Verwertung von Altholz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB2 Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 651 / 949-15060
Fax: +49 651 / 949-18005
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Altholz
Bei dem zu verwertenden Altholz handelt es sich um Holzabfälle, die in unseren Entsorgungs- und Verwertungszentren angenommen werden. Die Holzabfälle werden in die Kategorien A I bis III und die Kategorie A IV sortiert und in die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Container gefüllt. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer zur Abholung der befüllten Container. Dieser hat die Container innerhalb von zwei Werktagen gegen leere auszutauschen. Die anschließende Verwertung hat durch den Auftragnehmer gemäß der Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung-AltholzV) zu erfolgen.
Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III am EVZ Mertesdorf
Mertesdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 2 000 Mg/a Altholz A I – III am EVZ Mertesdorf.
Der Auftrag kann einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung Altholz A IV am EVZ Mertesdorf
Mertesdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 820 Mg/a Altholz A IV am EVZ Mertesdorf.
Der Auftrag kann einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III am EVZ Sehlem
Sehlem
Übernahme und Verwertung von ca. 1 100 Mg/a Altholz A I – III am EVZ Sehlem.
Der Auftrag kann einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Altholz A IV am EVZ Sehlem
Sehlem
Übernahme und Verwertung von ca. 400 Mg/a Altholz A IV am EVZ Sehlem.
Der Auftrag kann einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III am EVZ Rittersdorf
Rittersdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 400 Mg/a Altholz A I – III am EVZ Rittersdorf.
Der Auftrag kann einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden.
Übernahme von Altholz A IV am EVZ Rittersdorf
Rittersdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 100 Mg Altholz A IV am EVZ Rittersdorf.
Der Auftrag kann einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Altholz A I – III am EVZ Walsdorf
Walsdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 600 Mg/a Altholz A I – III am EVZ Walsdorf.
Der Auftrag kann einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden.
Übernahme und Verwertung von Altholz A IV am EVZ Walsdorf
Walsdorf
Übernahme und Verwertung von ca. 250 Mg/a Altholz A IV am EVZ Walsdorf.
Der Auftrag kann einmalig durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz nur auf gesonderte Anforderung während der Angebotsprüfung.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
— ausgefüllte Erklärung zu §§ 123, 124 GWB
— ausgefüllte Erklärung nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)
— ausgefüllte Erklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zufordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände
— ausgefüllte Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG)
— ausgefüllte Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
— Unwiderruflicher Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Umschlags-/Verwertungsanlage/-n sowie deren Anlagengenehmigung.
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde besteht.
— inhaltliche Beschreibung der vorgesehenen Übernahme des Altholzes und der vorgesehenen Transportfahrzeuge sowie Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Anlage/-n zur Behandlung (nur sofern vorgesehen) und Verwertung der Altholzabfälle (u. a. Standort, Eigentümer/Betreiber, Ausstattung, Genehmigungssituation)
— gültiges EfbV-Zertifikat der Verwertungsanlage mit den notwendigen Abfallschlüsseln,
— Nachunternehmererklärung.
— Unwiderrufliche/-r Nutzungsnachweis/-e für die angebotene/-n Umschlags-/Verwertungsanlage/-n. Jeder Nachweis muss die Mindestangaben des in den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Die jeweils genutzte Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für den vorgesehenen Leistungsgegenstand genehmigt sein. Soweit der Bieter selbst Eigentümer der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— inhaltliche Beschreibung der vorgesehenen Übernahme des Altholzes und der vorgesehenen Transportfahrzeuge sowie Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Anlage/-n zur Behandlung (nur sofern vorgesehen) und Verwertung der Altholzabfälle (u. a. Standort, Eigentümer/Betreiber, Ausstattung, Genehmigungssituation).
— Bei Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (sofern erforderlich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
— gültiges EfbV-Zertifikat der Verwertungsanlage mit den notwendigen Abfallschlüsseln.
— Nachunternehmererklärung.
— ausgefüllte Erklärung zu §§ 123, 124 GWB
— ausgefüllte Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG)
— ausgefüllte Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG)
— eine Bankbürgschaft muss vier Wochen nach Zuschlagserteilung dem Auftragsgeber zugesandt werden
— eine Urkalkulation als passwortgeschützte pdf-Datei muss mit dem Angebot mitgesendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Es können keine Bieter an dem Öffnungstermin teilnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.