Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.energienetze-mittelrhein.de/enm/Homepage
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021
Glas- und Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021.
Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021.
56068 Koblenz
Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Gesamtreinigungsfläche beträgt ca. 17 000 qm.
Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021.
56068 Koblenz
Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Gesamtreinigungsfläche beträgt ca. 12 200 qm.
Glasreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021.
56068 Koblenz
Glasreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Die Reinigungsfläche beträgt ca. 552 qm Innen und 9 700 qm Außenglas.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigungsleistungen (SektVO) für verschiedene Objekte der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Vertragsbeginn ist der 1.5.2021
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungstermin:
Es besteht die Möglichkeit ausgesuchte Räumlichkeiten am 12.1.2021 alternativ am 14.1.2021 zu besichtigen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die Kalkulationsunterlagen sind derart gestaltet, dass eine Angebotskalkulation auch ohne Besichtigung möglich sein sollte.
Falls Sie dies dennoch wünschen, melden Sie sich bis spätestens 8.1.2021 bei Herrn Stephan Weber unter Telefon, 02[removed] oder per E-Mail, [removed] an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer
Ort: unbesetzt
Land: Deutschland
Emäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer