Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung und Erweiterung Nordpfalzgymnasium Kirchheimbolanden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheimbolanden
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67292
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donnersberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.donnersberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung und Erweiterung Nordpfalzgymnasium Kirchheimbolanden
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. §§ 53 ff. HOAI zur Sanierung / Erweiterung der Sporthalle des NPG, Kirchheimbolanden.
Kirchheimbolanden
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technischen Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI zur Sanierung / Erweiterung der Sporthalle des NPG, Kirchheimbolanden auf dem Grundstück Dr.-Heinrich-von-Brunck-Straße 47, 67292 Kirchheimbolanden Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
A. Raumprogramm
Hallenplanung im Rahmen des Bestandes 2.OG Tribüne mit Toilettenanlage 1.OG Sporthalle rd. 535 qm / Höhe 7,33 m Geräteräume Umkleiden mit Dusche und WC EG Kraft- und Trainingsraum Abstellraum Umkleiden mit Dusche und WC Sanitätsraum Lehrerbereich mit Umkleiden Dusche und WC Luftraum neue Halle UG UG Neue Halle rund 224 qm / Höhe rd. 6,40 m Geräteräume Kellerräume/Technik Bereich für Vereine Das Treppenhaus über alle Etagen Somit müssen im Erweiterungsbau in 160 m2 2 Umkleiden mit Dusche und WC Anlagen, sowie ein Geräteraum für den Außenbereich untergebracht werden.
Das Bestandsgebäude ist über alle Etagen barrierefrei umzugestalten.
Errichtung einer Aufzuganlage
B. Technische Aspekte:
Der Gebäudekomplex wurde Ende der 1960er Jahre errichtet.
Weitere Beschreibung Anlage 10 Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technischen Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphase 5, 6, 7 und 8/9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen / Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben.
Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Objektplanung Gebäude und der Tragwerksplanung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
— die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen bis 30.4.2021 vollständig erbracht werden,
— Zwischen der Leistungsphase 3 und 4 soll ein Förderantrag im Rahmen der Sportförderung / Schulbau gestellt werden. Die weitere Zeitschiene ist davon abhängig, ob ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wird. Anderenfalls sind die Vorgaben aus dem Förderbescheid maßgeblich. Fixe Termine für Leistungsphasen 5 und 6 sowie die weiteren Leistungsphasen können nicht benannt werden,
— Die für den Erweiterungsbau erforderlichen Bauleistungen sollen möglichst noch im Herbst 2021 begonnen werden.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technischen Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7 und 8/9 – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen / Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen / Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb sind keine Teilnahmeanträge eingegangen. Daraufhin wurde das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, bei dem vier Firmen aufgefordert wurden, durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stetten (Pfalz)
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67294
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/