St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen, Vorgehängte, hinterlüftete Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: 0119.00_09 VE_306_Vorgehängte, hinterlüftete Fassade
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuekommunalbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Ludwigshafen, Vorgehängte, hinterlüftete Fassade
— St. Marien- und Annastiftskrankenhaus,
— Zukunftsprojekt Mensch + Gesundheit,
— Anbau Bauteil G und Umbau Bauteil F,
— Gewerk VE_306 Vorgehängte, hinterlüftete Fassade.
St. Marien- und Annastiftskrankenhaus
Salzburger Str. 15
67067 Ludwigshafen
— ca. 1 100 m2 Vorgehängte Faserzementfassadenbekleidung inkl. UK,
— ca. 1 100 m2 Mineralwolldämmung,
— ca. 60 m2 Deckenbekleidung aus Faserzementplatten,
— ca. 105 m2 Loggientrennwände inkl. Stahl-UK,
—— voraussichtliche Ausführung ab Oktober 2021-Dezember 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorgehängte hinterlüftete Fassade
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stassfurt
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39418
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.dachbau-stassfurt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y54DTYS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1, Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland