Einführungs- und Umsetzungsstrategie BIM im Bundesbau, Wirkbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 21-BIM-002
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 071-181276)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXPDYRCYMHL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.abb-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführungs- und Umsetzungsstrategie BIM im Bundesbau, Wirkbetrieb
Der Bund ist als öffentlicher Auftraggeber für eine Großzahl an Bauvorhaben verantwortlich. Um deren Umsetzung langfristig effektiver zu gestalten, werden das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für alle Bundesbauprojekte die Methode Building Information Modeling (BIM) einführen.
Zuständig hierfür ist die beim Amt für Bundesbau Rheinland-Pfalz (ABB) angesiedelte Geschäftsstelle BIM (GS BIM), die im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen als Vertreterin des BMI als Auftraggeberin (AG) auftritt. Derzeit wird eine BIM-Einführungsstrategie – der „Masterplan BIM für Bundesbauten“ – erarbeitet. In dem voraussichtlich im Frühjahr 2021 zu veröffentlichenden Dokument wird ein Zeitplan für die dreistufige Einführung der Methode BIM für Bundesbauten ab 2022 festgelegt. Zudem werden als Delta zwischen dem Zielbild und dem Status Quo 4 Handlungsfelder identifiziert, die für eine fristgerechte Umsetzung der Vorgaben des Masterplans adressiert werden müssen. Basierend darauf sollen im Anschluss weitere Maßnahmen umgesetzt werden.
Mit Vorlauf zur stufenweisen Einführung der Methode BIM für alle Bundesbauten, sollen ausgewählte Projekte aus den Bereichen der kleinen und großen, zivilen und militärischen Neubau-, Umbau- sowie Erweiterungsmaßnahmen die strategischen Vorgaben im sogenannten Wirkbetrieb erproben. Aus diesen Erprobungen sollen Erfahrungswerte gesammelt und Auswertungen auf Basis dessen erstellt werden. Ziel des Wirkbetriebes ist es, die Vorgaben des „Masterplans BIM für Bundesbauten“ bereits vor ihrer verbindlichen Einführung im Jahr 2022 zu erproben. Zudem sollen aus den gesammelten Erfahrungen der Wirkbetriebsprojekte im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung erste Ergebnisse ausgewertet werden. Dabei sind Abstimmungen zwischen den unterschiedlichen AN der Umsetzungsstrategie BIM für Bundesbauten und wissenschaftlichen Begleitung zu führen. Die hieraus entstehenden Erkenntnisse sollen schließlich bei der Erstellung der Arbeitshilfen des BIM Handbuchs 2.0 durch den AN der Umsetzungsstrategie BIM für Bundesbauten berücksichtigt werden.
Die GS BIM wird in Absprache mit dem BMI und BMVg geeignete Bundesbauprojekte vorlegen. Dabei ist von einer Betreuung von 30 Projekten auszugehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Mindeststandards – Zu (2) Projektteambezogene Angaben – Projektteam – Berufserfahrung
Mindestens 4 Personen aus dem Projektteam müssen einschlägige Berufserfahrung mit der Anwendung der Methode BIM nachweisen. Der Projektleiter muss 6 Jahre Berufserfahrung mit Bezug zur ausgeschriebenen Leistung haben (z. B. projektbezogene BIM-Erfahrungen oder Beraterleistungen) und sein/ ihr Stellvertreter 4 Jahre Berufserfahrung mit Bezug zur ausgeschriebenen Leistung haben (z. B. projektbezogene BIM-Erfahrungen oder Beraterleistungen) mitbringen. Zwei weitere Projektteammitglieder müssen jeweils 2 Jahre Berufserfahrung mit Bezug zur ausgeschriebenen Leistung haben (z. B. projektbezogene BIM-Erfahrungen oder Beraterleistungen).