St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen — Elektrotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 0119.00_19 VE_440 - Elektrotechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen — Elektrotechnik
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F Gewerk VE_440 Elektrotechnik.
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Salzburger Str. 15
67067 Ludwigshafen
— ca. 200 km Kabel / Leitungen,
— 5 OP-Säle,
— ca. 1 500 Leuchten.
Blitzschutzanlage
— ca. 250 Stck. Lichtrufterminals,
— ca. 250 Stck. SAA Lautsprecher,
— ca. 1 300 Stck. autom. Rauchmelder,
— ca. 80 km Duplex Datenkabel.
BOS Anlage
— ca. 40 Patientenbetten Medienversorgungsschienen,
— ca. 12 Intensivbetten Versorgungsschienen,
— ca. 200 KNX Präsenzmelder.
Voraussichtliche Ausführung KW 23/2021 bis KW 10/2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroinstallationen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54DT0K.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland