beratung und Prüfung erdstatischer Unterlagen,
— Fortschreibung des Qualitätsmanagementplans,
— Abstimmung der Fortschreibungen des Qualitätsmanagementplans mit der Genehmigungsbehörde,
— fachtechnische Begleitung und Durchführung von Prüfungen beim Probefeldbau,
— Überprüfung und Überwachung im Rahmen der Fremdprüferleistungen beim Einbau der mineralischen Bauelemente des Abdichtungssystems,
— vermessungstechnische Überprüfung der einzelnen Schichten (Neigung und Schichtdicke) durch unabhängigen Vermesser,
— Durchführung von Teilfreigaben zu einzelnen Baufeldern der einzelnen Bauelemente zum weiteren Überbauen,
— Festlegung des Umfangs von Nachbesserungsarbeiten der einzelnen Bauelemente und deren Überprüfung,
— Überprüfung der Eigenkontrolle beim Einbau der mineralischen Bauelemente des Abdichtungssystems,
— Teilnahme an Baubesprechungen sowie die entsprechende Vor- und Nachbereitung,
— Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde,
— Abstimmungen mit den Baubeteiligten, insbesondere mit der BOL, öBÜ und der Fremdprüfung Geokunststoff,
— Schlussbericht mit Abnahmeempfehlung zum geotechnischen Qualitätsmanagement mit vollständiger Dokumentation der Eigen- und Fremdprüfung.
Fremdprüfung Geokunststoff Zu überwachende Bauelemente des Oberflächenabdichtungssystems: Bentonitmatten, Kunststoffdichtungsbahnen, Dränagematten, Geogitter, geotextile Trennvliese, Rohre, Rohrleitungsteile und Bauteile aus PEHD Zu überwachende Bauelemente des Basisabdichtungssystems: Kunststoffdichtungsbahnen, geotextile Trenn- und Schutzvliese, Rohre, Bauteile aus PEHD Die Leistungen beinhalten im Einzelnen für jedes Dichtungssystem:
— fachtechnische Prüfung der Ausführungsunterlagen,
— Beratung des Bauherrn und Planers zum kunststofftechnischen Qualitätsmanagement,
— Beratung und Prüfung erdstatischer Unterlagen,
— Fortschreibung des Qualitätsmanagementplans,
— Abstimmung der Fortschreibungen des Qualitätsmanagementplans mit der Genehmigungsbehörde,
— fachtechnische Begleitung und Durchführung von Prüfungen beim Probefeldbau,
— Überprüfung und Überwachung im Rahmen der Fremdprüferleistungen beim Einbau Kunststoffbauelemente,
— Durchführung von Teilfreigaben zu einzelnen Baufeldern der einzelnen Bauelemente zum weiteren Überbauen,
— Festlegung des Umfangs von Nachbesserungsarbeiten der einzelnen Bauelemente und deren Überprüfung
— Überprüfung der Eigenkontrolle beim Einbau der Kunststoffbauelemente des Abdichtungssystems und der Rohre, Rohrleitungsteile und Bauteile aus PEHD,
— Teilnahme an Baubesprechungen sowie die entsprechende Vor- und Nachbereitung,
— Abstimmungen mit der Genehmigungsbehörde,
— Abstimmungen mit den Baubeteiligten, insbesondere mit der BOL, öBÜ und der Fremdprüfung Geokunststoff,
— Schlussbericht mit Abnahmeempfehlung zum kunststofftechnischen Qualitätsmanagement mit vollständiger Dokumentation der Eigen- und Fremdprüfung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB.
Fremdprüfung Geotechnik - Nachweis der Akkreditierung für die Fremdprüfung im Deponiebau nach DIN EN ISO/IEC 17020 als Inspektionsstelle und nach DIN EC ISO/IEC 17025 als Prüflaboratorium für die entsprechenden Komponenten des Deponieabdichtungssystems
— Nachweis der Haftpflichtversicherung.
Mindestdeckungssumme 1,0 Mio. EUR für Personenschäden,
Mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden; die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
— Eigenerklärung, dass gegen den Bieter kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder eingeleitet wird,
— Eigenerklärung, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— Eigenerklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Sozialbeiträge nachkommt,
— Konzeption zur Durchführung der Leistungen über den gesamten Leistungszeitraum mit Angabe zur personellen Besetzung und der Verfügbarkeit vor Ort.
Fremdprüfung Geokunststoff
— Nachweis der Eintragung des Bieters in der von der BAM geführten Liste der „fremdprüfenden Stellen für den Einbau Kunststoffdichtungskomponenten und –bauteilen in Deponieabdichtungen“,
— Nachweis der Haftpflichtversicherung.
Mindestdeckungssumme 1,0 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden; die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
— Eigenerklärung, dass gegen den Bieter kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder eingeleitet wird,
— Eigenerklärung, dass der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— Eigenerklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Sozialbeiträge nachkommt,
— Konzeption zur Durchführung der Leistungen über den gesamten Leistungszeitraum mit Angabe zur personellen Besetzung und der Verfügbarkeit vor Ort.
Verpflichtungserklärungen nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -LTTG) gemäß Auftragsunterlagen (LTTG und AEntG).
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Bieter und Bevollmächtigte dürfen nicht an dem Termin teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELVIS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELVIS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELVIS der Auftragsplattform subreport erteilt. Die Bewerber / Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Die ausschreibende empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Angebote sind einzureichen“: Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
Bei den Wert-Angaben unter Ziffern II1.5 und II2.6 handelt es sich um fiktive Werte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.