Grundhafte Ertüchtigung und Instandsetzung -Weiße Hochstraße- in Ludwigshafen am Rhein, Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 / 123
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundhafte Ertüchtigung und Instandsetzung -Weiße Hochstraße- in Ludwigshafen am Rhein, Dienstleistung
Integrierte Gesamtplanung zur grundhaften Instandsetzung und Ertüchtigung der Hochstraße Süd (Verkehrsweg B 37) - Abschnitt „Weiße Hochstraße“ in Ludwigshafen für die städtische Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH. Die Gesamtplanungsleistungen umfassen unter anderem Planungs- und Überwachungsleistungen (Grund- und Besondere Leistungen) der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß Teil 3 und 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingeieure (HOAI) in der Fassung 2021 nebst Beratungsleistungen (Gutachten Lufthygiene, Schall, Erschütterungen etc.). Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH
Walzmühlstraße 65
67061 Ludwigshafen
Die Hochstraße Nord (B 44) muss aufgrund irreparabler Schäden ersetzt werden. Um die Maßnahmen durchführen zu können, müssen zuvor alle Umleitungsstrecken ertüchtigt werden. Eine der wichtigsten Umleitungsstrecken ist die B 37, die aus verschiedenen Brückenabschnitten besteht. Der überwiegende Teil der Hochstraße Süd ist für den Gesamtverkehr mittlerweile vollständig gesperrt, nachdem der Abschnitt „Pilzhochstraße“ komplett abgerissen werden musste und durch einen Neubau zu ersetzen ist. Die Planungs- und Errichtungszeit für den Ersatzneubau „Pilzhochstraße“ und die damit verbundene Teil-Sperrung soll genutzt werden, parallel den an die „Pilzhochstraße“ angrenzenden Abschnitt „Weiße Hochstraße“ der Hochstraße Süd grundhaft zu ertüchtigen und instandzusetzen. Die grundhafte Instandsetzung und Ertüchtigung muss bis spätestens Ende Februar 2025 abnahmereif fertiggestellt sein.
Die Stadt Ludwigshafen ließ im Vorfeld eine statische Nachrechnung zur „Weißen Hochstraße“ vornehmen. Die Nachrechnung ergab sowohl Defizite in der Stegbügelbewehrung, als auch in den unteren Gurtanschlüssen.
Mit den ausgeschriebenen Leistungen sollen die aktuellen Untersuchungen verifiziert und fortgeschrieben sowie auf dieser Grundlage die konkrete Planung, Beratung und Überwachung zur Realisierung einer grundhaften Ertüchtigung und Instandsetzung des Abschnitts „Weiße Hochstraße“ der Hochstraße Süd in Ludwigshafen am Rhein vorgenommen werden. Dabei geht es um eine integrierte Gesamtplanung. Beschaffungsgegenstand ist eine integrierte Gesamtplanung, die den Besonderheiten einer zentralen Verkehrsanlage in Gestalt eines innerstädtischen Brückenbauwerks Rechnung trägt, interdisziplinäre Lösungen erarbeitet und den disziplinübergreifenden Aufgabenstellungen, wie Reduzierung von Schallimmissionen, Vermeidung von Erschütterungen, Beachtung der Lufthygiene, übergeordnete Bauablauf- und Baulogistikplanung etc., nebst der notwendigen Koordinierung und Abstimmung mit dem angrenzenden Ersatzneubau „Pilzhochstraße“ gerech twird.
Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach den beauftragten Bearbeitungsstufen und der Fertigstellung der vertraglichen Leistungen.
Überschreitet die Zahl der geeigneten Bewerber die geplante Höchstzahl von 5 Bewerbern, erfolgt die Auswahl der Bewerber anhand folgenden objektiven Kriterien:
(a) Die wertungsfähigen Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet. Ein Bewerber mit einer vergleichbaren Referenz erhält 2 Punkte, ein Bewerber mit 2 bis 4 vergleichbaren Referenzen erhält 6 Punkte, ein Bewerber mit 5 oder mehr vergleichbaren Referenzen erhält 10 Punkte.
(b) Die Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung deren Qualität bewertet, wobei deren Vergleichbarkeit insbesondere im Hinblick auf Gegenstand, Leistungsumfang, Leistungsanforderungen, Volumen, Ausführungszeitraum und Aktualität von besonderer Bedeutung sind. Dabei wird zunächst jede
Referenz gesondert bewertet und sodann anschließend der Durchschnittswert der vom Bewerber dargelegten Referenzen ermittelt. Der ermittelte Durchschnittswert wird anschließend mit dem Faktor 8 multipliziert.
5 Punkte erhält ein Bewerber dessen Referenz als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als gut, 3 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber dessen Referenz als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber dessen Referenz als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen
Referenz als ungenügend bewertet wird.
Es werden grundsätzlich nur ganze Punkte vergeben. Bei der rechnerischen Ermittlung des Durchschnittswertes im Rahmen des Kriteriums lit. (b) erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, behält sich der Auftragge-ber vor, die Auswahl zwischen betroffenen Bewerbern durch Los gemäß § 75 Abs. 6 VgV zu treffen oder alternativ die Höchstzahl entsprechend zu erhöhen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von drei Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 51 Abs. 3 S. 2 VgV fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch gemäß § 63 VgV aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland oder einer entsprechenden Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ gemäß § 8 Ing-KaG Rh.-Pf..
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Beratenden Ingenieure oder eine entsprechende Bescheinigung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz gemäß § 8 Ing-KaG Rh.-Pf. nachweist.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“-, dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Kopie einer aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Versicherungsbescheinigung,
2. Formblatt „Eigenerklärung zu Umsatz und Mitarbeiterzahl“.
Zu 1.:
Der vorzulegende Versicherungsbescheinigung muss eine Mindest-Deckungssumme für Personen- sowie Sach- und Vermögensschäden über 3,0 Mio. EUR ausweisen. Die Mindest-Deckungssumme muss mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen und minstestens 2-fach pro Versicherungsjahr zur verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindest-Deckungssumme von 3,0 Mio. EUR erreichen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ - zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vom Bewerber ist für jede Referenz das Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss die Referenz nicht durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, sondern durch mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht sein.
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 1.1.2017 abgeschlossen worden sein. Sofern die Referenzen aktuell noch nicht abgeschlossen sind, müssen sie mindestens bis zum Beginn der Leistungsphase 8 („Objektüberwachung“) fortgeschritten sein.
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin / Beratender Ingenieur“ gemäß §§ 6 ff. Ing-KaG Rh-Pf.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie gegebenenfalls aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitigvor Abgabe des Teilnahmeantrags und Ablauf der Abgabefrist für den Teilnahmeantrag prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und / oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für den Teilnahmeantrag zu beachten sind.
Es ist ausschließlich die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags in Textform (§ 126 b BGB) oder mitfortgeschrittener elektronischer Signatur oder mit qualifizierter elektronischer Signatur über die unter Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Abgaben des Teilnahmeantrags oder andere Übermittlungsarten der Teilnahmeanträge wie etwa per Post, per Telefax oder per e-mail, sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste der Teilnahmeantrag schon mangels Formwahrung gemäß gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgVzwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Teilnahmeantragslängere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher ausreichend Zeit für das vollständige Hochladen desTeilnahmeantrags nebst Anlagen auf der Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform ein kostenloses 'Bietertool' erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitigvor Ablauf der Angebotsabgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
Die vorstehenden Ausführungen gelten gleichermaßen für die spätere Angebotsabgabe der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland