Sammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen im Nationalparklandkreis Birkenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: KBIR-2021-0105
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen im Nationalparklandkreis Birkenfeld
Los 1 Erfassung, Sammlung und Beförderung von Restabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld
Los 2 Sammlung und Beförderung von Sperrabfall (Holz- und Restsperrabfall), Altmetall und Elektro-/Elektronik-Altgeräten im Nationalparklandkreis Birkenfeld
Los 3 Erfassung, Sammlung und Beförderung von Bioabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld
Los 4 Los 1, Los 2 und Los 3 in Kombination (Kombinationslos).
Erfassung, Sammlung und Beförderung von Restabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld
Nationalparklandkreis Birkenfeld
— Erfassung, Sammlung und Beförderung von Restabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld in Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 60 l bis 1 100 l in einem Umfang von ca. 31 858 Behältern und in Säcken in einem Umfang von ca. 71 289 Stück pro Jahr,
— Gestellung und Abfuhr von Containern in einem Umfang von ca. 239 Abfuhrvorgängen pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Sammlung und Beförderung von Sperrabfall (Holz- und Restsperrabfall), Altmetall und Elektro-/Elektronik-Altgeräten im Nationalparklandkreis Birkenfeld
Nationalparklandkreis Birkenfeld
— Sammlung und Beförderung von Sperrabfall (Holz- und Restsperrabfall), Altmetall und Elektro-/Elektronik-Altgeräten im Nationalparklandkreis Birkenfeld in einem Umfang von ca. 3 230 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Erfassung, Sammlung und Beförderung von Bioabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld
Nationalparklandkreis Birkenfeld
— Erfassung, Sammlung und Beförderung von Bioabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld in Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 660 l in einem Umfang von ca. 957 Behältern sowie die Reinigung des Behälterbestandes in einem Umfang von ca. 6 Reinigungsvorgängen pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Los 1, Los 2 und Los 3 in Kombination (Kombinationslos)
Nationalparklandkreis Birkenfeld
— Erfassung, Sammlung und Beförderung von Restabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld in Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 60 l bis 1 100 l in einem Umfang von ca. 31 858 Behältern und in Säcken in einem Umfang von ca. 71 289 Stück pro Jahr,
— Gestellung und Abfuhr von Containern in einem Umfang von ca. 239 Abfuhrvorgängen pro Jahr,
— Sammlung und Beförderung von Sperrabfall (Holz- und Restsperrabfall), Altmetall und Elektro-/Elektronik-Altgeräten im Nationalparklandkreis Birkenfeld in einem Umfang von ca. 3 230 Mg pro Jahr,
— Erfassung, Sammlung und Beförderung von Bioabfall im Nationalparklandkreis Birkenfeld in Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 660 l in einem Umfang von ca. 957 Behältern sowie die Reinigung des Behälterbestandes in einem Umfang von ca. 6 Reinigungsvorgängen pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: siehe Block A der Vergabeunterlagen Ziffer 3.3.6
— Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
— Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten 3 Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt,
— Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen,
— Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist,
— Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen,
— Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Auszug aus den Vergabeunterlagen
Allgemeiner Jahresumsatz:
— Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Spezifischer Jahresumsatz
— Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
— Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in Block B stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zu-schlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: siehe Block A der Vergabeunterlagen Ziffer 3.3.6.
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
— Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger],
Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
— Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Einwohnerzahl) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
— die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die haushaltsnahe Sammlung von Siedlungsabfällen ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 40 000 Einwohner) aufweisen,
— über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
— aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Einwohnerzahl zu ermitteln,
— Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Hinweis zu Kombinationslos 4:
Der Bieter hat für das Kombinationslos 4 eine Referenzangabe, die in Bezug auf die haushaltsnahe Sammlung von Siedlungsabfällen ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 40 000 Einwohner) aufweist, anzugeben.
Weiter ist vorzulegen:
— Der Betriebsstandort zur Leistungserbringung hat sich im Landkreis Birkenfeld zu befinden. Hierzu muss der Bieter mindestens eine Betriebsstätte im Sinne der § 12 Abgabenordnung im Landkreis unterhalten. Andere Gestaltung sind zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen steuerrechtlich im Landkreis Birkenfeld anfallen,
— Angaben zu den Beschäftigten,
— Angaben zur Leistungserbringung,
— Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart.
Oder
— Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: siehe Block A der Vergabeunterlagen Ziffer 3.3.6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Preis ist das alleinige Wertungskriterium.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5EYYR4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.