PPK Vermarktung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV 03 EWL 2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ew-landau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
PPK Vermarktung
Übernahme/Umschlag, Transport und Vermarktung von Altpapier (PPK).
Landau in der Pfalz
Übernahme/Umschlag, Transport und Vermarktung von Altpapier (PPK) aus haushaltsnaher Erfassung der Stadt Landau:
— Voraussichtliche Menge ca. 3 840 Mg pro Jahr.
Optionale zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den AG
Der Vertrag endet spätestens am: 31.8.2025.
Zu II.2.5) und II.2.6)
Der Wertungspreis ermittelt sich über eine Saldierung der Erlös- und Aufwandspositionen, einer Prognose zur Eigenvermarktung der dualen Systeme, einer Prognose zur Errichtung einer eigenen Umschlagsanlage, sowie einem ökologischen Preismalus für die Transportstrecke.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de eingereicht werden müssen.
Angebote per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg dürfen nicht gewertet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind folgende Eigenerklärungen mit dem Angebot abzugeben:
— Angaben zur Eintragung in ein Handels-/Berufsregister,
—— ein aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) sowie eine Gewerbeanmeldung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt lll.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
—— Zum Nachweis ist eine entsprechende aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung, nicht älter als 12 Monate, des Finanzamtes dem Angebot beizufügen,
— Erklärung, dass Im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2,5 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 1 Mio. EUR bei sonstigen Schäden abgeschlossen wird oder dass eine solche Versicherung bereits besteht,
—— Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung eines zugelassenen Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
— Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen,
— Vertragserfüllungsbürgschaft (im Auftragsfall),
— Urkalkulation (im Auftragsfall).
Die in diesem Abschnitt lll.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber habengleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
— Vorlage von 3 Referenzen
—— Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EU-Eigenerklärung zur Eignung einzutragen.
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Leistungsumfang“ mit anzugeben:
—— die erbrachten Leistungen zur Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen müssen in Bezug auf die hier ausgeschriebene Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 75 % der Tonnage) aufweisen,
—— über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
—— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln,
— sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind,
— der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen,
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder
Vorlage eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Die in diesem Abschnitt lll.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber habengleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
— Vorlage einer Erklärung nach § 4 Abs. 1 LTTG oder Erklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8. März 2016 (GVBl. S. 178) samt besonderen Vertragsbedingungen zum LTTG,
—— Besondere Vertragsbedingungen LTTG: Vertragsstrafe und Kündigung aus wichtigem Grund,
— Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 122ff GWB entsprechend der beigefügten Eigenerklärung,
— Angabe über evtl. Eintragungen in das Gewerbezentralregister.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung sehen die Vertragsregelungen in den Vergabeunterlagen Vertragsstrafen vor. Näheres kann dem Vertragsentwurf, der Inhalt der Vergabeunterlagen ist, entnommen werden. Näheres hierzu in § 12 Vertragsstrafe des beigefügen Vertragsentwurfs zur Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Jeder Bieter hat die Möglichkeit, die PPK-Sammelware während der Angebotsfrist persönlich in Augenschein zu nehmen. Bitte melden Sie sich hierzu im Bedarfsfall unter 063 41/13- 8640 an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.landau.de