Architekten- und Ingenieurleistungen für die Aufstellung eines FNP – Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 46/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gerolstein
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54568
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gerolstein.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.webeler-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architekten- und Ingenieurleistungen für die Aufstellung eines FNP – Los 1
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftspläne aus den Jahren 2001 mit Fortschreibung 2006, 2004 mit Fortschreibung (zuletzt) 2017 und 2008 mit Fortschreibung 2014/2015. Mit Wirkung zum 1.1.2019 sind die Verbandsgemeinden zu der VG Gerolstein fusioniert. Diese umfasst eine Fläche von 45.500 Hektar, 36 Ortsgemeinden, die Städte Gerolstein und Hillesheim und ca. 30 000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die VG Gerolstein unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungs- und Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 1 der Flächennutzungsplan (Leistungsphasen 1-3 i.S.d. § 18 i. V. m. Anlage 2 HOAI), im Los 2 der Landschaftsplan (LP 1-4 i.S.d. § 23 i.V.m. Anlage 4 HOAI). Der geschätzte Auftragswert beträgt für das Los 1: [Betrag gelöscht] EUR netto und für das Los 2: [Betrag gelöscht] EUR netto.
Gerolstein
Für die ehemals eigenständigen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll existieren jeweils eigene Flächennutzungspläne und Landschaftsplänen aus den Jahren 2001 mit Fortschreibung 2006, 2004 mit Fortschreibung (zuletzt) 2017 und 2008 mit Fortschreibung 2014/2015. Mit Wirkung zum 1.1.2019 sind die Verbandsgemeinden zu der VG Gerolstein fusioniert. Diese umfasst eine Fläche von 45.500 Hektar, 36 Ortsgemeinden, die Städte Gerolstein und Hillesheim und ca. 30 000 Einwohner. Der Auftraggeber beabsichtigt die Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die VG Gerolstein unter Berücksichtigung der vorhandenen Flächennutzungs- und Landschaftspläne. Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist im Los 1 der Flächennutzungsplan (Leistungsphasen 1-3 i.S.d. § 18 i. V. m. Anlage 2 HOAI). Die zu vergebende Leistung beinhaltet als besondere Leistungen: Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen, Koordinieren von Planungsbeteiligten, Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen, Vorbereiten und Durchführen des Scopings, Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren, Erarbeiten des Umweltberichtes nach BauGB, Umweltbezogene und städtebauliche Beurteilung von Baugebieten, Erstellen der Verfahrensdokumentation, Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze, Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im der Öffentlichkeitsbeteiligung, Mitwirken an Anhörungs- oder Erörterungsterminen, Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem Baugesetzbuch, Durchführung der landesplanerischen Abstimmung im Sinne von § 20 LPlG, Integration der zeichnerischen Darstellungen des Landschaftsplans in den Flächennutzungsplan.
Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungsleistungen für Flächennutzungspläne anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen nach Ziffer III.1.3 erfüllen (2 Referenzen: 1 Punkt, 3-4 Referenzen: 2 Punkte, 5-6 Referenzen: 3 Punkte, 7-8 Referenzen: 4 Punkte, 9 oder mehr Referenzen: 5 Punkte). Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit der Bewerbung einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
2. Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehender Ziffer 1 für jedes Mitglied Bewerbergemeinschaft zu erklären.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
2. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seiner Bewerbung zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
3. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.
4. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB begründet sind.
5. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
6. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
7. Die Auskünfte zu den vorstehenden Ziffern 1-6 sind mit der Bewerbung schriftlich zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehender Ziffern 1-5 für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären.
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exzedentenversicherung nachzuweisen. Die geforderten Nachweise sind mit der Bewerbung schriftlich einzureichen.
1. Tabellarische Liste, in der das von dem Bewerber zur Leistungserbringung vorgesehene eigene Personal namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten/Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Die vorgenannten Auskünfte gemäß Ziffer 1-2 sind mit der Bewerbung schriftlich zu erklären.
1. Der Bewerber muss neben der Person des Planers mindestens über einen Vertreter mit vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen.
2. Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit Planungsleistungen für Flächennutzungspläne durch mindestens 2 geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
2.1 Alle Referenzen müssen das Aufstellen und/oder das Fortschreiben eines Flächennutzungsplans für ein Plangebiet mit einer Fläche von mindestens 10 000 Hektar zum Inhalt haben. Zu den Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-3 i.S.d. § 18 i.V.m. Anlage 2 HOAI erbracht worden sein. Der Abschluss der Leistungsphase 3 darf jeweils nicht vor dem 22.3.2013 erfolgt sein.
2.2 Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen, sofern und soweit dem Bewerber die Mitteilung dieser Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht unmöglich ist.
2.3 Der Bewerber hat mit der Bewerbung für die jeweilige Referenz eine kurze schriftliche Beschreibung der Maßnahme zu machen, einschließlich Beschreibung des Referenzobjekts, Angabe der erbrachten Planungsleistungen, Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Angabe des Leistungszeitraums, Angabe des Referenzgebers unter den Voraussetzungen nach Nr. 2.2 (maximal 5 DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Plandarstellungen).
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekt oder Ingenieur benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinsichtlich der erbetenen Erklärungen zur Eignung steht ein Teilnahmeantrag zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag kann ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bezogen werden. Die Verwendung des Teilnahmeantrags als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Der eingereichte Teilnahmeantrag mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
2. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der unter IV.2.2) genannten Teilnahmefrist elektronisch – nur – unter www.dtvp.de/CXP4YK7D1SF einzureichen.
3. Rückfragen von Bewerbern/Bietern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.3) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Für die Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern werden die von diesen angegebenen Kontaktdaten verwendet. Im Falle der einer Bewerber-/Bietergemeinschaft aus Architektur/Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz mit dem Bewerber/Bieter ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Büros.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7D1SF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bewerber/Bieter bei der vergebenden Stelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bewerber/Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.