Sickingen-Gymnasium Landstuhl – Gesamtsanierung – Leistungen nach der Baustellenverordnung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sickingen-Gymnasium Landstuhl – Gesamtsanierung – Leistungen nach der Baustellenverordnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination – Leistung nach Baustellenverordnung
Die Leistung ist eine Beratungsleistung gegenüber dem Bauherrn. Durch sie wird es möglich, gemäß § 3 der BaustellV, das Arbeiten der am Bauvorhaben Beteiligten zu koordinieren, zu steuern und zu optimieren.
Der Arbeitnehmer hat während der Bauausführung durch präventive Maßnahmen zur Umsetzung bereits bestehender Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes beizutragen (z. B Arbeitsschutzgesetz, berufsgenossenschaftliche Vorschriften). Die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der auf der Baustelle Beschäftigten soll durch den Arbeitnehmer erreicht werden.
Die Hauptpositionen sind unter anderem:
— Erstellung SiGe-Plan gemäß RAB 31,
— Baustellenkoordination,
— Erstellen einer Baustellenordnung,
— Erstellen eines Havarie- und Notfallplanes.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gesamtsanierung in zwei Bauabschnitten
Das Sickingen-Gymnasium befindet sich auf einer Anhöhe im Zentrum der Stadt Landstuhl. Es besteht aus 6 zwischen 1954 und 2011 errichteten Bauteilen, die in 2 Bauabschnitten von 2021 bis 2025 saniert und umgebaut werden. Die Geschossigkeit der in Hanglage errichteten Bauteile variiert zwischen 2 und 5 Vollgeschossen.
In 2 Bauabschnitten soll der Schulkomplex des Sickingen-Gymnasiums im Rahmen einer Generalsanierung in Bezug auf Brandschutz, Unfallschutz und unter energetischen Gesichtspunkten saniert werden. Elektro- und EDV-Installationen werden komplett erneuert, aktuelle Vorschriften der Trinkwasserverordnung und Hygiene umgesetzt.
Der erste Bauabschnitt umfasst die Bauteile D (Hauptgebäude, Erdgeschoss), A (Aula) und C (Naturwissenschaften), der zweite Bauabschnitt die Bauteile D (Obergeschosse), B (Stelzenbau), S (Schwimmbad) und T (Turnhalle) sowie die Außenanlagen.
Im Rahmen der gesamten Umbaumaßnahmen erfolgen Schadstoffsanierungen (Asbest, KMF, PAK…)
In einer vorgezogenen Maßnahme werden bereits zwischen April und Juli 2021 einige Räume im Dachgeschoss des Hauptgebäudes zu provisorischen Unterrichtsräumen für Naturwissenschaften umgebaut.
Während der gesamten Baumaßnahme soll der Unterricht mit reduzierter Schüler- und Lehrerzahl fortgeführt werden. Wesentlich ist dabei u. a. die Trennung von Baustelle und Schulbetrieb.
Zu der Baumaßnahme sollen die Leistungen nach Baustellenverordnung erbracht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahren (nach Jahren gegliedert).
— Mindestens drei Referenzen zu vergleichbaren Leistungen der vergangenen 5 Jahre,
— Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter,
— Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung min. 3 Millionen pauschal für Personen-/Sach- und Vermögensschäden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.