Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Oberes Prümtal in Watzerath
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prüm
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54595
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Oberes Prümtal in Watzerath
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen geteilt in Fachlose der Leistungsbilder:
Objektplanung (Los 1), der Ingenieurbauwerke zusammen mit der Technischen Ausrüstung und Verkehrsanlagen (Los 2) sowie der Tragwerksplanung (Los 3) zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Oberes Prümtal, 54595 Watzerath.
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie von Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen und den Erläuterungsbericht sowie die Studie zur Klärschlammentsorgung 2018 verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung (Los 1), der Ingenieurbauwerke zusammen mit der Technischen Ausrüstung und Verkehrsanlagen (Los 2) sowie der Tragwerksplanung (Los 3).
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Watzerath
— Aufstockung Betriebsgebäude und neues Gebläsegebäude;
— Grundleistungen (§ 34 und Anlage 10 HOAI) sowie besondere Leistungen;
— Stufenvertrag mit Festlegung der Leistungserweiterung (zunächst nur verbindliche Beauftragung der in Teil B näher beschriebenen Leistungen der 1. Stufe.
Die Auftraggeberin behält sich die Beauftragung der 2. Stufe optional vor).
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle wird voraussichtlich eine Bundesförderung nach der „Kommunalrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung von Klimaprojekten im kommunalen Umfeld vom 22.7.2020) zur Finanzierung der Leistungsphasen 8 in den jeweiligen Losen in Anspruch nehmen. Gemäß Ziffer 4 lit. e) 2. Spiegelstrich wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ihre Entscheidung zur Beauftragung der jeweils 2. Leistungsstufe folglich dann von der Bewilligung entsprechender Fördermittel abhängig macht.
Ingenieurbauwerke zusammen mit der Technischen Ausrüstung und Verkehrsanlagen
Watzerath
— Grundleistungen nach § 43 und Anlage 12.1 HOAI sowie besondere Leistungen,
— Grundleistungen nach § 47 und Anlage 13.1 HOAI sowie besondere Leistungen,
— Grundleistungen nach § 55 und Anlage 15.1 HOAI sowie besondere Leistungen.
Stufenvertrag mit Festlegung der Leistungserweiterung (zunächst nur verbindliche Beauftragung der in Teil B näher beschriebenen Leistungen der 1. Stufe; die Auftraggeberin behält sich die Beauftragung der 2. Stufe optional vor).
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung und Verkehrsanlagen.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden jeweils nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle wird voraussichtlich eine Bundesförderung nach der „Kommunalrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung von Klimaprojekten im kommunalen Umfeld vom 22.7.2020) zur Finanzierung der Leistungsphasen 8 in den jeweiligen Losen in Anspruch nehmen. Gemäß Ziffer 4 lit. e) 2. Spiegelstrich wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ihre Entscheidung zur Beauftragung der jeweils 2. Leistungsstufe folglich dann von der Bewilligung entsprechender Fördermittel abhängig macht.
Tragwerksplanung
Watzerath
Grundleistungen gem. § 51 und Anlage 14.1 HOAI sowie besondere Leistungen.
Stufenvertrag mit Festlegung der Leistungserweiterung (zunächst nur verbindliche Beauftragung der in Teil B näher beschriebenen Leistungen der 1. Stufe; die Auftraggeberin behält sich die Beauftragung der 2. Stufe optional vor).
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden jeweils nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Leistungen der Leistungsphasen 5 und 6 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Los 1 wurde aufgehoben, da lediglich ein Angebot eingegangen ist. Mangels vergleichsmöglichkeiten hat sich die Vergabestelle entscheiden, das Verfahren bzgl. Los 1 (teil-)aufzuheben und neu in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbwerb zu vergeben. Denn dann kann der Auftraggeber nicht ohne Weiteres Preise und Merkmale verschiedener Angebote vergleichen, um die Angemessenheit der Preise und die Wirtschaftlichkeit festzustellen und einen sachgerechten Zuschlag nicht erteilen (vgl. EuGH, Urt. v. 16.09.1999 – C-27/98; OLG Naumburg, Beschl. V. 25.09.2006 – 1 Verg /06).
Der einzige Bewerber aus Los 1 wird hierüber informiert und in das neue Verfahren eingebunden.
Die Lose 2 und 3 werden nicht aufgehoben, sondern weiter imsich an den Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahren fortgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/