Referierende im Arbeitsschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-013-EU-P
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Referierende im Arbeitsschutz
Gegenstand der Vergabemaßnahme ist es, geeignete externe referierende Personen mit ausgeprägten sozial-kommunikativen Kompetenzen zu finden.
Es wird davon ausgegangen, dass jährlich ca. 995 Veranstaltungen der 13 Seminartypen angeboten werden. Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert auf Grundlage des Bedarfs der vergangenen Jahre. Eine Mindestabnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 1.1.2022. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Es ist vorgesehen, Rahmenverträge mit bis zu 35 Bietern abzuschließen. Im Rahmen der Einsatzplanung werden bei der Zuteilung der Referierenden die Verfügbarkeiten, Honorarsätze pro Leistungseinheit und die Reisekosten berücksichtigt.
Bad Bevensen
Bad Wilsnack
Eppstein
Illertissen
Jößnitz
Lengfurth
Nümbrecht
Schierke
Schwelm
Sennfeld
Nonnweiler
Stuttgart
Die Orte können in Einzelfällen einer Änderung unterliegen.
Die Auftraggeberin führt im Rahmen ihres gesetzlichen Qualifizierungsauftrages Seminare für die Versicherten ihrer Mitgliedsunternehmen durch. Dazu bietet die Auftraggeberin als einer der größten Bildungsträger Deutschlands ein umfangreiches Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm für Multiplikatoren und Verantwortliche aus ihren Mitgliedsunternehmen an. Die Angebote sind handlungsorientiert und zielen auf die nachhaltige Kompetenzverbesserung der Teilnehmenden ab.
Die ausgeschriebenen Seminare der Präventionsleistung „Qualifizierung“ werden zum größten Teil in den Bildungsstätten der Auftraggeberin durchgeführt. In Einzelfällen können Seminarveranstaltungen auch an anderen Orten im Bundesgebiet stattfinden.
Das Seminar mit maximal 26 Teilnehmern richtet sich an Sicherheitsbeauftragte, Betriebsratsmitglieder, Meisterinnen und Meister und Führungskräfte. Ziel der Seminare ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Handlungs-, Methoden- und Fachkompetenzen so zu entwickeln und zu erweitern, dass sie in ihrem jeweiligen Berufsumfeld sicher und kompetent agieren können.
Die Seminare werden im Teamteaching durchgeführt. Jedes Seminar wird von mindestens 2 referierenden Personen durchgeführt. Die referierende Person 1 ist Beschäftigter der Auftraggeberin und verantwortet die Seminarleitung. Die referierende Person 2 fungiert als Co-Referent/in, diese Leistung ist Gegenstand der Ausschreibung und durch den Bieter anzubieten.
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung HRA/B bzw. Gewerbeanmeldung oder anderer Zulassungsnachweis
Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre sind anzugeben im Formblatt „Eignung“, Dokument 07 der Vergabeunterlagen.
Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB, Formblatt „Eigenerklärung“, Dokument 06
Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt, Dokument 05, aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt. Alle Anforderungen müssen erfüllt und durch Nachweise bzw. Eigenerklärung des Anbieters (Dokument 07, Eignung, Punkt 2.2 und Angebotsformblatt Dokument 05) belegt werden, andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Die eingereichten Unterlagen und sonstige schriftliche Zusicherungen werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil.
— Profil/VITA der referierenden Person/Bieter auf max. 2 DIN A 4 Seiten:
Die referierende Person/Bieter muss über die notwendigen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen (siehe 4.2) u. a.
— Grundlegende Kenntnisse im Bereich HSE (Health, Safety, Enviroment),
— mehrjährige praktische Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit,
— die Befähigung, (ggf. nach Einweisung durch Seminartechniker der BS) Modelle und Geräte in ausgewählten Praxisfeldern zu erläutern und Arbeitsmittel ohne spezielle Unterweisung und Beauftragung zu bedienen,
— grundlegende Kenntnisse im Gesundheits- und Arbeitsschutz,
— mindestens 2 Jahre praktische Tätigkeiten im Bereich der betrieblichen Aus- und Fortbildung oder in anderen Bereichen der Erwachsenenbildung.
Nachweis durch: Auflistung (Dauer, Umfang, Inhalte) von mindestens 2 Referenzen je Referierendem entsprechend den Wertungskriterien aus der Tabelle, Punkt 2 im Dokument 03a „Bewertung und Zuschlag“ zur einschlägigen Berufserfahrung/praktische Erfahrung. Vor dem Hintergrund, dass die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat, werden hier die Erfahrungen (Berufserfahrung, fachliche bzw. pädagogische Erfahrung) der referierenden Person bewertet.
Für Unterauftragnehmer gelten die gestellten Anforderungen zu den Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe und/oder sofern die Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach §§ 45,46 VgV mittels Unterauftragnehmer erbracht werden entsprechend. Die Auftraggeberin behält sich vor, diese im Rahmen der Angebotswertung anzufordern. Bietergemeinschaften werden als Einzelbieter behandelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder Erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf 10 Kalendertage verkürzt.