Objektplanung Wilfried-Dietrich-Halle Referenznummer der Bekanntmachung: 20210308

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schifferstadt
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schifferstadt.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXD2TA/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNXD2TA
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Wilfried-Dietrich-Halle

Referenznummer der Bekanntmachung: 20210308
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Schifferstadt beabsichtigt, Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Energetische Sanierung der Wilfried-Dietrich-Sporthalle in Schifferstadt zu vergeben. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Stadt Schifferstadt

Marktplatz 2

67105 Schifferstadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Schifferstadt beabsichtigt, Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Energetische Sanierung der Wilfried-Dietrich-Sporthalle in Schifferstadt zu vergeben. Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.

Die Sporthalle besteht aus drei Hallen: Sporthalle, Ringerhalle und Konditionshalle. Die Sporthalle hat eine Abmessung von 42 x 26 m und lässt sich dreiteilen, sie wird ganzjährig und 7 Tage die Woche von Schulen und Vereinen, zusätzlich auch für kulturelle Veranstaltun-gen, genutzt. Die Ringerhalle und die Konditionshalle dienen dem Olympiastützpunkt Ringen und Sportvereinen. Angegliedert an die drei Hallen sind Umkleiden, Sanitärräume, Nebenräume, ein Foyer und eine Gaststätte. Eine ausziehbare Tribüne in der Sporthalle bietet Platz für die Zuschauer. Gemäß der Baugenehmigung aus dem Jahr 1967 durften sich bei Veranstaltungen bis zu 1950 Personen (Zuschauer + Sportler) in der Halle aufhalten. Durch eine Gefahren-Verhütungsschau der Kreisverwaltung im Jahr 2016 wurden gravierende brand-schutztechnischen Mängel aufgenommen, zahlreiche Ertüchtigungen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes gefordert. Das Brandschutzkonzept ist in Bearbeitung und daher noch nicht genehmigt. Aufgrund der anhaltenden brandschutztechnischen Missstände wurde die Sporthalle im Herbst 2020 als Versammlungsstätte gesperrt. Zurzeit ist die Sporthalle nur noch für die Nutzung des Schul- und Vereinssports mit maximal 199 Personen freigegeben. Die Wilfried-Dietrich-Sporthalle in Schifferstadt soll komplett saniert werden, da viele Bauteile ihre Lebensdauer erreicht haben, die Halle einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand fordert und die Umweltbelastung mit CO2 verringert werden soll. Die Halle wurde 1967 gebaut und erhielt im Rahmen einer größeren Sanierung 1991 das heutige Dach. 2011 wurde ein Anbau ergänzt. In den letzten Jahren wurden bereits Sanierungsmaßnahmen in der Konditionshalle und der Ringerhalle durchgeführt. Ziel des beschlossenen Sanierungspakets ist die annähernd CO2-neutrale Sanierung der Sporthalle mit Umkleiden, Sanitärräume, Nebenräumen, Foyer sowie der Gastronomie (KG 300-400 ca. 6,5 Mio. EUR brutto). Die energetische Sanierung der Außenhülle umfasst alle Gebäudebereiche, außer dem Anbau von 2011. Bei der Sanierung ist ein besonderes Augenmerk auf die brandschutztechnische Ertüchtigung des gesamten Gebäudekomplexes als auch auf die Schadstoffsanierung belasteter Baustoffe und Bauteile zu legen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/08/2021
Ende: 01/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien:

— nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers,

— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters,

— nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters,

— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.

Wichtiger Hinweis:

Für die Bewertung wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz (Referenzleistung des Bewerbers, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und Bauleiter) berücksichtigt. Die Referenzen sind durch den Bewerber entsprechend in den Formblättern zu priorisieren. Erfolgt auch nach ggf. erfolgter Nachforderung keine Priorisierung der Referenzen, so wird dies die Vergabestelle vornehmen und entsprechend die Wertung vornehmen.

Das Einreichen von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.

Dabei wird die Referenzleistung des Bewerbers wie folgt bewertet:

— Kriterium „Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe“:

—— ab Gemeinschaftshalle/Dorfgemeinschaftshaus oder ähnliches 1 Punkt,

—— ab Sporthalle 2 Punkte,

—— ab Sporthalle mit Tribüne 3 Punkte,

—— ab Sporthalle mit mindestens 2 Hallen und mind. 1 Tribüne 5 Punkte,

— Kriterium „Art der Planungsaufgabe“:

—— Neubau 1 Punkt,

—— Sanierung/Umbau 3 Punkte,

— Kriterium „Komplexität der Planungsaufgabe“:

—— ab Honorarzone III 1 Punkt,

—— ab Honorarzone IV oder höher 2 Punkte,

— Kriterium „Bauvolumen KG 200 bis 700 netto“ des Vorhabens:

—— ab 3 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 1 Punkt,

—— ab 5 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 2 Punkte,

— Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“:

—— ab LP 1 bis mindestens 5 1 Punkt,

—— LP 1 bis 9 2 Punkte,

— Kriterium „Aktualität der Planungsaufgabe“:

—— Referenz aus dem Jahr 2016 1 Punkt,

—— Referenz aus dem Jahr 2017/2018 2 Punkte,

—— Referenz aus dem Jahr 2019/2020 oder später 3 Punkte.

Dementsprechend können für die nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers maximal 17 Punkte erreicht werden.

Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt gewertet:

— Kriterium „Qualifikation des Projektleiters“:

—— ab Technische Ausbildung 1 Punkt,

—— ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte,

—— ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte,

— Kriterium „Berufserfahrung des Projektleiters“:

—— ab 3 Jahre 1 Punkt,

—— ab 5 Jahre 2 Punkte,

—— ab 7 Jahre 3 Punkte,

—— ab 10 Jahre 4 Punkte,

—— ab 15 Jahre 5 Punkte.

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.

Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt gewertet:

— Kriterium „Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters“:

—— ab technische Ausbildung 1 Punkt,

—— ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte,

—— ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte,

— Kriterium „Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters“:

—— ab 3 Jahre 1 Punkt,

—— ab 5 Jahre 2 Punkte,

—— ab 7 Jahre 3 Punkte,

—— ab 10 Jahre 4 Punkte,

—— ab 15 Jahre 5 Punkte.

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.

Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters wird wie folgt gewertet:

— Kriterium „Qualifikation des Bauleiters“:

—— ab Technische Ausbildung 1 Punkt,

—— ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte,

—— ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte,

— Kriterium „Berufserfahrung des Bauleiters“:

—— ab 3 Jahre 1 Punkt,

—— ab 5 Jahre 2 Punkte,

—— ab 7 Jahre 3 Punkte,

—— ab 10 Jahre 4 Punkte,

—— ab 15 Jahre 5 Punkte.

Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Bauleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Abweichend davon wird das Kriterium vertraglich übernommene Leistungen wie folgt bewertet:

— Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“:

—— ab LP 8 und 9 1 Punkt,

—— LP 1 bis 9 2 Punkte.

Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.

Insgesamt ergibt sich eine maximal Punktzahl von 98 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektive Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I) (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II) (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung „Architekt“ berechtigt ist durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer.

Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Architekt“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Ein-tragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweist.

Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ – dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Be-werbergemeinschaft zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ – des Jahresgesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens netto [Betrag gelöscht] EUR als Durchschnittswert,

2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ – des Jahresumsatzes im Leistungsbereich Planung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1-7 HOAI der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens netto [Betrag gelöscht] EUR als Durchschnittswert,

3. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ – des Jah-resumsatzes im Leistungsbereich Objektüberwachung und Objektbetreuung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 8 und 9 HOAI der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens netto [Betrag gelöscht] EUR als Durchschnittswert,

4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung – oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen – mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Siehe oben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ – zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleis-tungen im Bereich Objektplanung – Gebäude und Innenräume – gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1 bis 9 HOAI,

2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters,

3. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters,

4. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bauleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Erbringung der Leistung ist Bewerbern, die zur Führung der Bezeichnung „Architekt“ berechtigt sind und dies durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweisen können, vorbehalten.

Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Architekt“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage des Eintragungsnachweises in die Architektenliste oder einer entsprechenden Bescheinigung der Architektenkammer nachweist (Vgl. Ziffer III.1.1) dieser Bekanntmachung).

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bedingungen sind dem Entwurf des Objektplanervertrags in den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXD2TA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021

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