Gutachten „Mindestanforderungen Internetzugangsdienst“ Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/001/Z25-7
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 017-039090)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bnetza.de/beschaffung
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten „Mindestanforderungen Internetzugangsdienst“
Die Bundesnetzagentur legt fest, welche Anforderungen ein „schneller Internetzugangsdienst“ zukünftig erfüllen muss. Hierbei kann sie neben der sicherzustellenden Bandbreite im Download auch weitere Anforderungen u. a. bezüglich der Dienstequalität vorgeben, um die soziale und wirtschaftliche Teilhabe der Endnutzer in den Grenzen des angemessenen Breitbandinternetzugangsdienstes sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ergibt sich u. a. die im Gutachten zu untersuchende Frage, welche technischen Voraussetzungen ein Breitbandinternetzugangsdienst erfüllen muss, um alle Anhang-V-Dienste sowie Online-Inhaltedienste im marktüblichen Umfang und Teleheimarbeit als einen konkret aufgeführten Anwendungsfall im üblichen Umfang zu ermöglichen. Weitere Fragestellungen und Leistungen sind der Anlage 01 - Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/04/2021
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/05/2021