TGA Wilfried-Dietrich-Halle Referenznummer der Bekanntmachung: 20210308
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schifferstadt
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schifferstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA Wilfried-Dietrich-Halle
Die Stadt Schifferstadt beabsichtigt, Leistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 für die Energetische Sanierung der Wilfried-Dietrich-Sporthalle in Schifferstadt zu vergeben. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.
Stadt Schifferstadt
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Die Stadt Schifferstadt beabsichtigt, Leistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung i.S.v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 für die Energetische Sanierung der Wilfried-Dietrich-Sporthalle in Schifferstadt zu vergeben. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.
Die Sporthalle besteht aus 3 Hallen: Sporthalle, Ringerhalle und Konditionshalle. Die Sporthalle hat eine Abmessung von 42 x 26 m und lässt sich dreiteilen, sie wird ganzjährig und 7 Tage die Woche von Schulen und Vereinen, zusätzlich auch für kulturelle Veranstaltungen, genutzt. Die Ringerhalle und die Konditionshalle dienen dem Olympiastützpunkt Ringen und Sportvereinen. Angegliedert an die 3 Hallen sind Umkleiden, Sanitärräume, Nebenräume, ein Foyer und eine Gaststätte. Eine ausziehbare Tribüne in der Sporthalle bietet Platz für die Zuschauer. Gemäß der Baugenehmigung aus dem Jahr 1967 durften sich bei Veranstaltungen bis zu 1 950 Personen (Zuschauer + Sportler) in der Halle aufhalten. Durch eine Gefahren-Verhütungsschau der Kreisverwaltung im Jahr 2016 wurden gravierende brandschutztechnischen Mängel aufgenommen, zahlreiche Ertüchtigungen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes gefordert. Das Brandschutzkonzept ist in Bearbeitung und daher noch nicht genehmigt. Aufgrund der anhaltenden brandschutztechnischen Missstände wurde die Sporthalle im Herbst 2020 als Versammlungsstätte gesperrt. Zurzeit ist die Sporthalle nur noch für die Nutzung des Schul- und Vereinssports mit maximal 199 Personen freigegeben.
Die Wilfried-Dietrich-Sporthalle in Schifferstadt soll komplett saniert werden, da viele Bauteile ihre Lebensdauer erreicht haben, die Halle einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand fordert und die Umweltbelastung mit CO2 verringert werden soll. Die Halle wurde 1967 gebaut und erhielt im Rahmen einer größeren Sanierung 1991 das heutige Dach. 2011 wurde ein Anbau ergänzt. In den letzten Jahren wurden bereits Sanierungsmaßnahmen in der Konditionshalle und der Ringerhalle durchgeführt. Ziel des beschlossenen Sanierungspakets ist die annähernd CO2-neutrale Sanierung der Sporthalle mit Umkleiden, Sanitärräumen, Nebenräumen, Foyer sowie der Gastronomie (KG 300 - 400 ca. 6,5 Mio. EUR brutto). Die energetische Sanierung der Außenhülle umfasst alle Gebäudebereiche, außer dem Anbau von 2011. Bei der Sanierung ist ein besonderes Augenmerk auf die brandschutztechnische Ertüchtigung des gesamten Gebäudekomplexes als auch auf die Schadstoffsanierung belasteter Baustoffe und Bauteile zu legen.
Die Bearbeitung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien nebst Gewichtung:
— nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers,
— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters,
— nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters,
— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters
Wichtiger Hinweis:
Für die Bewertung wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz (Referenzleistung des Bewerbers, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter und Bauleiter) berücksichtigt. Die Referenzen sind durch den Bewerber entsprechend in den Formblättern zu priorisieren. Erfolgt auch nach ggf. erfolgter Nachforderung keine Priorisierung der Referenzen, so wird dies die Vergabestelle vornehmen und entsprechend die Wertung vornehmen. Das Einreichen von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei wird die Referenzleistung des Bewerbers wie folgt bewertet:
— Kriterium „Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe“
Ab Gemeinschaftshalle / Dorfgemeinschaftshaus oder ähnliches 1 Punkt
Ab Sporthalle 2 Punkte
Ab Sporthalle mit Tribüne 3 Punkte
Ab Sporthalle mit mindestens 2 Hallen und mind. 1 Tribüne 5 Punkte
— Kriterium „Art der Planungsaufgabe“
Neubau 1 Punkt
Sanierung / Umbau 3 Punkte
— Kriterium „Bauvolumen KG 200 bis 700 netto“ des Vorhabens
Ab EUR 3 Mio. netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 1 Punkt
Ab EUR 5 Mio. netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 2 Punkte
— Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“
Ab LP 1 bis mindestens 5 1 Punkt
LP 1 bis 9 2 Punkte
— Kriterium „Aktualität der Planungsaufgabe“
Referenz aus dem Jahr 2016 1 Punkt
Referenz aus dem Jahr 2017 / 2018 2 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2019 / 2020 oder später 3 Punkte
Dementsprechend können für die nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers maximal 15 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt gewertet:
— Kriterium „Qualifikation des Projektleiters“
Ab Technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
— Kriterium „Berufserfahrung des Projektleiters“
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt gewertet:
— Kriterium „Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters“
Ab technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
— Kriterium „Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters“
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters wird wie folgt gewertet:
— Kriterium „Qualifikation des Bauleiters“
Ab Technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
— Kriterium „Berufserfahrung des Bauleiters“
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Bauleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Abweichend davon wird das Kriterium vertraglich übernommene Leistungen wie folgt bewertet:
— Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“
Ab LP 8 und 9 1 Punkt
LP 1 bis 9 2 Punkte
Dementsprechend können maximal 25 Punkte erreicht werden.
Insgesamt ergibt sich eine maximal Punktzahl von 90 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektive Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
Die Bearbeitung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtanspruch auf Beauftragung der Bearbeitungsstufe II.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung „Ingenieurin / Ingenieur“ berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Ingenieurin / Ingenieur“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
Nachweis — zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ — dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis — zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ — des Jahresgesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens netto [Betrag gelöscht] EUR als Durchschnittswert.
2. Nachweis — zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ — des Jahresumsatzes im Leistungsbereich Planung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 1-7 HOAI der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens netto [Betrag gelöscht] EUR als Durchschnittswert.
3. Nachweis — zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Jahresumsätze“ — des Jahresumsatzes im Leistungsbereich Objektüberwachung und Objektbetreuung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 8 und 9 HOAI der letzten 3 Geschäftsjahre von mindestens netto [Betrag gelöscht] EUR als Durchschnittswert.
4. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung — oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen — mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Siehe oben
1. Nachweis — zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ — zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 — 9 HOAI.
2. Nachweis — zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektleiter“ — über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
3. Nachweis — zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Projektleiter“ — über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.
4. Nachweis — zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bauleiter“ — über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters.
Die Erbringung der Leistung ist Bewerbern, die zur Führung der Bezeichnung „Ingenieurin / Ingenieur“ berechtigt sind und dies durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen können, vorbehalten.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Ingenieurin / Ingenieur“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXD2TN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: [removed]
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.