BGW Bezirksverwaltung Mainz/Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 010.000 / 2021/04-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgw-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
BGW Bezirksverwaltung Mainz/Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts- und Grundreinigung (Los 1) und Glasreinigung (LOS 2) im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Mainz.
Bei dem Gebäude der BGW Bezirksverwaltung Mainz handelt es sich um ein Verwaltungsgebäude mit einem 5-geschossigen Haupthaus (Haus 3) und einem 4-geschossigen Nebengebäude (Haus 1), welches mit dem Haupthaus verbunden ist.
Die zu reinigenden Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 5 243,40 m2 (HNF = ca. 2 597,33 m2, NNF = ca. 1 073,72 m2 und VF = ca. 1 572,35 m2).
Unterhalts- und Grundreinigung
Göttelmannstraße 3
55130 Mainz
Bei den Leistungen handelt es sich um die Unterhalts- und Grundreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Mainz.
Bei dem Gebäude der BGW Bezirksverwaltung Mainz handelt es sich um ein Verwaltungsgebäude mit einem 5-geschossigen Haupthaus (Haus 3) und einem 4-geschossigen Nebengebäude (Haus 1), welches mit dem Haupthaus verbunden ist.
Die zu reinigenden Flächen belaufen sich auf eine Nettogrundfläche von ca. 5 243,40 m2 (HNF = ca. 2 597,33 m2, NNF = ca. 1 073,72 m2 und VF = ca. 1 572,35 m2).
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Dies muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich vorliegen(erstmals zum 31.12.2022).
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption). Dies muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich vorliegen(erstmals zum 31.12.2022).
Glasreinigung
Göttelmannstraße 3
55130 Mainz
Bei den Leistungen handelt es sich um die Glasreinigung im Objekt der BGW Bezirksverwaltung Mainz.
Bei dem Gebäude der BGW Bezirksverwaltung Mainz handelt es sich um ein Verwaltungsgebäude mit einem 5-geschossigen Haupthaus (Haus 3) und einem 4-geschossigen Nebengebäude (Haus 1), welches mit dem Haupthaus verbunden ist.
Die Glasreinigung beinhaltet die beidseitige Glas- und Rahmenreinigung aller Fenster (Dreh- und Kippflügel mit Metallrahmen) sowie der verschiedenen Einbauteile.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).Dies muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich vorliegen(erstmals zum 31.12.2022).
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag zweimal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).Dies muss dem Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich vorliegen(erstmals zum 31.12.2022).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur persönlichen Lage mit Vorlage Handels- bzw.Berufsregister Die Bieterin/Der Bieter muss je nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassenist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachweisen oder auf andereWeise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen(„Eignungsleihe“ iSd. § 47 VgV) sind die Nachweise von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften undanderen Unternehmen abzugeben, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriumsder Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andereUnternehmen beruft.
Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage mit Nachweisder wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Die Bieterin/der Bieter muss – wenn möglich – den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Jahresgesamtumsatz (netto) angeben. Einemindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.
Die Bieterin/der Bieter muss – wenn möglich – den erzielten Umsatz mit Leistungen in dem Tätigkeitsbereichdes Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Ein Umsatz mit vergleichbarenLeistungen im vorgenannten Sinne in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Jahre ist keineMindestanforderung).
Die Bieterin/Der Bieter hat eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über den Betrag von 2 Mio. €als Mindeststandard abgeschlossen. Für den Fall von Bietergemeinschaften genügt es, dass alle Mitgliedergemeinsam die Deckungssumme zur Erfüllung des Mindeststandards erreichen.
Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage mit Nachweis dertechnischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Die Bieterin/der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus derdie durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist(festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
Die Bieterin/der Bieter muss über geeignete Referenzen ausgeführter Aufträge aus den letzten 3 Jahrenverfügen.
Die Darstellung von mindestens 3 Referenzen mit dem folgenden Inhalt:
— Name und Adresse der Auftraggeberin/des Auftraggebers,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Umfang der erbrachten Leistungen ist eine Mindestanforderung. Wird diese nicht erfüllt, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
— Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. 2.000.000,00 € sowohl fürPersonen- als auch für Vermögens- und Sachschäden,
— Gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, undBestellung eines bevollmächtigten Vertreters.
Abschnitt IV: Verfahren
Hinsen & Reith Architektur und FM Consulting GmbH, Bahnallee 11, 56410 Montabaur
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können nur auf der e-Vergabeplattform www.subreport.de heruntergeladen werden mitder ELViS-ID E83853396; die Angebote sind ausschließlich elektronisch über vorgenannte Vergabeplattformeinzureichen.
Es wird empfohlen, sich bei dem Elektronischen Vergabeinformations-System (ELViS) zu registrieren, sodass Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert werden.
Folgende Unterlagen sind zur Angebotsabgabe einzureichen:
— Anlage 1 – Angebotsformblatt,
— Anlage 2 – Bewerbungsbedingungen,
— Anlage 3 – Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur persönlichen Lage,
— Anlage 4 – Eignung/Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit,
— Anlage 5 – Leistungsverzeichnis verpreist in .pdf-Format,
— Anlage 6 – Besondere Vertragsbedingungen,
— Anlage 7 – Zusätzliche Vertragsbedingungen,
— Anlage 9 – Verpflichtungserklärung zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung, zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit ggf.
— Anlage 10 – Erklärung der Bieterin/des Bieters zum Einsatz Dritter/Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer ggf.
— Anlage 11 – Verpflichtungserklärung der/des Dritten bzw. der Nachunternehmerin/des Nachunternehmers ggf.
— Anlage 12 – Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft,
— Anlage 13 – Angaben der Bieterin/des Bieters zur der Auftragsausführung,
— Anlage 14 – Bewertungsmatrix Handels-/Berufsregisterauszug Nachweis über bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über den Betrag von 2 Mio. EUR.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a Informations- und Wartepflicht
1. Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen wer-den soll,über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
Verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b Unwirksamkeit:
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101averstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unter-nehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.