Wartungserneuerung Storage- und Backup-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ISB-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.isb.rlp.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.voeb-service.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungserneuerung Storage- und Backup-Infrastruktur
Die ISB betreibt eine Storage- und Backup Infrastruktur an 2 Standorten in Mainz. Eingesetzt werden Produkte der Hersteller NetApp, CommVault, ProLion und Quantum.
Die bestehenden Wartungsverträge laufen zum 30.6.2021 aus. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die lückenlose Erneuerung der Wartung bis zum 30.6.2023.
Gefordert ist der Original Hersteller Support. Die genaue Bezeichnung, Menge und Supportlevel der eingesetzten Komponenten sind dem Dokument „Teil I Anlage A6 Preisblatt 2021-ISB-002“ zu entnehmen. Zu beachten ist, dass sich die SLA je Position unterscheiden können.
Die Vor-Ort-Betreuung in der ISB erfolgt nach Absprache. Die Komponenten sind als risikorelevant für den Betrieb der ISB eingestuft, daher wird erwartet dass die Aufgaben immer durch die gleichen handelnden Personen durchgeführt werden. Auch soll der Kreis der handelnden Personen möglichst klein gehalten werden. Es wird erwartet, dass begonnene Aktivitäten von denselben Ressourcen fertig gestellt werden. Die gesamte Kommunikation mit der ISB hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Zusätzlich zum Original-Herstellersupport ist ein eigener deutschsprachiger Support zu gewährleisten.
Der ISB sollten dedizierte Support-Mitarbeiter des Bieters zugewiesen werden, welche Informationen über den jeweiligen aktuellen Projektverlauf haben.
Erwartet wird ein qualifizierter Support-Helpdesk mit Spezialisierung auf Rechenzentrums-Inhalte (kein End-User-Support) und folgenden Inhalten:
— Erreichbarkeit des Supports 5 x 12 Stunden (Mo-Fr, 7.00-19.00 Uhr).
Im Fehlerfall muss bei kritischen und komplexen Störungen der Infrastruktur binnen 4 Stunden ein Vorort-Einsatz durch einen Techniker des Bieters erfolgen (Standorte - Holzhofstraße 4 / 7, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 30 und Heiligkreuz Weg 111, jeweils in Mainz),
— Das Support-Personal (remote und vor Ort) muss durch den Hersteller zertifiziert sein,
— Mind. 2 dedizierte Ansprechpartner müssen der ISB namentlich bekannt gegeben werden, und entsprechend umfassend in die Systemumgebung eingewiesen sein,
— Troubleshooting und Fehlerermittlung der Fehlerquelle, sowie der Erarbeitung einer geeigneten Wiederherstellungsstrategie,
— Übernahme sämtlicher im Rahmen eines Software- oder Hardware-Defekts mit dem Hersteller und / oder Mitarbeitern des Bieters notwendigen Kommunikation:
a. Ticket-Handling,
b. Koordination und Behebung von Sicherheitsbedrohungen und Software-Bugs mit dem Hersteller,
c. Eskalationsmanagement,
d. RMA-Tracking.
— Verwaltung aller Support-Cases in einem Ticket-System inkl. Kundenlogin für die ISB.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Es ist der Nachweis (Eigenerklärung) über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu erbringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen,
— Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern (entfällt bei Freiberuflern), die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters bezogen auf die geforderten Leistungsbestandteile liefert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZDT70.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Hingewiesen wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach §§ 155 ff GWB haben alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht.
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags bzw. Angebotes wird dieser / dieses in die Akte der beauftragten Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag bzw. Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Unterlagen auf wichtige Gründe (insbesondere Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse), die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen, und dies in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.
Der Auftraggeber ist bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer zu wenden.