Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel der Telearbeitsplätze nach DGUV Vorschrift 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-057-EU-ABIMO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55214
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel der Telearbeitsplätze nach DGUV Vorschrift 3
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß der nationalen DGUV Vorschrift 3 nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen und in diesem Zustand erhalten werden. Diese sind auf Beschädigungen der stromführenden Leitungen zu prüfen (Fehlerstromprüfung). Das Ergebnis der Prüfungen ist zu dokumentieren sowie der erfolgte Prüftermin (Monat/Jahr) auf den Geräten zu vermerken (Prüfplakette).
Gegenstand der Maßnahme ist die Auswahl eines Auftragnehmers für die Überprüfung bzw. Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 an den bundesweiten Telearbeitsplätzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Auftraggeberin in einem Turnus von 24 Monaten.
Der Vertrag tritt zum Monatsbeginn nach Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von 24 Monaten (2 Vertragsjahren).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich 2 Mal automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, sofern der Vertrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet mithin spätestens mit Ablauf des vierten Vertragsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Auftragsvolumen beträgt jährlich ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto. Auf die gesamte Laufzeit von 4 Jahren bezogen beträgt das Auftragsvolumen somit ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto.
Einsatzgebiet sind die jeweiligen deutschlandweiten Telearbeitsplätze, erfüllt ist die Anforderung mit Eingabe der Daten in „meine BGHM“.
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß der nationalen DGUV Vorschrift 3 nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen und müssen in diesem Zustand erhalten werden.
Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und stationären und nichtstationären Anlagen. Diese sind auf Beschädigungen der stromführenden Leitungen zu prüfen (Fehlerstromprüfung). Das Ergebnis der Prüfungen ist zu dokumentieren sowie der erfolgte Prüftermin (Monat/Jahr) auf den Geräten zu vermerken (Prüfplakette).
Hierbei gelten folgende Maximalwerte als Abweichung vom Richtwert des Prüfungsturnus 6 Monate:
— in Büros/Telearbeitsplätze ist der Prüfungsturnus maximal 24 Monate.
Europäische Normen, soweit nicht bereits in den geltenden Vorschriften eingearbeitet, und/oder vergleichbare Vorschriften anderer EU-Staaten sind hier nicht anwendbar. Es gelten ausschließlich die deutschen Vorschriften der DGUV Vorschrift 3, der DIN VDE 0701-0702 und der Betriebssicherheitsverordnung.
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der in den nächsten 4 Jahren die Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 an diversen Telearbeitsplätzen übernimmt.
Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden.
Das Gesamtvolumen beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR, netto für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Der Vertrag tritt zum Monatsbeginn nach Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von 24 Monaten (2 Vertragsjahren).
Die Vertragslaufzeit verlängert sich 2 Mal automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, sofern der Vertrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet mithin spätestens mit Ablauf des vierten Vertragsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es besteht optional die Möglichkeit den Vertrag um 2x ein weiters Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— HRA/HRB-Nummer inkl. Registergericht oder UST-ID-Nummer. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung derzuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt,
— Unternehmensdarstellung (max. 2 DIN A4-Seiten).
— Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre,
— Betriebshaftpflichtversicherung,
— 3 nachprüfbare Referenzen.
Nach § 48 Abs. 8 VgV werden Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, zugelassen. Dazu ist das Zertifikat als Kopie einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Vergabeverfahren eine Präqualifizierung die geforderten Nachweise ersetzen kann, sofern es diese umfasst.
— Eigenerklärung des Bieters, das die mit der Prüfung betrauten Personen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen:
—— elektrotechnischen Ausbildung oder ähnlichen Qualifikation,
—— aktualisierte Kenntnisse,
—— mind. einjährige Erfahrung bei Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln.
— Eigererkärung des Bieters, dass die einzusetzenden Prüfgeräte, die den Anforderungen der DIN VDE 0701-0702 i. V. m. den Anforderungen der BDUV-Information 203-070 entsprechen.
Die Auftraggeberin behält sich vor entsprechende Nachweise, Datenblätter o. ä. auch während der Vertragsdurchführung nachzufordern.
Europäische Normen oder vergleichbare Vorschriften anderer EU-Staaten sind hier nicht anwendbar. Es gelten ausschließlich die deutschen Vorschriften der DGUV Vorschrift 3, der DIN VDE 0701-0702 oder der Betriebssicherheitsverordnung.
Ausführungsbeginn ist ab dem Monatsersten des auf den Zuschlag folgenden Monates. Die ausstehenden Prüfungen sind zeitnah abzuschließen. Der Prüfungsrhythmus ist der Beginn der einzelnen Prüfungen, die voraussichtlichen Termine sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB),
— § 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
— § 17, Abs.6 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(9) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 5 um 5 Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
— § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.