55 und 12 (in Option) KdoW einschließlich Materialgrundlagen und Ausbildung Referenznummer der Bekanntmachung: Q U2BM MA015 HA105
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
55 und 12 (in Option) KdoW einschließlich Materialgrundlagen und Ausbildung
KdoW einschließlich Materialgrundlagen und Ausbildung.
Werk des Auftragnehmers (Lieferung nach Ochtrup)
55 Stück (und 12 Stück in Option) Feuerwehr-Führungsfahrzeuge Kommandowagen (KdoW), ungeschützt, jeweils bestehend aus einem geländegängigen Fahrgestell mit Eigenantrieb zur Beförderung von min. 3 Einsatzkräften, feuerwehrtechnischer Beladung, 4 festverbauten Funkgeräten sowie erweiterter Kommunikationsausstattung zum Führen mehrerer Einsatzkräfte.
Technische Merkmale des Fahrzeugs:
— entspricht den Vorgaben der DIN EN 1846-1, DIN EN 1846-2 und DIN 15407-5, sofern innerhalb der Leistungsbeschreibung (Bestandteil der Verdingungsunterlagen) keine abweichenden Forderungen beschrieben werden,
— zulässige Gesamtmasse max. 3 500 kg,
— Geländegängiges Fahrgestell gemäß DIN1846-1 Kategorie 3 (mit folgenden Abweichungen: Rampenwinkel mind. 22o; Überhangwinkel V /H min. 29o / 24o; Bodenfreiheit min. 220 mm),
— Aufnahme vollständiger technischer Beladung nach DIN 15407-5, sowie Bundeswehr spezifischen Anteilen.
Materialgrundlagen (unvollständige Auflistung):
— Materialliste (zu erstellen nach Arbeitsweisung Nr. 43 - Richtlinien für das Erarbeiten der Anlagenblätter Ausstattungsanweisung),
— Gefährdungsbeurteilung (zu erstellen nach Bereichsvorschrift BAAINBw C1-2010/0-7001),
— Vereinfachte Umweltverträglichkeitsanalyse (zu erstellen nach Bereichsvorschrift BAAINBw C1-2030/0-7001),
— Bedienungsanleitung sowie ein an die Bundeswehr angepasstes Fristenkonzept.
Eine Beschaffung von 12 KdoW ist als Option vorgesehen. Soweit die Option gezogen wird, sind die Options-Fahrzeuge innerhalb von 12 Monaten nach Abruf zu liefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung gemäß Formular BAAINBw-B-V 047 (falls zutreffend), ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft unterschrieben.
Die Unterlage ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
b) Ausgefüllte Eigenerklärung gemäß Formular BAAINBw-B-V 034,
c) formlose Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
d) formlose Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder beantragt wurde,
Die unter a) - d) geforderten Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
a) Nachweis über die Fertigung / Auslieferung und Fertigungszeiten von mindestens 30 Fahrzeugen der Klasse KdoW (oder vergleichbar) pro Jahr im Jahresschnitt der letzten 5 Jahre. Anzugeben sind Auftraggeber sowie zugehöriger Auftragsumfang,
b) Nachweis über Erfahrung in der Anwendung von militärspezifischen Normen/Vorschriften (z.B. MIL-STD, STANAG, etc.),
Die unter a) - b) geforderten Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm genutzt werden kann.
Die Unterlage ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin (12.5.2021, 13.00 Uhr) in deutscher Sprache einzureichen. Per Brief, Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
2. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
3. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem
Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut eine Beurteilung der Eignung treffen.
4. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrags (siehe Ziffer IV.2.2) eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit