Fremdprüfungsleistungen für Oberflächenabdichtungssysteme Deponie Mertesdorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 651 / 949-15060
Fax: +49 651 / 949-18005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdprüfungsleistungen für Oberflächenabdichtungssysteme Deponie Mertesdorf
Auf den insgesamt 21 ha großen Deponiestandort im Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf sollen 2 bereits verfüllte Deponieabschnitte stillgelegt und mit einem DK II- Oberflächenabdichtungssystem abgedichtet werden.
Der Oberflächenbauabschnitt 1 (OBA1) umfasst etwa 44 000 m2 und der Oberflächenbauabschnitt 2 (OBA 2) fasst etwa 78 000 m2. Es werden beide Bauabschnitte parallel abgewickelt. Die Bauabschnitte liegen räumlich etwa 400 m voneinander entfernt. Es sind gemäß den Bundesqualitätsstandard die Fremdprüfungsleistungen (mineralisch und polymer) für beide Bauabschnitte zu erbringen.
Unter dem Galdberg 1
54318 Mertesdorf
Im Rahmen der Maßnahme zur Stilllegung der beiden Bauabschnitte auf der Deponie Mertesdorf werden Fremdprüfungsleistungen gem. Deponieverordnung erforderlich. Die dazugehörigen Baumaßnahmen beinhalten die Herstellung der Oberflächenabdichtung der Klasse II gem. DepV. Das Oberflächenabdichtungssystem besteht aus den folgenden Komponenten (von unten nach oben):
— Gasgängige Trag- und Ausgleichschicht
— Geosynthetische Tondichtungsbahn
— Kunststoffdichtungsbahn
— Kunststoffdränelement im OBA 1 / mineralische Entwässerungsschicht im OBA 2
— Rekultivierungsboden
Weiterhin gehört zu den Bauleistungen die Herstellung des Oberflächenentwässerungssystems, der Anschluss des aktiven Gasfassungssystems, die Vorbereitung der passiven Entgasung und die Herstellung des Wegesystems.
Die Leistung der Fremdprüfung umfasst die Durchführung der vorgeschriebenen Qualitätskontrollen gemäß Bundesqualitätsstandard (BQS) und dem darauf basierenden Qualitätsmanagementplans bezüglich aller Bauleistungen und Bauteile die in direktem Kontakt oder Einflussbereich des Oberflächenabdichtungssystems stehen.
Der voraussichtliche Baubeginn ist in der 2. Jahreshälfte 2021 geplant, die Voraussetzung dafür ist die Erteilung der Genehmigung durch die SGD-Nord.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden.
Die fremdprüfenden Stellen sind nach Anhang 1 Nummer 2.1 gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung (DepV) vom 30. Juni 2020 und dem Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard 9.1 „Qualitätsmanagement – Fremdprüfung beim Einbau mineralischer Baustoffe in Deponieabdichtungssystemen“ vom 5. August 2020 qualifiziert und verfügen über ausreichendes fach- und sachkundiges Personal.
Der Anbieter der Fremdprüfungsleistungen muss die Anforderungen an die Qualifikation einer fremdprüfenden Stelle, wie sie in der entsprechenden Richtlinie der BAM, Berlin, und der BQS 9.1 aufgestellt sind, erfüllen.
Mit dem Angebot sind im Einzelnen folgende Nachweise vorzulegen:
— Qualifikation des Büros, Firmenportrait,
— Akkreditierung des Prüflabors nach DIN EN ISO/IEC 17025: 2018; auf Grundlage der BAM-Richtlinie für Fremdprüfungsstellen im Deponie und nach DepV / BQS 9-1 für Fremdprüfungsstellen die beim Einbau von mineralischen Baustoffen nach Deponieverordnung (DepV) beteiligt sind; in der jeweils gültigen Fassung,
— Akkreditierung der Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020: 2012, auf Grundlage der BAM-Richtlinie für Fremdprüfungsstellen im Deponie und nach DepV / BQS 9-1 für Fremdprüfungsstellen die beim Einbau von mineralischen Baustoffen nach Deponieverordnung (DepV) beteiligt sind; in der jeweils gültigen Fassung.
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG),
— Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Bieter und Ihre Bevollmächtigten dürfen an dem Termin nicht teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.